Grund- und Oberflächenwassermonitoring, BASF Schwarzheide GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: B-EU W1/2021

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwarzheide
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01986
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.basf-schwarzheide.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2455892/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Privatunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Chemische Industrie

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Grund- und Oberflächenwassermonitoring, BASF Schwarzheide GmbH

Referenznummer der Bekanntmachung: B-EU W1/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90733000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wasserverschmutzung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Probennahmen von Grund- und Oberflächenwasser, Chemische Analytik von Wasserproben einschließlich Dokumentation im Rahmen des altlastenbedingten Grund- und Oberflächenwassermonitorings der BASF Schwarzheide GmbH

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Hauptort der Ausführung:

Schwarzheide, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Siehe II.1.4) und Leistungsbeschreibung sowie Leistungsverzeichnis

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

mehrmalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Kein Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)

Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

- Auszug Gewerbezentralregister oder gleichwertig, nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Absendung der Auftragsbekanntmachung

- Auszug Handelsregister, nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Absendung der Auftragsbekanntmachung

- Bescheinigungen zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. § 123 Abs. 4 GWB, nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Absendung der Auftragsbekanntmachung; Mindestanforderung: Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes (keine Steuerschulden), der Krankenversicherung und der Berufsgenossenschaft

- Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB (Formular Eigenerklärung Insolvenzverfahren und Liquidation)

- Vereinbarung Mindestanforderungen BbgVergG und Vereinbarung Mindestanforderungen Nachunternehmer Verleiher BbgVergG

- Im Falle von Eignungsleihe oder Bietergemeinschaften sind die Nachweise von auch von den weiteren Unternehmen beizubringen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (Formular Eigenerklärung Jahresumsätze)

2. Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung und Umwelthaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu [Betrag gelöscht] Euro pro Jahr für vergleichbare Leistungen

Zu 2. Deckungssumme: in Höhe von je 1 Mio. Euro pro Versicherungsfall, das Zweifache pro Versicherungsjahr.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens zur Erbringung der Leistung: Geräteliste Probennahme und Analytik

2. Nachweis Ausweisung des Analytiklabors als zugelassene Untersuchungsstelle für das Land Brandenburg

3. Nachweis der Akkreditierung für die Analytik nach DIN EN ISO/IEC 17025 (Akkreditierungsurkunde und Anhänge)

4. Vollständig ausgefüllte Anlage 9 (Analysenverfahren, Bestimmungsgrenzen und Präzision der Analysenmethoden)

5. Nachweis der Akkreditierung für die Probennahme nach DIN EN ISO/IEC 17025, mindestens für die Kompartimente Grundwasser und Oberflächenwasser

6. Befähigungsnachweis des für die Analytik verantwortlichen Labormitarbeiters gemäß Projektteam

7. Sachkunde- / Qualifikationsnachweise zur qualitätsgerechten Probennahme Grund- und Oberflächenwasser für alle vorgesehenen hauptverantwortlichen Probennehmer gemäß Projektteam

8. Erklärung der Verfügbarkeit der Probennehmer innerhalb eines Zeitraums von 3 Werktagen im Einzelfall auf besondere Anforderung des Auftraggebers

9. Vom Bieter sind zum Nachweis seiner Sach- und Fachkunde vergleichbare Projektreferenzen aus dem Zeitraum 2016 bis 2021 für Probennahme- und Analytikleistungen nachzuweisen. Diese Leistungen müssen entweder abgeschlossen oder bereits in wesentlichen Teilen (>50% des Leistungsumfangs) vom Bieter bzw. für die zu vergebenden Teilleistungen von den vorgesehenen Nachauftragnehmern erbracht worden sein.

10. Vom Bieter ist ein taggenauer Ausführungs-Zeitplan (tabellarisch) für eine vollständige Probennahmekampagne am Beispiel des Frühjahrsmonitoring im Jahr 2022, unter Verwendung der vorgegebenen Zeiträume gemäß Anlage 5 und unter Berücksichtigung der Probennahmevorgaben gemäß Anlage 8, zu erstellen und dem Angebot beizufügen. Dabei sind sowohl die Vorbereitung (Zeitplanung, Zugang zum Objekt, Bereitstellung Flaschensätze, An-/Abreise), die Durchführung (Probennahme und Analytik) als auch die Dokumentation (Erstellung/Übergabe Probennahmeprotokolle, Prüfberichte) abzubilden.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1. Nachweis der Redundanz der Probennahmetechnik

Zu 3. Akkreditierung für alle (genormten) Prüfverfahren gemäß Anlage 9, Alternativ: Nachweis der Befähigung zur Analytik für nicht genormte Prüfverfahren durch internes und / oder externes Qualitätssicherungsprogramm (z.B. Teilnahme an Ringversuchen oder Vergleichsmessungen, interne Standardarbeitsanweisungen)

Zu 6. Abschluss Diplom-Chemiker oder vergleichbar, Berufserfahrung mindestens 5 Jahre

Zu 7. nicht älter als 5 Jahre

Zu 9. Eine vergleichbare Referenz zur Durchführung von Probennahme- und Analytikleistungen an Großstandorten der chemischen oder mineralölverarbeitenden Industrie, mit Projektbeschreibung (Mindestangaben: Größe Gebiet, Anzahl Messstellen, Parameter Vor-Ort-Analytik, Parameter Laboranalytik (Hauptparameter), Anzahl eingesetzter Teams, Art und Turnus der Reinigung der Probennahmeausrüstung), Angabe des Auftraggebers mit Kontaktdaten, Leistungszeitraum, Auftrags- und aktueller Rechnungswert (zum Nachweis Erfüllung Leistungsumfang)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/10/2021
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/10/2021
Ortszeit: 13:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Etwaige Vergabeverstöße sind durch den Bieter gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Angebots gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation erfolgen. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/08/2021

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