Planung und Bau von Erweiterungs- und Attraktivierungsmaßnahmen am Freizeitbad Lausitztherme Wonnemar Bad Liebenwerda - GÜ- oder GU-Leistung
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Liebenwerda
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04924
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wonnemar.de/bad-liebenwerda
Abschnitt II: Gegenstand
Planung und Bau von Erweiterungs- und Attraktivierungsmaßnahmen am Freizeitbad Lausitztherme Wonnemar Bad Liebenwerda - GÜ- oder GU-Leistung
Schlüsselfertige Errichtung der Erweiterungs- und Attraktivierungsmaßnahmen am Freizeitbad Lausitztherme Wonnemar durch einen Generalübernehmer (GÜ) bzw. einen Generalunternehmer (GU), welcher auch Planungsleistungen übernimmt. Die Planungsleistungen werden auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung und der vorhandenen Vorplanungsunterlagen erbracht.
Für die geplanten Erweiterungs- und Attraktivierungsmaßnahmen sind bereits Planunterlagen erstellt worden.
Die Erweiterungsmaßnahmen und Attraktivierungsmaßnahmen untergliedert sich in 8 Maßnahmen in 5 verschiedenen Bereichen des Freizeitbades:
1. Abbruch von Stützwänden und eines Außenbeckens Wasserfläche ca. 200 m²
2. Therme: Anbau einer Thermenerweiterung mit Technikgeschoss, Anbau einer Terrasse an die bestehende Thermenhalle mit Badeebene und Galerieebene, eines kombiniertem Innen- und Außenbeckens und eines Soleschwebebeckens (Wasserfläche innen ca. 140 m²; außen ca. 130 m², BGF des Anbaus ca. 1.700 m²)
3. Therme: Entkernen des bisherigen Mineralforums bis auf das Mineralwasserbecken und Einbau von Dusch-/WC-Anlagen Dampfräumen, Soleinhalationsraum und Kaltwasseranwendung für die Therme (BGF ca. 1.400 m²)
4. SPA: Attraktivierung des bestehenden SPA-Bereichs, BGF ca. 130 m², Modernisierung der Oberflächen, einschl. des Wellnessbeckens, Einbau einer Raumkühlung
5. Außensauna: Errichtung einer Saunalandschaft mit verschiedenen Außenbauwerken um einen Teich mit Salzgrotte, Liegehalle, Erdsauna, Seesauna und Kaminlounge einschl. vollständiger Neugestaltung des Außenbereichs, Modernisierung der Oberflächen des Außenbeckens. BGF 370 m², Fläche Neugestaltung ca. 6.000 m²
6. Innensauna: Teilweises Entkernen des bisherigen Saunabereichs bis auf das Heißbecken, Errichtung von 3 größeren Saunen, eines Dampfbades und eines Soleinhalationsraumes, Erweiterung des Gastrobereichs, Modernisierung der Oberflächen (BGF 860 m²)
7. Rutschenturm: Teilweise Modernisierung der Oberflächen, Bau einer neuen Doppel-Röhrenrutsche (nicht im Förderantrag enthalten)
8. Erlebnis-Außenbereich: Neugestaltung des Erlebnisaußenbereichs, Errichtung eines Kinderaußenbeckens mit Wasserattraktionen (Fläche ca. 2.500 m²; nicht im Förderantrag enthalten)
Das Freizeitbad bleibt in Teilen während der gesamten Baumaßnahme in Betrieb.
Vorläufiger Zeitplan:
Vertragsabschluss: Ende Januar 2022
Baubeginn: August 2022
Fertigstellung: Dezember 2023
Der Zuschlag kann ggfs. schon auf ein Erstangebot ohne weitere Verhandlungen erteilt werden (§ 17 Abs. 11 VgV).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für die Interessenbesätigung (= 2. Schritt, noch nicht für die Interessenbekundung = 1. Schritt) werden folgende Eignungskriterien aufgestellt:
Es werden Teilnahmeunterlagen (Bewerbungsbogen und Formblätter) zur Verfügung gestellt. Geforderte Nachweise sind mit dem Antrag vorzulegen.
Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einreichen. Umsätze der Mitglieder einer
Bewerbergemeinschaft und von eignungsrelevanten Nachunternehmern werden addiert. Bewerbergemeinschaften müssen zudem die Erklärung zur Bewerbergemeinschaft ausfüllen. Nachunternehmer, auf deren Referenzen oder Umsätze nach Ziff. III.1.2-.3 sich ein Einzelbewerber oder eine Bewerbergemeinschaft berufen will
(eignungsrelevante Nachunternehmer), müssen das gesonderte Formblatt ausfüllen sowie eine Nachunternehmererklärung abgeben.
Bewerber müssen die nachstehend genannten Angaben (Eigenerklärungen) mit Ihrer Interessenbestätigung (= 2. Schritt) machen:
1. Vorlage eines Handelsregisterauszuges (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Einreichungsfrist)
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen oder diese Ausschlussgründe nach § 125 GWB (Selbstreinigung) oder § 126 GWB) (Verfristung) nicht mehr relevant sind;
Im Falle einer Aufforderung zur Angebotsabgabe können die Nachweise zu diesen Angaben nachgefordert werden.
Umsatz (bzw. auch Leistungen) aus Bauleistungen (als Generalübernehmer oder -unternehmer). Die Umsätze / Leistungen beziehen sich auf die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre, maßgeblich ist der Durchschnittswert.
Mindestanforderung (=Ausschlussgrund): durchschnittlich 2-3 Mio. € Jahresumsatz / Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
Angabe von Referenzen für Bauleistungen, insbesondere für Bäder.
Mindestanforderungen (=Ausschlussgründe):
1. mindestens eine Bäderreferenz (Bauleistung) muss vorgelegt werden.
2. mindestens eine Bäderreferenz (Planungsleistung) muss vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftrag wird in einem Verhandlungsverfahren vergeben ohne dass eine gesonderte Auftragsbekanntmachung erfolgt.
Die Vergabestelle gibt in der Aufforderung zur Interessensbestätigung (= 2. Schritt) die von ihr vorgesehenen objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an. Weiterhin werden zu diesem Zeitpunkt die Zuschlagskriterien zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots bekanntgegeben.
Zu Abschnitt IV.2.2) "Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen": Interessierte Wirtschaftsteilnehmer müssen der ausschreibenden Stelle mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind.
Die Vergabestelle fordert hiermit alle interessierten Unternehmen auf, ihr Interesse mitzuteilen.
Die Interessenbekundungen sind auf elektronischem Weg über das Vergabeportal über folgende Adresse zu übermitteln:
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLVRBWK
Damit kann ein Teilnahmeantrag = Interessenbekundung (= 1. Schritt) gestellt werden.
Sollte dies nicht möglich sein, so kann alternativ an [gelöscht] eine E-Mail gesendet werden.
Die E-Mail mit der Interessenbekundung muss die Unternehmensdaten (v. a. Name, Rechtsform, Anschrift, Ansprechpartner und E-Mail-Adresse) enthalten. Der Name des Erklärenden muss in der Interessensbekundung eindeutig erkennbar sein.
Inhaltliche Vorgaben zur Interessensbekundung:
- Bezugnahme auf das konkrete Beschaffungsverfahren (ggfs. Aktenzeichen und Veröffentlichungsdatum der Vorinformation)
- Aussage, dass Interesse an der Auftragsvergabe besteht.
Die Vergabestelle wird nur diejenigen Unternehmen zur Bestätigung ihres Interesses an einer weiteren Teilnahme auffordern (= 2. Schritt), die eine Interessenbekundung form- und fristgerecht eingereicht haben und die sich bis zum Ablauf der Frist für den Eingang von Interessensbekundungen auf der Vergabeplattform dtvp.de registriert haben. Unternehmen, die sich bis zum vorgenannten Termin nicht auf dieser Vergabeplattform registriert haben, werden einmalig aufgefordert, sich binnen einer Frist von 6 Tagen zu registrieren. Erfolgt auch nach einmaliger Aufforderung keine Registrierung, werden die Unternehmen nicht zur Bestätigung ihres Interesses an einer weiteren Teilnahme aufgefordert. Mit dieser Aufforderung zur Interessenbestätigung wird dann der Teilnahmewettbewerb / Interessenbestätigung (= 2. Schritt) eingeleitet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.