Neubau Planung Sozial- und Sportgebäude und Sanierung Bestandsgebäude auf dem Sportanlagenkomplex "Heinrichslust" in 16303 Schwedt/Oder Referenznummer der Bekanntmachung: P 03-2021-A
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwedt.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Planung Sozial- und Sportgebäude und Sanierung Bestandsgebäude auf dem Sportanlagenkomplex "Heinrichslust" in 16303 Schwedt/Oder
Der Planungsumfang beinhaltet den Neubau eines Sozial- und Sportgebäudes, den Abbruch der alten Tribünenanlage mit dem Mehrzweckgebäude und die Sanierung des zweiteiligen Bestandsgebäudes auf dem Sportanlagenkomplex Heinrichslust.
Die Objektplanung mit den Leistungsbildern Gebäude/ Innenräume, Freianlagen, Tragwerksplanung und die Planung der Technischen Ausrüstung soll für die Leistungsphasen 1-8 in Anlehnung an der zurzeit gültigen HOAI erbracht werden. Planungsgrundlage bilden die Aufgabenbeschreibung sowie die durch den Auftragnehmer zu erarbeitenden Bestandszeichnungen der betreffenden Gebäude. Die detaillierte Erfassung der bautechnischen Angaben des zweiteiligen Bestandsgebäudes und der Tribünenanlage einschließlich Mehrzweckgebäude gehören somit zur Planungsaufgabe.
Die äußeren Gebäudeabmessungen und die Einordnung des Neubaus im Grundstück müssen aufgrund der begrenzten Platzverhältnisse am geplanten Standort annähernd erhalten bleiben. Alternative Vorschläge und Ideen des Auftragnehmers sind im Zuge der Vorplanungsphase zu entwickeln.
Die Planung der Baumaßnahme muss in zwei Bauabschnitten erfolgen:
1. BA: Neubau Sozial- und Sportgebäude einschließlich Abbruch der alten Tribünenanlage und Mehrzweckgebäude
Der Neubau ist in Massivbauweise mit geputzter Fassade vorzugsweise als 2-geschossiges Gebäude zu planen.
Der bauliche Bezug zur vorhandenen Bebauung soll durch die gestalterische Einfügung des Neubaus in die bestehende Gebietsstruktur erfolgen.
Die Dachkonstruktion ist vorzugsweise als flach geneigtes Pultdach mit integrierter Überdachung der vorgelagerten Sitztribüne auszuführen. Die Forderungen der Barrierrefreiheit, die Berücksichtigung der spezifischen Belange zum Klimaschutz und der Energieeffizienz und die Verwendung nachhaltiger Baustoffe sind bei der Planung streng zu beachten (siehe dazu auch die Praxisregeln).
Genehmigungsrechtlich ist ein Bauantrag für das Bauvorhaben erforderlich. Daraus resultierende besondere Leistungen sind unter Anlehnung an die Leistungsbilder der HOAI zu ermitteln und im Angebot und der späteren Planung zu berücksichtigen (ggf. Lärmschutzgutachten, Rückbau -und Entsorgungskonzepte usw.).
2. BA Sanierung Bestandsgebäude
Vorrangige Baumaßnahmen sollen der funktionsgerechte Umbau, die Erneuerung der Wand- und Deckenbekleidungen, Bodenbeläge, Außenwandbekleidungen, sowie die Erneuerung der 30 Jahre alten Heizungs-und Elektroinstallation sein. Daneben soll die öffentliche Toilette zu Lagerräumen umgebaut werden. Bis auf die Erneuerung der Heizungsanlage bleibt die Vereinsgaststätte bei den Sanierungsmaßnahmen unberücksichtigt. Die Baumaßnahmen dienen dem Erhalt und der Anpassung des Bestandsgebäudes an die intensivere Nutzung.
Die durchzuführenden Baumaßnahmen dienen dem Erhalt und der Anpassung des Bestandsgebäudes an die intensivere Nutzung. Durch die Erneuerung der alten technischen Anlagen sollen die Betriebskosten erheblich gesenkt werden.
Die Planung und die öffentliche Ausschreibung der Bauleistungen erfolgt in den genannten 2 Bauabschnitten:
Die Honorarangebotsermittlung und die Herstellung der Planungsunterlagen sind getrennt nach diesen Bauabschnitten vorzunehmen.
Die Honorarberechnung und die Erstellung der Planung hat in Anlehnung und Orientierung an die Honorartafeln der HOAI 2021 gemäß betreffender Leistungsbilder zu erfolgen. Die Baukosten sind nach DIN 276 zu ermitteln. Die Angebote sollen anhand der Aufgabenbeschreibung (unter Pkt. 3) für die LPH 1-8 erarbeitet werden. Die anrechenbaren Kosten für die mitzuverarbeitende Bausubstanz des Westgebäudes sind mit [Betrag gelöscht] EUR anzusetzen. Als Umbauzuschlag werden 0 % vereinbart.
Als Kostenprognose wurden für das Vorhaben einschließlich Planung ca. [Betrag gelöscht] EUR Brutto ermittelt. Davon entfallen ca. [Betrag gelöscht] EUR Brutto auf die Baukosten (KG 300, KG 400, KG 500, KG 600) und geschätzt [Betrag gelöscht] EUR Brutto auf Planungs- und Nebenkosten
(KG 700). Diese Ansätze sind als Grundlage zur Honorarermittlung heranzuziehen
Stadt Schwedt/Oder, FB 3, Abt. Baucontrolling/Zentrale Vergabestelle Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5 16303 Schwedt/Oder
keine
Die angegebene voraussichtliche Laufzeit des Vertrages von
37 Monaten ist abhängig von der Gewährung von Fördermitteln.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Planung Sozial- und Sportgebäude und Sanierung Bestandsgebäude auf dem Sportanlagenkomplex "Heinrichslust" in 16303 Schwedt/Oder
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.pruefer-wilke.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Brandenburgische Vergabegesetz findet in der zur Zeit gültigen Fassung Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD8RNEN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer
Gemäß §160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schwedt.eu