Planungsleistung für die Aufstockung des Zwischentraktes sowie für die Erweiterung des Eingangsbereiches der Kita" Friedrich Fröbel" in 16303 Schwedt/Oder, Justus-von Liebig-Straße 1a Referenznummer der Bekanntmachung: P 31-2020-1A
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwedt.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung für die Aufstockung des Zwischentraktes sowie für die Erweiterung des Eingangsbereiches der Kita" Friedrich Fröbel" in 16303 Schwedt/Oder, Justus-von Liebig-Straße 1a
Ziel der Planung in der bestehenden Kita "Friedrich Fröbel" ist den eingeschossigen Zwischentrakt um eine Geschosshöhe aufzustocken. Gleichzeitig soll mit der Aufstockung der vorhandene Eingangsbereich verändert und erweitert werden. Die Kindertagesstätte ist ein Typenbau 100/64 aus den 60er Jahren. Der Zwischentrakt ist derzeit mit einer Dachterrasse versehen und wird seitlich jeweils durch einen zweigeschossigen Gebäudeteil mit Flachdach begrenzt. Im Erdgeschoss befinden sich der Eingangsbereich mit offenen Bewegungsraum, die Küche, Kinderküche, ein Hausanschlussraum sowie diverse Lagerräume. Die Planung beinhaltet alle Bau- und haustechnischen Gewerke. Bei der Planung sind die vorhandenen brandschutztechnischen Belange zu berücksichtigen und diese für die Aufstockung und Erweiterung der Kindertagesstätte anzupassen. Die Planung ist als Gesamtplanung für alle Bau- und haustechnischen Gewerke in Anlehnung an die HOAI 2021 anzubieten. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der Planungsleistung vor.
Stadt Schwedt/Oder, FB 3, Abt. Baucontrolling/Zentrale Vergabestelle Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5 16303 Schwedt/Oder
Keine
Die angegebene voraussichtliche 30-monatige Laufzeit des Vertrages ist abhängig von der Gewährung von Fördermitteln.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistung für die Aufstockung des Zwischentraktes sowie für Erweiterung des Eingangsbereiches der Kita "Friedrich Fröbel" in 16303 Schwedt/Oder
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.pruefer-wilke.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Brandenburgische Vergabegesetz findet in der zur Zeit gültigen Fassung Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD8RAQH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/oder
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schwedt.eu