Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
I.1)Name und AdressenOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code:
DE402 Cottbus, Kreisfreie StadtPostleitzahl: 03048
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n): Hauptadresse:
www.ctk.deAdresse des Beschafferprofils:
www.ctk.de I.4)Art des öffentlichen AuftraggebersAndere: Krankenhaus
I.5)Haupttätigkeit(en)Gesundheit
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung Bürodrehstühle
Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 01/21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil39110000 Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile
II.1.3)Art des AuftragsLieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das Carl-Thiem-Klinikum Cottbus strebt mit dieser Ausschreibung den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bürodrehstühlen mit einem Wirtschaftsteilnehmer an. Die Details zur o. g. Rahmenvereinbarung werden in den Vergabeunterlagen beschrieben.
II.1.6)Angaben zu den LosenAufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)39112000 Stühle
II.2.3)ErfüllungsortNUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:
Carl-Thiem-Klinikum Cottbus gGmbH Thiemstraße 111 03048 Cottbus
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Rahmenvereinbarung Bürodrehstühle
II.2.5)ZuschlagskriterienPreis
II.2.11)Angaben zu OptionenOptionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Option der einmaligen Verlängerung um 1 Jahr bis zum 31.08.2025, wenn nicht seitens des AGs bis 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen UnionDer Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)VerfahrensartOffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Bezeichnung des Auftrags:
Rahmenvereinbarung Bürodrehstühle
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:24/08/2021
V.2.2)Angaben zu den AngebotenAnzahl der eingegangenen Angebote: 11
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurdeOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Neunkirchen
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5CRNYU
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/NachprüfungsverfahrenOffizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von RechtsbehelfenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bei Verstößen gegen Vergabevorschriften kann auf Antrag ein Nachprüfungsverfahren bei der oben genannten Vergabekammer eingeleitet werden. Voraussetzung für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags ist das Vorliegen der Anforderungen des § 160 Abs. 3 GWB. In diesem Zusammenhang sind Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller im Vergabeverfahren erkannt hat, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über den Vergaberechtsverstoß gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Weiterhin dürfen bis zu dem Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sein.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:07/09/2021