Erdgaslieferung Referenznummer der Bekanntmachung: 36/2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herzberg/Elster
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
Postleitzahl: 04916
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lkee.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdgaslieferung
Erdgaslieferung, Lieferung von Erdgas der Gruppe H
Landkreis Elbe-Elster Ludwig-Jahn-Straße 2 04916 Herzberg/Elster Landkreis Elbe-Elster sowie dessen Eigenbetriebe und Gesellschaften
Es sind 43 Abnahmestellen zu beliefern, hiervon 3 RLM und 40 SLP.
Lieferung von Erdgas der Gruppe H an den Landkreis Elbe-Elster sowie dessen Eigenbetriebe und Gesellschaften.
Die ausgeschriebenen Jahresmengen belaufen sich auf voraussichtlich
15.350.000 kWh Hs.
Entsprechend der Anlage 1 der Ausschreibung sind 43 Abnahmestellen zu beliefern, welche sich in 3 RLM und 40 SLP Ausspeisepunkte gliedern.
Sämtliche Abnahmestellen liegen im Marktgebiet Gaspool.
Dieser Auftrag kann seitens des Auftraggebers um 1 Jahr verlängert werden, sofern die Lieferkonditionen aus dem Lieferjahr 2023 seitens des Auftragnehmers bestehen bleiben.
Dieser Auftrag kann seitens des Auftraggebers um 1 Jahr verlängert werden, sofern die Lieferkonditionen aus dem Lieferjahr 2023 seitens des Auftragnehmers bestehen bleiben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, Erklärung Registerauszug
Referenzen über die laufende Belieferung energiewirtschaftlich vergleichbarer Betriebe in den letzten drei Jahren mit Angabe von Namen und Anschrift des Referenzgebers, wobei auf eine Beglaubigung verzichtet werden kann,
Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 4.1)
Die Vereinbarungen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach Brandenburgischen Vergabegesetz finden Anwendung. (Formular 5.3, 5.4)
Abschnitt IV: Verfahren
keine
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) bereitgestellt. Die Verfahrenskommunikation wird ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform ist freiwillig. Beim Unterlassen der freiwilligen Registrierung trägt das Unternehmen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessenbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR9RAQJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Bieter, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Tagen gegenüber dem Auftraggeber rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen. (Vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).