Hausmeisterdienstleistungen für die Übergangswohnheime in Stahnsdorf und Teltow Referenznummer der Bekanntmachung: 84-2021 EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Belzig
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam-mittelmark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hausmeisterdienstleistungen für die Übergangswohnheime in Stahnsdorf und Teltow
Hausmeisterdienstleistungen für die Übergangswohnheime des Landkreises Potsdam-Mittelmark in Stahnsdorf und Teltow
Hausmeisterdienstleistungen für die Übergangswohnheime in Stahnsdorf
Landkreis Potsdam-Mittelmark, ÜWH Stahndorf I Ruhlsdorfer Straße 90b 14532 Stahnsdorf, Landkreis Potsdam-Mittelmark, ÜWH Stahnsdorf II Ruhlsdorfer Straße 90a 14532 Stahnsdorf
Hausmeisterdienstleistungen für die Übergangswohnheime in Stahnsdorf. Zum Leistungsumfang gehören die Erfüllung der Anliegerpflichten/Außenanlage, allgemeine Hausmeistertätigkeiten, Kleinreparaturen/Handwerksarbeiten sowie Überwachung und Bedienung haustechnischer Anlagen
Hausmeisterdienstleistungen für das Übergangswohnheim in Teltow
Landkreis Potsdam-Mittelmark, ÜWH Teltow II Potsdamer Str. 5 14513 Teltow
Hausmeisterdienstleistungen für das Übergangswohnheim in Teltow. Zum Leistungsumfang gehören die Erfüllung der Anliegerpflichten/Außenanlage, allgemeine Hausmeistertätigkeiten, Kleinreparaturen/Handwerksarbeiten sowie Überwachung und Bedienung haustechnischer Anlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU)
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Im Fall von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung - Bezeichnung des Versicherungsunternehmens und Angabe der Mitgliedsnummer/Versicherungsnummer (im Angebotsschreiben 3.3 EU eingearbeitet)
- Erklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft - Bezeichnung der Berufsgenossenschaft und Angabe der Mitgliedsnummer (im Angebotsschreiben 3.3 EU eingearbeitet)
- Eigenerklärung über die vom Bieter in den letzten drei Geschäftsjahren erzielten Umsätze im Tätigkeitsbereich des zu vergebenen Auftrags
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- Benennung von mindestens drei Referenzen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Anlage Referenzliste)
- kurze Unternehmensdarstellung (max. 1 DIN-A4 Seite)
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz(Formular 5.3 EU)
- Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und(ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Potsdam-Mittelmark, Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig
Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4BRNL4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 134 (2) GWB findet Anwendung:"15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 (2) GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber."§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]