Landkreis Oberhavel: Stabilisierung und Orientierung 3 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: OV040.21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberhavel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Oberhavel: Stabilisierung und Orientierung 3 Lose
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Maßnahme "Stabilisierung und Orientierung - 3 Lose".
Die Maßnahme je Los beginnt am 01.02.2022 und endet jeweils am 31.07.2023.
Maßnahmeort und Anzahl der Teilnehmerplätze für die Leistung ist für:
Los 1 - Standort Gransee 24 Teilnehmerplätze
Los 2 - Standort Oranienburg 10 Teilnehmerplätze
Los 3 - Standort Hennigsdorf 10 Teilnehmerplätze
Kurzbeschreibung:
Unter der Gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten i.S.d. §§ 7 ff. SGB II, die Leistungen nach dem SGB II/SGB III erhalten, befindet sich eine große Anzahl von arbeitsmarktmarktfernen und schwer vermittelbaren Langzeitarbeitslosen, bei denen einerseits aus persönlichen, sozialen und gesundheitlichen Gründen oder anderseits aufgrund von fehlender Motivation eine unmittelbare Arbeitsaufnahme nicht ohne Weiteres möglich ist. Wegen der großen Distanz zum Arbeitsmarkt sind sie vom Fallmanagement über die üblichen Integrationsmaßnahmen nur schwer zu erreichen. Zudem finden sie nur bedingt Zugang zu flankierenden Dienstleistungen, wie Schuldnerberatung, Kinderbetreuung oder Suchtberatung.
Mit der ganzheitlichen Maßnahme soll schrittweise die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden unter Berücksichtigung der aktuellen Situation in der Bedarfsgemeinschaft und unter Annahme von sozialintegrativen Leistungen im kommunalen Netzwerk gefördert werden. Die Maßnahme hat zum Ziel, die Erwerbsfähigkeit der Teilnehmenden aufrechtzuerhalten und zu erweitern sowie den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt zu schaffen.
Zielgruppe
Teilnehmende der Maßnahme sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II/SGB III mit Hauptwohnsitz im Landkreis Oberhavel ab Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn für diese Zielgruppe zum Zuweisungszeitpunkt keine andere, vorrangig zu nutzende Maßnahme zur Verfügung steht.
Zur Zielgruppe zählen sozial benachteiligte Personen mit großer Distanz zum Arbeitsmarkt und erkennbarem Entwicklungspotenzial, bei denen eine kurzfristige Integration wenig realistisch ist und eher langfristige Unterstützungsmaßnahmen erforderlich sind.
Weiterhin gehören zur Zielgruppe:
a) Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen (z. B. schwierigem sozialen Umfeld, dauerhafter Gewöhnung an den Leistungsbezug, Alleinerziehende, Migrationshintergrund, Suchtproblemen, gesundheitlichen Einschränkungen, Verschuldung etc.),
b) Personen, die ggf. in Zusammenhang mit Sucht und Drogen erfolgreich an einer ambulanten oder stationären therapeutischen Maßnahme teilgenommenen haben oder als straffällig gewordene Personen nach der Entlassung mit erkennbarem Entwicklungspotenzial identifiziert wurden,
c) Personen, die trotz einer langen Förderkette von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen im Rahmen von öffentlich geförderter Beschäftigung (ögB) bisher nicht oder kaum erreicht wurden.
Stabilisierung und Orientierung - Standort Gransee
Standort Gransee 16775 Gransee Die Maßnahme findet im Landkreis Oberhavel am Standort Gransee statt.
siehe Teil B Leistungsbeschreibung
Stabilisierung und Orientierung - Standort Oranienburg
Standort Oranienburg 16515 Oranienburg Die Maßnahme findet im Landkreis Oberhavel für Los 2 in Oranienburg statt.
siehe Teil B Leistungsbeschreibung
Stabilisierung und Orientierung - Standort Hennigsdorf
Standort Hennigsdorf 16761 Hennigsdorf Die Maßnahme findet im Landkreis Oberhavel für Los 3 am Standort Hennigsdorf statt.
siehe Teil B Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angabe zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, sofern auf Grund der Rechtsform des Bieters möglich
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren, Liquidation und schweren Verfehlungen
Die geforderten Angaben/Erklärungen sind gemäß den Vergabeunterlagen im Vordruck D. 4 einzutragen. Bei Bietergemeinschaften sind von jedem Mitglied die vorgenannten Angaben/Erklärungen zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Anzahl der hauptberuflichen Mitarbeiter und der freiberuflichen pädagogischen Mitarbeiter des Bieters/ Mitglieds der
Bietergemeinschaft
Die geforderten Angaben sind gemäß den Vergabeunterlagen im Vordruck D.4 einzutragen. Bei einer Bietergemeinschaft sind
die Angaben zum Gesamtumsatz von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die
Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen. Die Angabe zur Anzahl
der o.g. Mitarbeiter ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Der Bieter muss mit dem Angebot seine Kompetenz zur Durchführung des Dienstleistungsauftrages fundiert nachweisen.
Dazu sind im Vordruck D. 7 mindestens eine Referenz über Maßnahmen im Bereich Kompetenzfeststellung/Coaching und mindestens eine Referenz über Maßnahmen der Vermittlung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu benennen.
Der Referenznachweis gilt auch als erbracht, wenn die Kompetenzfeststellung, das Coaching und die Vermittlung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten Bestandteile einer Maßnahme waren. Es sind ausschließlich Leistungen aus den letzten drei Jahren aufzuführen.
Bei einer Bietergemeinschaft ist dieser Nachweis von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d. h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
Im Weiteren ist durch den Bieter und bei Bietergemeinschaften für das bevollmächtigte Mitglied das Zertifikat über die Zulassung als Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung gemäß § 178 SGB III - ausgestellt durch die jeweilige fachkundige Stelle nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) - den Unterlagen beizufügen.
Gleichzeitig muss sich aus der Anlage zum Zertifikat die Zulassung für den in diesem Leistungsverzeichnis benannten Maßnahmeort ergeben. Diese Anlage ist, wenn mit dem Angebot noch nicht eingereicht, nach Zuschlagserteilung, aber vor Maßnahmebeginn gegenüber dem Auftraggeber zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Geschäftssprache: deutsch
Die Angebotsabgabe ist durch Einzelbieter oder Bietergemeinschaften zulässig (vgl. Vergabeunterlagen Vordruck D.2 und D.3).
Bietergemeinschaften haben einen Bevollmächtigten zur Angebotsabgabe, für die Durchführung des Vergabeverfahrens und als Ansprechpartner für den Abschluss des Vertrages zu benennen. Die Bieter der Bietergemeinschaft haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben den Vordruck D.3 rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Bei Einschaltung von Subunternehmer/n sind Angaben und Erklärungen des/der Subunternehmer/s mittels dem Vordruck D.8 einzureichen.
Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG):
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. [Betrag gelöscht] Euro brutto, so wird allen bei
der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von [Betrag gelöscht] Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Abschnitt IV: Verfahren
keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerberfragen:
Fragen oder Hinweise sind spätestens zum 29.09.2021 über den Vergabemarktplatz Brandenburg mitzuteilen.
Form der Angebotsabgabe:
Die Angebotsabgabe hat elektronisch in Textform über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu erfolgen. Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters sind ausgeschlossen. Werden dem Angebot solche beigelegt oder im Angebot auf solche verwiesen, dann führt dies zum Angebotsausschluss.
Für die Leistungserbringung ist bei allen Losen die deutsche Sprache anzuwenden.
Der FD Vergaben und Vertragsmanagement weist darauf hin, dass bei Abgabe von mehreren Angeboten (mehr als ein Los) der Zuschlag auf alle abgegebenen Angebote erteilt werden kann. Die Bieter haben daher sicherzustellen, dass eine ausreichende Leistungsfähigkeit sichergestellt wird.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5RATZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung
des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
(...)
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern
ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle
gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines
Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten
bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach §
165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu
machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene
Partei kostenpflichtig ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland