Stadt Cottbus - OV 87-2021 - Spreeschule Cottbus - Energetische Sanierung und barrierefreie Nutzbarmachung - Los 07: Tischlerarbeiten Fenster Referenznummer der Bekanntmachung: OV 87-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.cottbus.de/ausschreibungen/vergaben
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Cottbus - OV 87-2021 - Spreeschule Cottbus - Energetische Sanierung und barrierefreie Nutzbarmachung - Los 07: Tischlerarbeiten Fenster
Los 7: Tischlerarbeiten Fenster
Spreeschule - Energetische Sanierung und barrierefreie Nutzbarmachung Elisabeth-Wolf-Str. 72 03042 Cottbus
- Liefern und Einbauen von Fensterelementen,
Konstruktion Holz-Aluminium
- Liefern und Einbauen von Fensterelementen,
Konstruktion Kunststoff
- Liefern und Einbauen von Außenfensterbänken
aus Aluminium
- Liefern und Einbauen von Innenfensterbänken
aus Holzwerkstoff
- Liefern und Einbauen Antrieb für
Drehflügelfenster
Beginn: Werkplanung 09.08.2021
Beginn: Einbau Fensterelemente 18.10.2021
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Gebr. Otto und Heinrich Müller GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.muellerholzfensterbau.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYR6T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem wird auf § 180 GWB ("Schadensersatzanspruch bei Rechtsmissbrauch") in Verbindung mit §§ 160 und 171 GWB verwiesen (besonders § 180 (2) Nr. 2 GWB).