Strom- und Gaslieferung für die Stadt Oranienburg Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-0237/2021-65
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strom- und Gaslieferung für die Stadt Oranienburg
Die Stadt Oranienburg benötigt elektrische Energie und Erdgas für den Betrieb der Gebäude, Straßenbeleuchtung sowie sonstiger Betriebsstätten.
Der Jahresverbrauch für elektrische Energie der Abnahmestellen beträgt rund 3,3 Mio. kWh an rund 250 Abnahmestellen. An den ca. 36 Abnahmestellen für Erdgas entsteht ein Bedarf von 5,2 Mio. kWh.
Stromlieferung diverse Abnahmestellen
Abnahmestellen der Stadt Oranienburg 16515 Oranienburg
Die Vergabe soll für eine Belieferung mit elektrischer Energie (Ökostrom) für das Jahr 2022 erfolgen. Der Jahresverbrauch für elektrische Energie der Abnahmestellen beträgt rund 3,3 Mio. kWh an rund 250 Abnahmestellen.
./.
Gaslieferung diverse Abnahmestellen
Abnahmestellen der Stadt Oranienburg 16515 Oranienburg
Die Vergabe soll für eine Belieferung mit Erdgas vom Gastag 01.01.2022 bis zum Gastag 31.12.2022 erfolgen. An den ca. 36 Abnahmestellen für Erdgas entsteht ein Bedarf von 5,2 Mio. kWh.
./.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stromlieferung
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gaslieferung
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1RNRN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.