EMO 04/2021 - VPapier - EU Referenznummer der Bekanntmachung: EMO 04/2021 - Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Märkisch-Oderland
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.entsorgungsbetrieb-mol.de
Abschnitt II: Gegenstand
EMO 04/2021 - VPapier - EU
Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Märkisch-Oderland ab 01.10.2021
Die Übernahme des Altpapiers hat an zwei Übergabestellen (Schulzendorfer Str. 13 in 16269 Wriezen bzw. Hultschiner Damm 335 in 12623 Berlin) zu erfolgen.
Die Verwertung des Altpapiers ist nicht ortsgebunden.
Die Leistung umfasst die Übernahme des Altpapiers an zwei Übergabestellen, den Transport zur angebotenen Verwertungsanlage (ggf. Sortieranlage) sowie die Verwertung des übernommenen und transportierten Altpapiers inklusive ordnungsgemäße Entsorgung von möglichen Störstoffen und die Beseitigung für nicht verwertbare Anteile.
Der AG hat das einseitige Recht der Kündigung des Vertrages zum 31.12.2023. Die Kündigung muss schriftlich bis zum 30.06.2023 gegenüber dem Auftragnehmer erfolgen.
Vom Auftragnehmer wird bei Vertragsschluss folgende Sicherheitsleistung für die Dauer des Leistungszeitraums verlangt werden, die bis 18 Tage nach Vertragsschluss zu leisten ist:
3 % der für die Laufzeit des Vertrages geltenden Bruttoauftragssumme (ohne Berücksichtigung von Erlösen). Die Bruttoauftragssumme ist zu ermitteln aus den prognostizierten Bruttokosten für die Laufzeit von 2 Jahren gemäß Ziffer 3.8 der Bewerbungsbedingungen i.V.m. Tabelle 1 zu Teil II - Angebotsschreiben - zuzüglich 75 % der prognostizierten Bruttokosten für ein weiteres Jahr der Laufzeit des Vertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Velten
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg zu stellen. Fragen, die nicht schriftlich bis zu fünf Tage vor Ablauf der Angebotsfrist vorliegen, können möglicherweise nicht mehr beantwortet werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHRRA32
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB