Arbeitsmedizinische Betreuung / Betriebsärztlicher Dienst
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://WWW.GFZ-POTSDAM.DE
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmedizinische Betreuung / Betriebsärztlicher Dienst
Arbeitsmedizinische Betreuung / Betriebsärztlicher Dienst für das Helmholtz-Zentrum Potsdam, Deutsches GeoForschungsZentrum GFZ und das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e.V. PIK.
Die arbeitsmedizinische Betreuung beinhaltet sowohl die Grundbetreuung als auch die betriebsspezifische medizinische Betreuung für derzeit etwa 1.251 Mitarbeiter (Stand: 06/2021) inkl. 317 Gastwissenschaftler des Deutschen GeoForschungsZentrum Potsdam sowie etwa 400 Beschäftigte für das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (Stand: 08/2021).
Potsdam
Durchführung des betriebsärztlichen Dienst mit einer wöchentlichen Anwesenheit von mind. 12 Stunden, verteilt auf zwei Tage der Woche, innerhalb eines Zeitfensters von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Beide AG nutzen gemeinsam die Anwesenheitszeiten an der zur Verfügung gestellten Räumlichkeit.
Der Auftraggeber behält sich die Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Eintrag im Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes oder vergleichbares Dokument des Herkunftslandes.
-Bestätigung, dass die für den Einsatz vorgesehenen Ärzte inkl. Vertretung eine gültige Approbationsurkunde besitzen
-Bieter haben als vorläufigen Nachweis der Eignung (gemäß der Punkte III.1.1, III.1.2 und III.1.3 dieser Bekanntmachung) mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124_LD „Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen“ oder
-die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Der Nachweis kann stattdessen auch durch Eintragung in einem amtlichen Verzeichnis (z. B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards erbracht werden.
-Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung bzw. Erklärung, dass die entsprechende Versicherung bei Auftragserteilung zum Abschluss kommt.
-kurze Unternehmensdarstellung mit Schwerpunkt „Arbeitsmedizinische Leistungen“
Eigenerklärung darüber, dass die für den Einsatz vorgesehenen Personen über folgende Kenntnisse / Erfahrungen verfügen:
- Kenntnisse im Umgang mit chemischen und physikalischen Gefahren, die bei Arbeiten in Laboren und Werkstätten auftreten, hier auch die besonderen Bedingungen zum Umgang mit Flusssäure, toxischer und tiefkalter Gase, Gefahren durch Laser- und ionisierende Strahlung
- Kenntnisse im Zusammenhang mit biologischer Gefährdung (S1-Labor)
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
Eigenerklärung über mind. 2 vergleichbare Referenzen über arbeitsmedizinische Dienstleistungen in öffentlicher Verwaltung/ Privatwirtschaft, Wissenschaftlicher For-schung oder Laborbetrieb mit mind. 300 betreuten Mitarbeitern aus den letzten 5 Jahren. Beide Referenzen müssen eine Vertragslaufzeit von durchgehend 12 Monaten, die vor Ablauf der Angebotsfrist liegt, besitzen.
Für alle geforderten Referenzen sind zwecks Überprüfbarkeit durch den Auftraggeber der jeweilige Auftraggeber und ein Ansprechpartner mit Kommunikationsverbindungen (Telefon, E-Mail) anzugeben.
Zur Wahrung des Datenschutzes kann der Bieter den Referenzgeber im Angebot anonymisiert beschreiben. Vor Zuschlagserteilung sind dem Auftraggeber Namen der Referenzgeber mit den Kommunikationsverbindungen zwecks Überprüfbarkeit der Einhaltung der Anforderungen mitzuteilen. Anderenfalls kann die angebotene Referenz keine Berücksichtigung finden.
Als Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt oder verpflichtet werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen sowie eine Approbation besitzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Ohne Bieterbeteiligung. Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir empfehlen allen Bietern sich freiwillig auf der Vergabeplattform zu registrieren. Damit werden sie über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Antworten zu auftretenden Bieterfragen informiert. Alle nicht registrierten Bieter müssen sich auf der Vergabeplattform über Änderungen selbstständig informieren. Diese Obliegenheit besteht bis zum Ablauf der Angebotsfrist.
Bieterfragen können bis zum 01.10.2021 ausschließlich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle gestellt werden.
Für die elektronische Angebotsübermittlung empfehlen wir dringend, das Angebot bereits mindestens 24 Stunden vor Ablauf der Angebotsfrist vollständig einzureichen, um bei etwaigen Schwierigkeiten noch ausreichend Zeit zu haben, diese mit der eigenen IT oder mit dem Support der Vergabeplattform zu lösen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]