Energetische Sanierung und Modernisierung des Zwischenbaus mit Verbinder der Gesamtschule "Bruno- H.- Bürgel" in 14712 Rathenow - Los 01 Gebäudeplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 139/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rathenow
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14712
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]40
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rathenow.de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Sanierung und Modernisierung des Zwischenbaus mit Verbinder der Gesamtschule "Bruno- H.- Bürgel" in 14712 Rathenow - Los 01 Gebäudeplanung
die Stadtverwaltung Rathenow beabsichtigt, vorbehaltlich zur Verfügung stehender Förder- bzw. Haushaltsmittel, Planungsleistungen Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach HOAI für die Vorbereitung und Begleitung der Sanierung und Modernisierung des Zwischenbaus mit Verbinder der Gesamtschule "Bruno- H. Bürgel" in Auftrag zu geben.
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss der energetischen Sanierung, die Herstellung einer Barrierefreiheit für mindestens in den Geschossen 1 - 3 und die Modernisierung der Elektroanalage (Anlagengruppe 4 - Starkstromanlagen und Anlagengruppen 5 - Fernmeldeanlagen und informationstechnische Anlagen) mit Verbinder.
Das Land Brandenburg unterstützt diese Maßnahme durch die Bereitstellung von Fördermitteln.
Insgesamt werden folgende Lose (jeweils mit separater Bekanntmachung) vergeben:
Los 1:
Objektplanung Gebäude und Innenräume mit den Teilleistungen:
- Tragwerksplanung,
- Freianlagen,
- Fachplanung technische Ausrüstung Anlagengruppe 6 (Förderanlagen
Los 2: Ausschreibung erfolgt zeitgleich separat
Fachplanung technische Ausrüstung mit den Teilleistungen
- Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen inkl. Blitzschutz und
- Anlagengruppe 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Die Leistungen für das Baugrundgutachten, die Vermessung, Erstellen eines Brandschutzkonzeptes und die Bestellung eines Sicherheitskoordinators sind nicht
Bestandteil der hier ausgeschriebenen Leistung und werden separat bekanntgegeben.
Diese Bekanntmachung bezieht sich nur auf Los 1.
Gesamtschule "Bruno- H.- Bürgel" Bruno- Baum- Ring 26 14712 Rathenow
Das betroffene Schulgebäude wurde Typ Gebäudetyp "Erfurt TS 69" spiegelbildlich errichtet. Es besteht aus zwei viergeschossigen Unterrichtsraumgebäuden (Normalklassentrakt) und zwei dreigeschossigen Fachraumgebäuden (Mitteltrakt) mit je einem Verbindungsbau. Die Ausrichtung des Normalklassentraktes erfolgt in Nord-Süd-Richtung. Der Normalklassentrakt mit je drei Treppenhäusern besitzt je eine Querverbindung im 1. Obergeschoss uns ist durch einen Kriechgang unterkellert. Für die Normalklassentrakte ist die energetische Sanierung bereits abgeschlossen. Die Räume im Mitteltrakt sind an den Schmalseiten und im 2. Obergeschoss zusätzlich durch ein Sheddach belichtet. Der Mitteltrakt stellt gleichzeitig die Spiegelungsachse dar.
Die Ausrichtung der Fenster im Mitteltrakt erfolgt in Ost-West-Richtung. Der Mitteltrakt besitz je ein Treppenhaus ist voll unterkellert.
Bautechnische Merkmale:
Montagebauweise mit tragenden Querwänden,
Decken: vorgespannte Stahlbetondecken;
Laststufe: 20 kN/ Montageelement,
Rastermaße: 3,00 m, 3,60 m und 7,20 m,
Außenwände: Kellerwände in Schwerbeton, Giebel-/Brüstungselemente aus konstruktiven Leichtbeton,
Außenfenster: Austausch erfolgte in der Zeit v. 2001 2005 (PVC-Fenster)
Dächer: Warmdach aus Geschoßelementen, 15 % Neigung und
Außenentwässerung
Ziel ist es, die energetische Sanierung des Mitteltraktes mit Verbinder und die Herstellung der Barrierefreiheit bis zum Jahresende 2023 abzuschließen. Die Modernisierung der Elektroanlage erfolgt im Zeitraum von 2022 - 2023. Die geplanten Baumaßnahmen sollen
während des laufenden Schulbetriebes erfolgen, d. h. schulische Belange, wie z. B. Prüfungen, Ferien etc. sind in der Umsetzungsstrategie vorrangig zu berücksichtigen. Die Erarbeitung der beauftragten Planungsleistungen erfolgt unter Beachtung der nachfolgend aufgeführten Prioritäten:
- Einhaltung des vorgegebenen Kostenrahmens,
- Einhaltung der Grundsätze zum wirtschaftlichen, sparsamen und nachhaltigen Handeln
- Reduzierung des CO2-Ausstosses und
- Einhaltung der Sicherheitsvorschriften bzw. -Bestimmungen
Planungsschwerpunkte und - Kriterien:
Im Einzelnen werden folgende Schwerpunkte der Planung benannt:
- robuste Ausführung um Vandalismus vorzubeugen,
- auf die Verwendung von EPS- oder XPS-basierte Dämmstoffe (z. B. Styropor oder Polystorol) ist weitgehend zu verzichten, der Verzicht gilt insbesondere bei der Verwendung in oder an der Fassade der Baumaßnahme;
- Ableitung des anfallenden Regenwassers auf dem Schulgelände bzw. in die vorhandenen Regenentwässerungsleitungen,
- Installation elektrisch betriebener Rolläden,
- Dacheindeckung einschließlich Dachanschlüsse und -Entwässerung;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudeplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stendal
NUTS-Code: DEE0D Stendal
Postleitzahl: 39576
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6XRN0B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautete:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
3. Verstößt gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Freistellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.