Leasingverträge zur Finanzierung von Fahrzeugen des Rettungsdienstes und Medizintechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 77-2021 EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Belzig
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam-mittelmark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leasingverträge zur Finanzierung von Fahrzeugen des Rettungsdienstes und Medizintechnik
Leasingverträge zur Finanzierung von Fahrzeugen des Rettungsdienstes und Medizintechnik
Landkreis Potsdam-Mittelmark Niemöllerstraße 1 14806 Bad Belzig
Leasinggegenstand sind 7 Rettungswagen, 3 Stück Notarzteinsatzfahrzeuge, 2 Krankentransportwagen sowie 12 Medizintechnikpakete
Das Abrufen der Verträge erfolgt zu unterschiedlichen Zeitpunkten, da die Lieferzeitpunkte der Fahrzeuge und Medizintechnik variiert, beginnend ab Januar 2022.
Verlängerungsoption: 6 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU)
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Im Fall von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (im Formular 3.3 EU eingearbeitet)
- Erklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (im Formular 3.3 EU eingearbeitet)
- Eigenerklärung über die vom Bieter in den letzten drei Geschäftsjahren erzielten Umsätze im Tätigkeitsbereich des zu vergebenen Auftrags
Im Fall von Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Unterauftragnehmern hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Liste der wesentlichen in den letzten 2 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers (Angabe von 1-3 Referenzen)
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz(Formular 5.3 EU)
- Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und(ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Potsdam-Mittelmark, Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig
Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4BRAUE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 134 (2) GWB findet Anwendung:"15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 (2) GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber."§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]