Wohnungsverwaltung Stadt Biesenthal Referenznummer der Bekanntmachung: 65 21 02:03 08/2021-lie
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biesenthal
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16359
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-biesenthal-barnim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wohnungsverwaltung Stadt Biesenthal
Wohnungsverwaltung für die Stadt Biesenthal - Ganzheitliche wohnungswirtschaftliche Bewirtschaftung des städtischen Mietwohnungsbestandes für insgesamt 11 Objekte mit 293 Einheiten/Wohnungen
Stadt Biesenthal, 16359 Biesenthal 16359 Biesenthal Das Immobilienportfolio befindet sich im Stadtgebiet von 16359 Biesenthal an unterschiedlichen Adressen. Weitere Informationen zu den Standorten der jeweiligen Objekte sind den Vergabeunterlagen und der Objektliste zu entnehmen.
Aufgabenstellung / kurze Beschreibung:
Die Naturparkstadt Biesenthal ist eine Stadt im Amtsbereich Biesenthal-Barnim. Der Stadt gehören 293 Wohnungen, die einigen der 6.000 Einwohnern ein zu Hause bieten. Diese Wohnungen sollen kaufmännisch und technisch verwaltet werden. Dabei sollen bei der Verwaltung der Liegenschaften nur die Wohnhäuser inkl. der zugehörigen Außenanlagen über eine Mietverwaltung abgedeckt werden. Die ggf. zugehörigen Stellplätze, Garagen und Pachtgärten werden direkt vom Amt Biesenthal-Barnim verwaltet.
Liste der Verwaltungsobjekte:
Adresse (alle in 16359 Biesenthal)
1. Bahnhofstr. 47 (Anzahl WE 7)
2. Bahnhofstr. 49 (Anzahl WE 6)
3. Bahnhofstr. 159 (Anzahl WE 5)
4. Breitestr. 60 (Anzahl WE 6)
5. Rudolf-Breitscheidstr. 26a (Anzahl WE 4)
6. Rudolf-Breitscheidstr. 27 (Anzahl WE 6)
7. Rudolf-Breitscheidstr. 28 (Anzahl WE 6)
8. Rudolf-Breitscheidstr. 29 (Anzahl WE 5)
9. Grüner Weg 4-20 (Anzahl WE 170)
10. Kirschallee 2-5 (Anzahl WE 24)
11. Schützenstr. 37-42 (Anzahl WE 54)
Gesamtanzahl WE 293
Es handelt sich um kleinere Mehrfamilienhäuser - Altbau - wobei der Instandhaltungszustand befriedigend bis gut ist. Bei diesen Gebäuden kann es aufgrund des Alters und des Bauzustandes zu Reparaturen z.B. an Fassaden, Schornsteinköpfen kommen, ebenfalls entsprechen die Treppenhäuser und Bäder teilweise nicht mehr dem üblichen Standard. Teilweise sind ältere Gasthermen (ca. 10 WE) sowie 2 WE mit Ofenheizungen vorhanden.
Des Weiteren handelt es sich um ein größeres zusammenhängendes Wohnquartier in Plattenbauweise/WBS70. Diese Gebäude sind hinsichtlich Fassade, Dach, Fenster, Versorgungsleitungen, Außenanlagen saniert und in gutem Zustand. Bei ca. 30% dieser Wohnungen sind die Bäder jedoch noch nicht saniert/gefliest. Davon betroffen ist ebenfalls der etwas außerhalb des Wohnquartiers stehende Block in der Kirschallee 2-5. Die Versorgung mit Heizenergie erfolgt über Fernwärme, in der Kirschallee 2-5 mit einer Gaszentralheizung.
Die Fluktuation insgesamt ist niedrig. Die Mieterstruktur ist gut durchmischt.
Die Wohnhäuser sind im Stadtgebiet gelegen, mit gut erreichbaren Einkaufsmöglichkeiten, Schule und KITA, Gastronomie/Imbiss und einigen Ärzten.
Nach Ablauf von 5 Jahren verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, kann aber jährlich mit einer Frist von 6 Monaten zum 31.12. des Jahres gekündigt werden.
Zu den Aufgaben der Wohnungsverwaltung zählt die gesamte Abwicklung der mit der Vermietung und Bewirtschaftung im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten auf der Grundlage eines Hausverwaltervertrages. Ein Vertragsentwurf mit Leistungsverzeichnis (Aufgaben des Verwalters) liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung sind vom Bieter mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124 LD) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) vorzulegen.
Die Bescheinigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen können sogleich mit dem Angebot vorgelegt werden bzw. müssen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle von Bietern der engeren Wahl innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifizierungsnachweise (Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich; Präqualifizierung nach ULV oder AVPQ) vorliegen, sind zugelassen und werden anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Im Falle von Bietergemeinschaften oder bei Einsatz von Nachunternehmen bzw. bei Eignungsleihe hat jeder Beteiligte die geforderten Eignungsnachweise zu erbringen. Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV. Für die Eignungsleihe gilt § 47 VgV. Bei Nachunternehmerleistungen ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen, § 36 VgV. Gegebenenfalls sind die Erklärung der Bietergemeinschaft (Formblatt 234) und/oder das Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Formblatt 235) und/oder die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt 236) einzureichen.
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Folgende auftragsspezifische Einzelnachweise sind vom Bieter mit dem Angebot bzw. auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Eintragung Berufs- oder Handels- oder Genossenschaftsregister (Registerauszug nicht älter als 3 Monate in Kopie)
- bei ausländischen Unternehmen ein gleichwertiges Register
- Nachweis Berufs-/Betriebs-/Vermögensschadenpflichtversicherung: Höhe Mindestdeckungssumme [Betrag gelöscht] EUR/Schadensfall, Gesamtdeckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR (Versicherungsbescheinigung)
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Jahren; dabei wird ein Mindestjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR verlangt
- Nachweis über die Entrichtung der Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung von Krankenkasse / Berufsgenossenschaft)
- Nachweis über die erfolgte Zahlung von Steuern und Abgaben (Bescheinigung in Steuersachen)
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
- Eigenerklärung, dass für die Ausführung der zu vergebenden Leistung das erforderliche Personal zur Verfügung steht, d.h. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (erforderlich: Kundenbetreuer/Verwalter, Techniker o. technischer Mitarbeiter bzw. Abteilung für Bau und Technik, Jurist o. juristischer Mitarbeiter bzw. Rechtsabteilung, Buchhaltung, Controlling, EDV Fachkraft)
- Unternehmensgröße/Mitarbeiterzahl: Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte ersichtlich ist
- Qualifikationsdarstellung (Studien- und Ausbildungsnachweise) für die Führungskräfte des Unternehmens: erforderlich ist eine fachlich passende bzw. angemessene Qualifikation
Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Ergänzende Vergabebedingung: Anerkennung und Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz. Die Ergänzenden Bedingungen sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt (Formulare 5.1 EU, 5.2 EU, 5.3 EU, 5.4 EU) und vom Bieter unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
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Ein Entwurf des zu schließenden Verwaltervertrages liegt den Vergabeunterlagen bei. Mit Abgabe eines Angebots erkennen Sie die Vertragsbedingungen des Vertragsentwurfs insbesondere im Hinblick auf die auszuführenden Verwalterleistungen als verbindlich an und bestätigen, dass die angebotene Vergütung diese Leistungen vollumfänglich umfasst.
Der Abschluss des Verwaltervertrages soll voraussichtlich im Zeitraum Ende November bis Anfang Dezember erfolgen.
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Der Bieter verpflichtet sich die Leistungen durch qualifiziertes Fachpersonal erbringen zu lassen und die Weiterbildungspflicht gem. § 34c Abs. 2 GewO i.V.m. § 15b MaBV sicherzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Amt Biesenthal-Barnim
Plottkeallee 5 (Beratungsraum 1.OG)
16359 Biesenthal
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHJRAM0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Zuschlag kann frühestens nach Ablauf einer Informationsfrist von 15 Kalendertagen erfolgen, bei elektronischer Übermittlung verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).