Gebäudeinnenreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: H 4821 # 2021-06
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königs Wusterhausen
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15711
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://fhf.brandenburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeinnenreinigung
Gebäudeinnenreinigung
Fachhochschule für Finanzen des Landes Brandenburg Schillerstraße 6 15711 Königs Wusterhausen
Gebäudeinnenreinigung bestehend aus Unterhaltsreinigung, Sonderreinigung, Mattenservice, Wäscheservice.
Liegenschaft bestehend aus 3 Lehrgebäuden, 6 Unterkunftsgebäuden, 1 Mensagebäude, 1 Anmeldungsgebäude.
Ca. 7.900 m² Hartbelag in Büro-, Unterrichts- und Sozialräumen; ca. 4.000 m² Hartbelag in Fluren, Treppenhäusern und Nebenräumen; ca. 1.200 m² Sanitärreingung. Ca. 4.500 m² Textilbelag in Wohn-, Unterrichts- und Sozialräumen; ca. 2.300 m² Textilbelag in Fluren und Treppenhäusern.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht 3 Monate vor Vertragsende von einer der Parteien durch eigeschriebenen Brief gekündigt wird.
Kriterien zur Auswahl von höchstens 6 Bietern aus dem Kreis der grundsätzlich geeigneten und nicht auszuschließenden Bewerber nach § 51 VgV; nur diese höchstens 6 ausgewählten Bieter werden zur Angebotsabgabe aufgefordert:
Mitgliedschaft in der Innung des Gebäudereinigerhandwerks 10% , in Art und Umfang vergleichbare Referenzen: Anzahl der vergleichbaren Objekte/ Gebäudekomplexe 60%, Auftragswert pro Jahr je Objekt/ Gebäudekomplex je einer vergleichbaren Referenz 30%; Beispielbewertung siehe Anlage "Bewertung der Teilnahmeanträge"
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angabe über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft als Eigenerklärung
- Freiwillig: Angabe über die Mitgliedschaft in einer Innung des Gebäudereinigerhandwerks. Das Fehlen dieser Angabe führt nicht zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
- Erklärung über Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre einschl. Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages; der Gesamtumsatz muss davon in mindestens 2 Jahren mindestens jeweils [Betrag gelöscht] EUR betragen haben.
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR oder höher, Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR oder höher.
- Liste geeigneter Referenzen über in der Art und im Umfang vergleichbare erbrachte Leistung der letzten 3 Jahre mit Kurzbeschreibung des Auftragsgegenstandes, Ausführungszeitraum, Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers und Auftragswert.
- Erklärung über Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre einschl. Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages; der Gesamtumsatz muss davon in mindestens 2 Jahren mindestens jeweils [Betrag gelöscht] EUR betragen haben.
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe: Personenschäden: [Betrag gelöscht] EUR oder höher, Sachschäden: [Betrag gelöscht] EUR oder höher.
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen u. U. als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den/die Inhaber(in) oder die Führungskräfte des Unternehmens
- Nachweis der Anwendung von Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet mittels Nachweis einer gültigen EMAS-Registrierung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahme am Verfahren und die Abgabe von Angeboten ist nur über den Vergabemarktplatz Brandenburg möglich.
Benutzen Sie dazu das Bietertool des Vergabemarktplatz Brandenburg.
Nur durch das Bestätigen der Teilnahme am Verfahren können Sie folgende Vorteile nutzen:
Sie werden über neue Nachrichten der Vergabestelle automatisch per E-Mail informiert (z.B. Änderungen an den Vergabeunterlagen).
Sie können direkt über den Kommunikationsbereich der Vergabestelle eigene Nachrichten zukommen lassen.
Ohne Bestätigung der Teilnahme an diesem Verfahren erfolgt keine E-Mail Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestelle (z.B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen).
Es erfolgt kein Versand der Ausschreibungsunterlagen.
Wichtig! Elektronische Angebotsabgabe:
Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per Email ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6FR9K1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.