Planung und Bau von Erweiterungs- und Attraktivierungsmaßnahmen am Freizeitbad Lausitztherme Wonnemar Bad Liebenwerda - GÜ- oder GU-Leistung

Vorinformation

Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Liebenwerda
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04924
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wonnemar.de/bad-liebenwerda
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLVRBWK
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLVRBWK
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Subventionierter Auftraggeber
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planung und Bau von Erweiterungs- und Attraktivierungsmaßnahmen am Freizeitbad Lausitztherme Wonnemar Bad Liebenwerda - GÜ- oder GU-Leistung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45212212 Bauarbeiten für Schwimmbäder
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Schlüsselfertige Errichtung der Erweiterungs- und Attraktivierungsmaßnahmen am Freizeitbad Lausitztherme Wonnemar durch einen Generalübernehmer (GÜ) bzw. einen Generalunternehmer (GU), welcher auch Planungsleistungen übernimmt. Die Planungsleistungen werden auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung und der vorhandenen Vorplanungsunterlagen erbracht.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für die geplanten Erweiterungs- und Attraktivierungsmaßnahmen sind bereits Planunterlagen erstellt worden.

Die Erweiterungsmaßnahmen und Attraktivierungsmaßnahmen untergliedert sich in 8 Maßnahmen in 5 verschiedenen Bereichen des Freizeitbades:

1. Abbruch von Stützwänden und eines Außenbeckens Wasserfläche ca. 200 m²

2. Therme: Anbau einer Thermenerweiterung mit Technikgeschoss, Anbau einer Terrasse an die bestehende Thermenhalle mit Badeebene und Galerieebene, eines kombiniertem Innen- und Außenbeckens und eines Soleschwebebeckens (Wasserfläche innen ca. 140 m²; außen ca. 130 m², BGF des Anbaus ca. 1.700 m²)

3. Therme: Entkernen des bisherigen Mineralforums bis auf das Mineralwasserbecken und Einbau von Dusch-/WC-Anlagen Dampfräumen, Soleinhalationsraum und Kaltwasseranwendung für die Therme (BGF ca. 1.400 m²)

4. SPA: Attraktivierung des bestehenden SPA-Bereichs, BGF ca. 130 m², Modernisierung der Oberflächen, einschl. des Wellnessbeckens, Einbau einer Raumkühlung

5. Außensauna: Errichtung einer Saunalandschaft mit verschiedenen Außenbauwerken um einen Teich mit Salzgrotte, Liegehalle, Erdsauna, Seesauna und Kaminlounge einschl. vollständiger Neugestaltung des Außenbereichs, Modernisierung der Oberflächen des Außenbeckens. BGF 370 m², Fläche Neugestaltung ca. 6.000 m²

6. Innensauna: Teilweises Entkernen des bisherigen Saunabereichs bis auf das Heißbecken, Errichtung von 3 größeren Saunen, eines Dampfbades und eines Soleinhalationsraumes, Erweiterung des Gastrobereichs, Modernisierung der Oberflächen (BGF 860 m²)

7. Rutschenturm: Teilweise Modernisierung der Oberflächen, Bau einer neuen Doppel-Röhrenrutsche (nicht im Förderantrag enthalten)

8. Erlebnis-Außenbereich: Neugestaltung des Erlebnisaußenbereichs, Errichtung eines Kinderaußenbeckens mit Wasserattraktionen (Fläche ca. 2.500 m²; nicht im Förderantrag enthalten)

Das Freizeitbad bleibt in Teilen während der gesamten Baumaßnahme in Betrieb.

Vorläufiger Zeitplan:

Vertragsabschluss: Ende Januar 2022

Baubeginn: August 2022

Fertigstellung: Dezember 2023

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 28/01/2022
Ende: 01/12/2023
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
II.2.11)Angaben zu Optionen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Zuschlag kann ggfs. schon auf ein Erstangebot ohne weitere Verhandlungen erteilt werden (§ 17 Abs. 11 VgV).

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Für die Interessenbesätigung (= 2. Schritt, noch nicht für die Interessenbekundung = 1. Schritt) werden folgende Eignungskriterien aufgestellt:

Es werden Teilnahmeunterlagen (Bewerbungsbogen und Formblätter) zur Verfügung gestellt. Geforderte Nachweise sind mit dem Antrag vorzulegen.

Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einreichen. Umsätze der Mitglieder einer

Bewerbergemeinschaft und von eignungsrelevanten Nachunternehmern werden addiert. Bewerbergemeinschaften müssen zudem die Erklärung zur Bewerbergemeinschaft ausfüllen. Nachunternehmer, auf deren Referenzen oder Umsätze nach Ziff. III.1.2-.3 sich ein Einzelbewerber oder eine Bewerbergemeinschaft berufen will

(eignungsrelevante Nachunternehmer), müssen das gesonderte Formblatt ausfüllen sowie eine Nachunternehmererklärung abgeben.

Bewerber müssen die nachstehend genannten Angaben (Eigenerklärungen) mit Ihrer Interessenbestätigung (= 2. Schritt) machen:

1. Vorlage eines Handelsregisterauszuges (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Einreichungsfrist)

2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen oder diese Ausschlussgründe nach § 125 GWB (Selbstreinigung) oder § 126 GWB) (Verfristung) nicht mehr relevant sind;

Im Falle einer Aufforderung zur Angebotsabgabe können die Nachweise zu diesen Angaben nachgefordert werden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Umsatz (bzw. auch Leistungen) aus Bauleistungen (als Generalübernehmer oder -unternehmer). Die Umsätze / Leistungen beziehen sich auf die letzten 3 abgeschlossenen

Geschäftsjahre, maßgeblich ist der Durchschnittswert.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderung (=Ausschlussgrund): durchschnittlich 2-3 Mio. € Jahresumsatz / Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Angabe von Referenzen für Bauleistungen, insbesondere für Bäder.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Mindestanforderungen (=Ausschlussgründe):

1. mindestens eine Bäderreferenz (Bauleistung) muss vorgelegt werden.

2. mindestens eine Bäderreferenz (Planungsleistung) muss vorgelegt werden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 11/10/2021
Ortszeit: 23:59
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.5)Voraussichtlicher Beginn der Vergabeverfahren:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Auftrag wird in einem Verhandlungsverfahren vergeben ohne dass eine gesonderte Auftragsbekanntmachung erfolgt.

Die Vergabestelle gibt in der Aufforderung zur Interessensbestätigung (= 2. Schritt) die von ihr vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an. Weiterhin werden zu diesem Zeitpunkt die Zuschlagskriterien zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots bekanntgegeben.

Zu Abschnitt IV.2.2) "Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen": Interessierte Wirtschaftsteilnehmer müssen der ausschreibenden Stelle mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind.

Die Vergabestelle fordert hiermit alle interessierten Unternehmen auf, ihr Interesse mitzuteilen.

Die Interessenbekundungen sind auf elektronischem Weg über das Vergabeportal über folgende Adresse zu übermitteln:

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLVRBWK

Damit kann ein Teilnahmeantrag = Interessenbekundung (= 1. Schritt) gestellt werden.

Sollte dies nicht möglich sein, so kann alternativ an [gelöscht] eine E-Mail gesendet werden.

Die E-Mail mit der Interessenbekundung muss die Unternehmensdaten (v. a. Name, Rechtsform, Anschrift, Ansprechpartner und E-Mail-Adresse) enthalten. Der Name des Erklärenden muss in der Interessensbekundung eindeutig erkennbar sein.

Inhaltliche Vorgaben zur Interessensbekundung:

- Bezugnahme auf das konkrete Beschaffungsverfahren (ggfs. Aktenzeichen und Veröffentlichungsdatum der Vorinformation)

- Aussage, dass Interesse an der Auftragsvergabe besteht.

Die Vergabestelle wird nur diejenigen Unternehmen zur Bestätigung ihres Interesses an einer weiteren Teilnahme auffordern (= 2. Schritt), die eine Interessenbekundung form- und fristgerecht eingereicht haben und die sich bis zum Ablauf der Frist für den Eingang von Interessensbekundungen auf der Vergabeplattform dtvp.de registriert haben. Unternehmen, die sich bis zum vorgenannten Termin nicht auf dieser Vergabeplattform registriert haben, werden einmalig aufgefordert, sich binnen einer Frist von 6 Tagen zu registrieren. Erfolgt auch nach einmaliger Aufforderung keine Registrierung, werden die Unternehmen nicht zur Bestätigung ihres Interesses an einer weiteren Teilnahme aufgefordert. Mit dieser Aufforderung zur Interessenbestätigung wird dann der Teilnahmewettbewerb / Interessenbestätigung (= 2. Schritt) eingeleitet.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/09/2021

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