Teilberäumung des illegalen Abfalllagers in Luckenwalde Referenznummer der Bekanntmachung: VB-21-306
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Teilberäumung des illegalen Abfalllagers in Luckenwalde
Das Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt, das Gelände der ehem. Bauschuttrecyclinganlage in 14943 Luckenwalde, Treuenbrietzener Tor 38a, Landkreis Teltow-Fläming (Gemarkung 123340 Luckenwalde, Flur 21, Flurstücke 827, 828 und 321/2) teilweise von ungeordnet abgelagerten Abfällen unterschiedlicher Art und Menge in Gebäuden und auf den Freiflächen zu beräumen und die Abfälle fachgerecht zu entsorgen. Ergänzende Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg, zu entnehmen.
Land Brandenburg Treuenbrietzener Tor 38a 14963 Luckenwalde Die Leistungserbringung erfolgt auf dem Gelände der ehem. Bauschutt-recyclinganlage in 14943 Luckenwalde, Treuenbrietzener Tor 38a, Landkreis Teltow-Fläming (Gemarkung 123340 Luckenwalde, Flur 21, Flurstücke 827, 828 und 321/2).
Das Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt, das Gelände der ehem. Bauschuttrecyclinganlage in 14943 Luckenwalde, Treuenbrietzener Tor 38a, Landkreis Teltow-Fläming (Gemarkung 123340 Luckenwalde, Flur 21, Flurstücke 827, 828 und 321/2) teilweise von ungeordnet abgelagerten Abfällen unterschiedlicher Art und Menge in Gebäuden und auf den Freiflächen zu beräumen und die Abfälle fachgerecht
zu entsorgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestanforderung:
Es ist der Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 44 VgV zu erbringen. Hierfür sind folgende Nachweise alternativ/kumulativ mit dem Angebot einzureichen:
- Handels- oder Gewerberegisterauszug nicht älter als 3 Monate
Mindestanforderung(en)/ Eignungskriterium/-en:
I. Es ist der Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ §§ 45 I 2 Nr. 1, II, IV Nr. 4 VgV der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu erbringen.
Der durchschnittliche Jahresumsatz muss hierbei mindestens 1 Mio. EUR (netto) betragen. Der Nachweis kann erbracht werden durch:
- Eigenerklärung
II. Es ist der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung inkl. einer Umwelthaftpflicht-versicherung gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 45 I 2 Nr. 3, IV Nr. 2 VgV zu erbringen. Die Deckungssumme muss hierbei mindestens 2 Mio. EUR für Personen und mindestens 2 Mio. EUR für Sachschäden und mindestens 1 Mio. EUR für Umweltschäden betragen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle beträgt das 2-fache dieser Deckungssumme pro Jahr.
Der Nachweis kann erbracht werden durch:
- aktuelle und gültige Versicherungsbescheinigung
Mindestanforderung(en)/ Eignungskriterium/-en:
I. Es sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge in den Jahren 2017-2021 erbrachten (begonnen und abgeschlossen) wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben:
=> Laden und Verpacken von Abfallhaufwerken mit KMF oder Asbest-Abfall (AS 17 09 03* oder
17 01 06*)
=> Ladung und Zuführung zur Verwertung von unsortierten Baumisch-abfällen in einer Größenordnung über 1.000 Tonnen
Ggf. Mindestanforderungen: Die Tätigkeitsbereiche müssen mit mindestens 1 Referenz nachgewiesen werden.
Der Nachweis kann erbracht werden durch:
- Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
- bereitgestelltes Formular zur Eignung
II. Es ist eine Erklärung über die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl gem. §§ 31 II 2, 33 I 1 UVgO/ § 46 III Nr. 8 VgV der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre abzugeben.
Die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl muss hierbei mindestens 10 Angestellte und gewerbliche Mitarbeiter pro Jahr betragen.
Der Nachweis kann erbracht werden durch:
- Eigenerklärung
Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen:
- Nachweis Sachkunde nach DGUV Regel 101-004 oder TRGS 524
- Nachweis Sachkunde nach TRGS 519
- Entsorgungskonzept in der Anlage, komplett ausgefüllt, Alle Entsor-gungsbetriebe müssen gemäß Entsorgungsfachbetriebeverordnung
(EfBV) zertifiziert sein.
- Vertraulichkeitserklärung
- Baustelleneinrichtungsplan entsprechend der Leistungsbeschreibung
- Protokoll der Ortsbegehung mit dem AG zur Besichtigung des Standortes
- Das Formular Eignung wird mindestens durch den Bieter ausgefüllt und unterschrieben. Bei einer Eignungsleihe ist es auch durch den Nachunternehmer auszufüllen und zu unterzeichnen.
- Übergabe Leistungsverzeichnis als GAEB Datei im Format DA84 oder D84
- Angaben zum/zur vorgesehenen Projektleiter/-in entsprechend der "Checkliste Mindestanforderungen.pdf"
Abschnitt IV: Verfahren
Landesamt für Umwelt (LfU), Raum 1.13, Von Schön-Straße 7, 03050 Cottbus
Die Öffnung erfolgt im Vier-Augen-Prinzip durch zwei Vertreter der Zentralen Vergabestelle des Landesamtes für Umwelt.
Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzende Hinweise:
I. Für das hiesige Vergabeverfahren muss ein Vor-Ort-Termin wahrgenommen werden. Dieser findet in der Zeit vom 20.09.2021 bis 24.09.2021 an dem o. g. Lagerungsort statt. Ergänzende Informationen zum Ablauf des Termins entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
II. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
III. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
IV. Für etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
V. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RA87
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin. Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de