Stadt Cottbus - OV 199/2021 - Postdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: OV 199-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.cottbus.de/ausschreibungen/vergaben
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Cottbus - OV 199/2021 - Postdienstleistungen
Vergabe von Postdienstleistungen für die Stadt Cottbus/Chò?ebuz
Postversand allgemein
Stadtverwaltung Cottbus, Hauptamt Neumarkt 5 03046 Cottbus
Los 1:
Postversand von Briefen/Postkarten, Einschreiben, Büchersendungen und Infopost, Päckchen und Pakete innerhalb der Bundesrepublik Deutschland/ Briefen international
Los 2:
Postversand von elektronischen Postzustellungsaufträgen (ePZA)
Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens vier Monate vor Vertragsende gekündigt, so verlängert es sich stillschweigend um ein weiteres Jahr.
Die Gesamtlaufzeit wird auf 3 Jahre begrenzt.
Postversand von Briefen/Postkarten, Einschreiben, Büchersendungen und Infopost, Päckchen und Pakete innerhalb der Bundesrepublik Deutschland/ Briefen international
Postzustellungsaufträge
Stadtverwaltung Cottbus, Hauptamt Neumarkt 5 03046 Cottbus
Los 1:
Postversand von Briefen/Postkarten, Einschreiben, Büchersendungen und Infopost, Päckchen und Pakete innerhalb der Bundesrepublik Deutschland/ Briefen international
Los 2:
Postversand von elektronischen Postzustellungsaufträgen (ePZA)
Wird das Vertragsverhältnis nicht spätestens vier Monate vor Vertragsende gekündigt, so verlängert es sich stillschweigend um ein weiteres Jahr.
Die Gesamtlaufzeit wird auf 3 Jahre begrenzt.
Postversand von elektronischen Postzustellungsaufträgen (ePZA)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Gewerbeanmeldung / ggf. Gewerbeummeldung (selbständige
Niederlassung) oder zu einer gleichwertigen Bescheinigung für das Mitgliedsland
- Eigenerklärung zur aktuellen Eintragung im Handelsregister oder in einem
gleichartigem Register im Mitgliedsland
- Erfüllung der Lizenzpflicht nach § 5 Abs. 1 Postgesetz
- Nachweis der Entgeltgenehmigung der Bundesnetzagentur für die förmliche
Zustellung gemäß § 34 Postgesetz
- Nachweis über den Zugang zu Adressänderungen gemäß § 29 Abs. 2 Postgesetz
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrales Vergabemanagement
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Rückfragen sind bis 23.09.2021 möglich.
Bitte nutzen Sie für Bieteranfragen ausschließlich die Rubrik "Kommunikation" auf der elektronischen Plattform des
Vergabemarktplatzes Brandenburg. Telefonische Anfragen bzw. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht
bearbeitet. Antworten werden mit den Anfragen allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher zu vermeiden. Eine Nachricht gilt als zugegangen, wenn sie in den Projektraum eingestellt wurde. Schauen Sie bitte regelmäßig selbst in den Projektraum, um mögliche Nachrichten der Vergabestelle nicht zu übersehen.
Sollte ein aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorliegen (Gültigkeit nicht älter als ein 1/4 Jahr), so bitten wir um Beifügung zu den Angebotsunterlagen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die EEE muss in deutscher Sprache eingereicht werden.
Bei nichtdeutschen Unterlagen ist eine Übersetzung beizufügen bzw. die Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, ist bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung der Information gem. § 134 GWB zu rügen. Der Vergabeverstoß und die Aufforderung an den öffentlichen Auftraggeber, den Verstoß abzuändern, müssen konkret dargelegt werden. Die Rüge muss objektiv und deutlich formuliert und nicht nur darauf gerichtet sein, etwaige Fragen aufzuklären.
Teilt der Auftraggeber mit, dass einer Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich ein Nachprüfungsantrag bei der angegebenen Vergabekammer gestellt werden.
Zuständige Vergabekammer:
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (MWE)
Telefax: +49 (0)331/866-1652
Internet: http://mwe.brandenburg.de/de/vergabekammer/bb1.c.482109.de/
Auf die Vorschriften der § 160 ff. GWB wird hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYRHH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]