Stadt Cottbus - OV 187-2021 - Straßen- und Wegeunterhaltung einschließlich Straßenentwässerungsanlagen und Unterhaltung kommunaler Anlagen im Stadtgebiet Cottbus ab 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: OV 187-2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]22
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.cottbus.de/ausschreibungen/vergaben
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Cottbus - OV 187-2021 - Straßen- und Wegeunterhaltung einschließlich Straßenentwässerungsanlagen und Unterhaltung kommunaler Anlagen im Stadtgebiet Cottbus ab 2022
Zum Leistungsumfang gehört insbesondere die betriebliche und bauliche Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze im gesamten Stadtgebiet inklusive der zugehörigen Entwässerungseinrichtungen, Verkehrszeichen sowie weiterer verkehrslenkender Einrichtungen. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung sind hauptsächlich örtlich
punktuelle oder kleinflächige Unterhaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen und im begrenzten Umfang großflächige Instandsetzungsmaßnahmen.
Stadtgebiet Cottbus 03046 Cottbus
Zum Leistungsumfang gehören insbesondere folgende Teilleistungen:
- Betriebliche und bauliche Unterhaltung von Straßen, Wegen und Plätzen. Hierzu zählen Fahrbahnen, Geh und Radwege, Anlagen des ruhenden Verkehrs, Gräben, Entwässerungseinrichtungen, Böschungen, Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen sowie Straßenzubehör und städtische Anlagen
- Betriebliche und bauliche Unterhaltung von Ingenieurbauwerken und anderen Bauwerken nach DIN 1076 (z.B. Brücken)
- Realisierung von Sofortleistungen zur Sicherung des Gemeingebrauchs
- Realisierung von Leistungen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs, Beseitigung von Verunreinigungen über das übliche Maß hinaus, u.a. Ölspurbeseitigung
- Beseitigung von Verkehrsbehinderungen (Beseitigung von Sicht und Lichtraumprofileinschränkungen, Verkehrshindernisse usw.)
- Einlagerung und Bewirtschaftung von Straßenbaustoffen, Straßenverkehrstechnik und Straßenausstattungen sowie Brückenausstattungen
Die Vertragslaufzeit beginnt am 1. Januar 2022 und endet am 31. Dezember 2024. Der Vertrag verlängert sich um 1 Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende durch den Auftraggeber gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bedingung an die Auftragsausführung
mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
1. aktuelle Bescheinigung Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der zuständigen Auftragsberatungsstelle (Abst), gleichwertiges Zertifikat oder Präqualifikation (wenn vorhanden, bitte beifügen)
2. ausgefülltes Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (bei nicht präqualifizierten Bietern) mit:
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Registereintragungen
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
3. aktuelle Vereinbarungen Einhaltung Mindestanforderung Brandenburgisches Vergabegesetz
4. Erklärung Ausschluss ausbeuterischer Kinderarbeit
5. Erklärung Erreichbarkeit und Reaktionszeit. Diese muss an 24 Std/Tag einschließlich Sonn- und Feiertagen gegeben sein. Absicherung Gefahrenstelle innerhalb von 60 Minuten nach Eingang Störungsmeldung.
6. VHB Formblatt 217 Erstattung von Mehrkosten für Hygiene- und Gesundheitsschutzmaßnahmen
auf Anforderung vorzulegende Unterlagen:
1. Auszug aus dem Handelsregister
2. aktuelle Bescheinigung Berufsgenossenschaft
3. Finanzamt aktuelle Bescheinigung in Steuersachen
4. Gewerbeanmeldung
5. Bescheinigung Mitgliedschaft bei der IHK / Handwerkskammer oder Handwerkerkarte
6. aktuelle Bescheinigung Sozialversicherung
7. aktuelle Bescheinigung Haftpflichtversicherung
8. Sozialkassen-Bescheinigung (SOKA-Bau)
weitere Erklärungen, Angaben, Nachweise siehe Formblatt "Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegende Unterlagen"
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in mindestens folgender Höhe: Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR, Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR
Die Haftpflichtversicherung ist dem Auftraggeber nachzuweisen.
- Angabe Jahresumsatz
- Angabe zu Arbeitskräften
Mindestens 1 Referenz aus den letzten 5 Jahren bezüglich der Straßenunterhaltung mit nachfolgenden Leistungsinhalten:
1. mindestens 3 Einzelaufträge zur Absicherung von Gefahrenstellen einschließlich Verkehrsorganisation und Aufstellen von mobilen Verkehrszeichen innerhalb von 60 Minuten nach Empfang der Störungsmeldung, davon mindestens ein Einzelauftrag in einem Leistungsgebiet mit einer Bevölkerungsdichte von mindestens 500 Einwohnern pro qkm.
2. mindestens 3 Einzelaufträge zur Ölspurbeseitigung lt. Merkblatt DWA-M715 mittels Ölbindermethode und anschließenden fachgerechten porentiefen maschinellen Nassreinigungsverfahren mit gemäß Gütezeichensatzung zertifizierten Einsatzfahrzeug (RAL-GZ 899) jeweils mit einer Sofortsicherung innerhalb von 60 Minuten nach Empfang der Störungsmeldung und einem Reinigungsbeginn innerhalb von 2 Stunden, davon mindestens ein Einzelauftrag in einem Leistungsgebiet mit einer Bevölkerungsdichte von mindestens 500 Einwohnern pro qkm.
3. mindestens 3 Einzelaufträge hinsichtlich des Aufbaus oder Rückbaus oder Anbaus oder Richtens von Verkehrszeichen innerhalb von 1 Woche nach Beauftragung, davon mindestens ein Einzelauftrag in einem Leistungsgebiet mit einer Bevölkerungsdichte von mindestens 500 Einwohnern pro qkm.
4. mindestens 3 Einzelaufträge hinsichtlich der bituminösen Flickung mit Kantenschnitt und Anschlussfuge mittels Heißmischgut mit einem Leistungsbeginn innerhalb von 2 Wochen nach Beauftragung, davon mindestens ein Einzelauftrag in einem Leistungsgebiet mit einer Bevölkerungsdichte von mindestens 500 Einwohnern pro qkm.
5. mindestens 3 Einzelaufträge hinsichtlich der Gehweginstandsetzung durch aufnehmen und verlegen von Beton- und Kunststeinplatten oder Umpflastern Mosaikpflaster mit einem Leistungsbeginn innerhalb von 1 Woche nach Beauftragung, davon mindestens ein Einzelauftrag in einem Leistungsgebiet mit einer Bevölkerungsdichte von mindestens 500 Einwohnern pro qkm.
Die Teilleistungen (Einzelaufträge) können sich aus einer oder mehreren Referenzen zusammensetzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Cottbus, Neumarkt 5, 03046 Cottbus
nicht öffentlich - da nur elektronische Angebote zugelassen sind
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Rückfragen sind bis 27.09.2021 möglich.
Bitte nutzen Sie für Bieteranfragen ausschließlich die Rubrik "Kommunikation" auf der elektronischen Plattform des
Vergabemarktplatzes Brandenburg. Telefonische Anfragen bzw. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht
bearbeitet. Antworten werden mit den Anfragen allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher zu vermeiden. Eine Nachricht gilt als zugegangen, wenn sie in den Projektraum eingestellt wurde. Schauen Sie bitte regelmäßig selbst in den Projektraum, um mögliche Nachrichten der Vergabestelle nicht zu übersehen.
Sollte ein aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorliegen (Gültigkeit nicht älter als ein 1/4 Jahr), so bitten wir um Beifügung zu den Angebotsunterlagen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die EEE muss in deutscher Sprache eingereicht werden.
Bei nichtdeutschen Unterlagen ist eine Übersetzung beizufügen bzw. die Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYRHR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem wird auf § 180 GWB ("Schadensersatzanspruch bei Rechtsmissbrauch") in Verbindung mit §§ 160 und 171 GWB verwiesen (besonders § 180 (2) Nr. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]22