Generalplaner Neubau einer Kita mit Klimahülle Referenznummer der Bekanntmachung: R2.0.9.S03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: CXP9YMPR4KX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Blankenfelde-Mahlow
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
Postleitzahl: 15827
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.blankenfelde-mahlow.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplaner Neubau einer Kita mit Klimahülle
Planung einer Kita für 120 Kinder mit einer energetisch aktiven Klimahülle. Die Klimahülle soll einen Raum um das Gebäude schaffen der vor Fluglärm und vor extremen Umwelteinflüssen schützt. Folgende Leistungen sind vom Generalplaner zu erbringen: Leistungsbild Architekten und Ingenieurleistungen LP 1 bis 8; Leistungsbild Freianlagen LP 1 bis 8, Leistungsbild Tragwerksplanung LP 1 bis LP 6, Leistungsbild Technische Ausstattung LP 1 bis 8, Erstellung Brandschutzkonzept, Erstellung der energetischen Nachweise, Planung Schallschutz und Raumakustik.
Planungsgrundlage ist ein Forschungsprojekt der TU Berlin zum Bau einer Klimahülle.
Richard-Wagner Chaussee, 1583 Blankenfelde-Mahlow
Leistungsbild Architekten und Ingenieurleistungen LP 1 bis 8; Leistungsbild Freianlagen LP 1 bis 8, Leistungsbild Tragwerksplanung LP 1 bis LP 6, Leistungsbild Technische Ausstattung LP 1 bis 8, Erstellung Brandschutzkonzept, Erstellung der energetischen Nachweise
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplaner Neubau einer Kita mit Klimahülle
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der unter Nr, 1.1) benannten Stelle nicht unverzüglich oder nicht innerhalb bestimmter Fristen (siehe § 135 und 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB) gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die unter Nr. 1.1) benannte Stelle nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die maßgebliche Vorschrift - § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
".