Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Havelland Kliniken Unternehmensgruppe Referenznummer der Bekanntmachung: VEA-2021-0014
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nauen
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14641
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.havelland-kliniken.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vea-ausschreibungen.de
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 677 610
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vea.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vea-ausschreibungen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von elektrischer Energie für die Liegenschaften der Havelland Kliniken Unternehmensgruppe
Lieferung von rd. 5.600 MWh/a elektrische Energie inkl. Durchführung der Netznutzung.
Die Gesellschaften der Havelland Kliniken Unternehmensgruppe
Ketziner Straße 19
14641 Nauen
Lieferung von 11.200 MWh (16.800 MWh) elektrische Energie inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften der Havelland Kliniken Unternehmensgruppe im Zeitraum 2022-2023 (2024).
Der Liefervertrag kann um 1 Jahr zum Ende 31.12.2024 verlängert werden. Die Option kann bis einschl. 30.06.2023 ausgeübt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Grundlage der Eignung gem. Abschnitt 2 der Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU des europäischen Parlaments und des Rates (VOB/A-EU).
Die vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) zu entnehmen.
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2020).
Nachweis der Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre bezogen auf Stromlieferungen in Höhe von mind. 2.800.000,00 €/a.
Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters Anlage A2
Ergänzende Vergabebedingungen BbgVergG Anlage A5
Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG Anlage A6
Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer BbgVergG Anlage A7
Vertragsbedingungen Lohngleit- und Preisanpassungsklausel Anlage A8
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (noch mind. 3 Monate gültig)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate)
Kontaktdatenblatt gemäß §19 (b) Muster Netznutzungsvertrag der Bundesnetzagentur (Akten-zeichen Az. BK6-17-168 mit Beschluss vom 20.12.2017) (für Strom)
Anforderungen an die Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend, ein bevollmächtigter Vertreter.
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Anlage A3 - Anlage vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre.
Anlage C - Entwurf Stromlieferungsvertrag
Musterrechnung inkl. einer Jahresschlussrechnung.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).