Ingenieur-u. Architektenleistung als Generalplaner Referenznummer der Bekanntmachung: MH_211015-1000
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsfelde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14974
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.maerkische-heimat.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieur-u. Architektenleistung als Generalplaner
Die Wohnungsgesellschaft Ludwigsfelde mbH - "Märkische Heimat" ist eine kommunale Gesellschaft der Stadt Ludwigsfelde.
Zu Ihren Aufgaben gehört die Verwaltung, Instandhaltung, Instandsetzung und Schaffung von Wohnraum in der Stadt Ludwigsfelde.
In diesem Zusammenhang wird die "Märkische Heimat" in den Gebäuden Anton-Saefkow-Ring 17-21 sowie Friedrich-Engels-Straße 2-4, 16-28, 38-44 in 14974 Ludwigsfelde,
Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten, hauptsächlich Strangsanierungsarbeiten und Teilbereiche im Gebäude durchführen lassen.
Die Strangsanierungsarbeiten mit anschließender Erneuerung der Bäder, Teilbereiche in den Küchen und im Bereich der Elektroinstallation geplant.
Bei den Arbeiten in den Wohnungen, Bädern I Küchen, sind Sanitär, Elektro, in geringem Umfang Heizung und Lüftung, Fliesenleger, Maler, Tischler und Bauhandwerkerarbeiten erforderlich, um den Wohnbereich und Teilbereiche im Gebäude wiederherzustellen.
Die weitere Projektbeschreibung entnehmen Sie der Anlage "Machbarkeitsstudie", die als Aufgabenstellung zur Mod.- und Instandsetzung der oben genannten Wohnobjekten erarbeitet wurde.
Das BVH ist für die Investitionsplanung 2022 - 2023 vorgesehen. Die Sanierung erfolgt unter bewohnter Nutzung.
Baubeginn ist für 2022 vorgesehen.
Der Auftrag beinhaltet Leistungen der Generalplanung,
mit Leistungen für Gebäude u. Innenräume LP 1-9, Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) für Sanitär, Elektro und in geringem Umfang Heizung u. Lüftung, in den LP 1-9, sowie besondere Leistungen.
Es ist aus haushaltsrechtlichen Gründen eine Stufenweise Beauftragung vorgesehen Stufe 1 - LP 1-3 / Stufe 2 - LP 4-7 / Stufe 3 - LP 8-9.
Wohnungsgesellschaft Ludwigsfelde mbH "Märkische Heimat" Potsdamer Str. 35-43 14974 Ludwigsfelde
Für die Sanierung der Gebäude in der Anton-Saefkow-Ring 17-21 sowie Friedrich-Engels-Straße 2-4, 16-28, 38-44 in 14974 Ludwigsfelde,
sollen Planungsleistungen in Anlehnung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021)
Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1, Gebäude und Innenräume, Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 vergeben werden.
Der Auftrag umfasst gemäß § 34 HOAI Leistungsbild Gebäude und Innenräume und § 55 - Leistungsbild Technische Ausrüstung
in Verbindung mit den Anlagen 10 und 15,
folgende Leistungsphasen ganz oder anteilig:
LPH 1 Grundlagenermittlung
LPH 2 Vorplanung sowie folgende besonderen Leistungen:
1) Ergänzende Bestandsaufnahme: Erarbeitung von Bestandsplänen mit allen notwendigen für das Planen und Bauen relevanten Informationen.
LPH 3 Entwurfsplanung mit Kostenberechnung nach DIN 276 (2018)
Optional können die folgenden Leistungsabschnitte- mit den Leistungsphasen für § 34 und § 55 vergeben werden:
LPH 4 Genehmigungsplanung - aktuell nicht erforderlich
LPH 5 Ausführungsplanung
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe mit Kostenanschlag
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe, hier Bereitstellung der Vergabeunterlagen, und die formale, die wirtschaftliche Angebotsauswertung und Vergabeempfehlung für den AG
(Leistungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung übernimmt der AG)
LPH 8 Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation
LPH 9 Objektbetreuung mit besonderen Leistungen
Folgende besondere Leistungen können optional vergeben werden:
2) Baustellenkonzept: Aufstellen eines Baustellenkonzeptes für den Umbau des Gebäudes (unter Beachtung
Bauen im laufenden Betrieb, Auslagerungen, Umlagerungen) inkl. Abstimmung mit Auftraggeber, Nutzer und sonstigen Beteiligten
je nach Bauabschnitt bzw. Bauphasen.
3) Die Mieterbetreuung wird vor Ort bezüglich der Baustellenabläufe mit übernommen und ggf. eine Mietersprechstunde zu den Baumaßnahmen durchgeführt. Es wird eine tägliche Mieter- und Baustellenbetreuung von Montag bis Freitag vor Ort erwartet.
4) Unterstützung der Verwaltung des Wohnungsunternehmens bei der Modernisierungsankündigung, bei deren vorläufigen Berechnung und bei der abschließenden
Mitteilung der Modernisierungsumlage und deren abschließenden Berechnung.
5) Tragwerksplanung auf Stundenabrechnung, soweit dies erforderlich wird, grundsätzlich nicht geplant.
6) Schadstoffplanung- und Überwachung, soweit aufgrund des Bestandsgebäudes erforderlich ist. Ein Schadstoffgutachten liegt nicht vor.
Allgemein:
Es wird erwartet, dass der AN ab Leistungsphase 8 durchschnittlich 1 x wöchentlich mit einem verantwortlichen Projektleiter an Besprechungen in Ludwigsfelde teilnimmt und diese protokolliert. Reisekosten werden nicht erstattet.
Die Bauüberwachung vor Ort muss für die optionalen Leistungen durch Fachingenieure gewährleistet sein und sollte mindestens 1-2 x wöchentlich, je nach Baumaßnahmen in den Wohnungen durchgeführt werden.
Grundlage der Beauftragung ist das beiliegende Vertragsmuster der Wohnungsgesellschaft mbH Ludwigsfelde "Märkische Heimat" in der Anlage und deren AVB.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Es soll eine Baukostenobergrenze vereinbart werden.
Es ist nicht geplant weitere externe Planungsbeteiligte durch den Auftraggeber einzubinden.
Grundlage und Aufgabenstellung bildet die Machbarkeitsstudie die den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Den Beginn der Ausführung der Planung erwartet der Auftraggeber mit der Zuschlagserteilung, die voraussichtlich zu Anfang Dezember 2021 erfolgen soll.
In Bezug auf die hier genannten Leistungen, wenn wegen Mieterumständen, Einspruch gegen Modernisierungsankündigungen es zu einer Bauzeitverlängerung kommt.
Die Beauftragung umfasst zunächst nur die Leistungsstufe 1 mit den Leistungsphasen 1-3 und besonderen Leistungen.
1) Ergänzende Bestandsaufnahme: Erarbeitung von Bestandsplänen mit allen notwendigen für das Planen und Bauen relevanten Informationen.
Optional können die folgenden Leistungsphasen vergeben werden:
Die Übertragung einzelner nachfolgender Leistungsstufen 2 (Leistungsphase 5-7) und der Leistungsstufe 3 mit der Leistungsphase 8-9 erfolgen optional.
Folgende besondere Leistungen können optional vergeben werden:
2) Baustellenkonzept: Aufstellen eines Baustellenkonzeptes für den Umbau des Gebäudes (unter Beachtung
Bauen im laufenden Betrieb, Auslagerungen, Umlagerungen) inkl. Abstimmung mit Auftraggeber, Nutzer und sonstigen Beteiligten
je nach Bauabschnitt bzw. Bauphasen.
3) Die Mieterbetreuung wird vor Ort bezüglich der Baustellenabläufe mit übernommen und ggf. eine Mietersprechstunde zu den Baumaßnahmen durchgeführt.
Es wird eine tägliche Mieter- und Baustellenbetreuung von Montag bis Freitag vor Ort erwartet.
4) Unterstützung der Verwaltung des Wohnungsunternehmens bei der Modernisierungsankündigung, bei deren Berechnung und bei der abschließenden
Mitteilung der Modernisierungsumlage und deren Berechnung.
5) Tragwerksplanung auf Stundenabrechnung, soweit dies erforderlich wird, grundsätzlich nicht geplant.
6) Schadstoffplanung- und Überwachung, soweit aufgrund des Bestandsgebäudes erforderlich ist. Ein Schadstoffgutachten liegt nicht vor.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung oder einzelner Optionen besteht nicht.
- zu Ziffer II.2.5) Zuschlagskriterien: weitere detaillierte Informationen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe und Gewichtung Zuschlagskriterien
- Die Zahlungsbedingungen richten sich nach: Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) zum Vertrag
- Keine abschließende Auflistung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachfolgend unter Ziff. IlI.1.1) bis llI.1.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) sind, soweit nicht abweichendes ausdrücklich vorgesehen ist, zwingend bis zum Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe bei der unter Ziff. l.1) genannten Kontaktstelle vorzulegen. Sämtliche Nachweise sollten nicht älter als 3-6 Monate zum Zeitpunkt der Frist des für den Eingang des Angebotes sein. Die Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie ist ausreichend und zulässig.
1) Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist;
2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, sowie dass es keine rechtliche Verknüpfung gibt zu anderen Bewerbern, die Einfluss auf das Vergabeverfahren haben können in der Form der Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs.
3) Erklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (siehe Formular Teilnahmeantrag);
4) Eigenerklärung Frauenförderung (siehe Formular Frauenförderung).
Bewerbergemeinschaften müssen die unter Ziff. lII.1.1) und lll.1.2) genannten Angaben und Formalitäten für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorlegen und müssen zudem mit Einreichung des Teilnahmeantrages eine Erklärung vorlegen (siehe Formular Teilnahmeantrag), in der:
- sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich und mit Anschrift benannt sind,
- ein von allen Mitgliedern bevollmächtigtes Mitglied als Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt wird,
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird und,
- in der erklärt wird, dass im Auftragsfall alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bedient sich der Auftragnehmer bei der Erfüllung des Auftrages und/oder zum Nachweis seiner Eignung anderer Unternehmen (Eignungsleihe), müssen die unter Ziff. lII.1.1) und lIl.1.2) genannten Angaben und Formalitäten für jeden Nachunternehmer zusammen mit einer Verpflichtungserklärung mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Die unter Ziff. III.1.3) genannten Angaben sind für den Nachunternehmer in dem Umfang zu machen, soweit sich der Bieter auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft oder etwas anderes ausdrücklich bestimmt ist.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der Jahre 2018, 2019, 2020 in EUR netto
2) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personenschäden in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen, Versicherungsunternehmen. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 3-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Entsprechender Versicherungsschutz ist durch Eigenerklärung gem. Formular Teilnahmeantrag zu bestätigen. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Eigenerklärung des Bewerbers nachgewiesen werden, mit derer den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl der Jahre 2018, 2019, 2020 (Angabe Gesamt für den Bewerber/der Bewerbergemeinschaft/der verantwortlichen Nachunternehmer), unterteilt in:
- Architekten,
- Ingenieure,
- Sonstige Mitarbeiter.
(siehe Formular Teilnahmeantrag)
Als Mindestanforderung müssen insgesamt ca. 6 Architekten und/oder Ingenieure für die jeweiligen Leistungen in Anlehnung der HOAI (2021) für § 34 und 55 im Durchschnitt der Jahre 2018, 2019, 2020 bei dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft/dem verantwortlichen Nachunternehmer beschäftigt sein.
1) Angabe und Beschreibung von drei abgeschlossenen Referenzprojekten über vergleichbare Generalplanungsleistungen für öffentliche bzw. kommunale Auftraggeber. Der Zeitraum der Leistungserbringung muss zwischen dem 1.1.2016 und dem Ende der Bewerbungsfrist liegen. Eine Referenz ist dann vergleichbar, wenn diese als Generalplaner für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9, Leistungsbild Technische Ausrüstung (alle Anlagengruppen) die HOAI-Leistungsphasen 1 bis 9 entsprechen. Es ist bei den Referenzen jeweils anzugeben:
- Bezeichnung des Projekts,
- Angabe der Projektkosten getrennt nach KG 300 und 400,
- Angabe des öffentlichen Auftraggebers mit Ansprechpartner,
- Leistungszeit (Beginn, Ende),
- Soll/Ist-Termine
- Leistungsumfang in Bezug auf die Leistungstätigkeiten,
- Auftragswert Generalplaner netto,
- Schlussrechnungswert Honorar netto,
Als Mindestanforderung müssen mindestens drei Referenzprojekte die eine Strangsanierung mit Modernisierung und Instandsetzung beinhalten angegeben werden.
Zusätzlich sind Bescheinigungen öffentlicher Auftraggeber zu Leistungen des Bieters für maximal 3 Projekte beizubringen.
Mit der Benennung des Auftraggebers wird einer telefonischen Nachfrage des Auftraggebers beim Auftraggeber der Referenz zugestimmt.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Soweit Planungsleistungen auszuführen sind, ist die Erbringung dieser Leistungen Architekten und Ingenieuren vorbehalten. Diese sind Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates als Architekt beziehungsweise Ingenieur tätig und zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt sind, ist der Nachweis nach Richtlinie 2005/36/EG zu führen. Juristische Person erfüllen diese Voraussetzung, sofern deren satzungsgemäße Gesellschaftszweck auf Planungs- beziehungsweise Ingenieurdienstleistung gerichtet ist und sie einem der Verantwortlichen Angehörigen im vorstehenden Sinn benennen. Dieses ist in geeigneter Form zum Beispiel durch Vorlage eines Auszugs der Satzung nachzuweisen. Der Nachweis ist nur nach ausdrücklicher Aufforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften sind zugelassen, wobei zwingend ein Hauptansprechpartner für den Auftraggeber zu benennen ist. Mit dem Angebot ist eine verbindliche Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter, die Leistungsaufteilung und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder einzureichen, besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen nach dem Brandenburger Ausschreibungs- und Vergabegesetz,
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen unterschrieben einzureichen (s. auch Anlagen/Formulare im Ordner Vergabeunterlagen):
- Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung
- Besondere Vertragsbedingungen zu Mindeststundenentgelt
- Besondere Vertragsbedingungen zu Umweltschutzanforderungen bei der Planung
- Niederschrift Verpflichtungserklärung
- Nachweise der Eignung gem. § 44 bis § 46 VgV 2016
- Ggf. Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen
- Ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaften.
Abschnitt IV: Verfahren
Herr Schindler - Märkische Heimat
Herr Wassermann - Märkische Heimat
Frau Meier - BBT GmbH
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YZ9RFK6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werde
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer;
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]