Gemeinde Brieselang Planungsleistungen für Neubau Kita - Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 266/20 - Los 02 (Tragwerk)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brieselang
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14656
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gemeindebrieselang.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Brieselang Planungsleistungen für Neubau Kita - Los 2
Die neue Kindertagesstätte soll in Brieselang/OT Zeestow in der Gottlieb-Daimler-Straße entstehen. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Brieselang, liegt innerhalb eines Bebauungsgebietes und ist unbebaut. Ein Bebauungsplan liegt vor und ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Der Neubau der Kita soll in Massivbauweise für ca. 100 Kinder inklusive Außenanlagen errichtet werden.
Das Gebäude soll zweigeschossig in Massivbauweise errichtet werden. Die bisherige Planung sieht eine BGF von 746,5 m² im EG sowie im OG vor. Die Altersgruppen U3 sollen im EG in vier Gruppen á 10 Kinder (insgesamt 40 Kinder) betreut werden. Die Ü3 Kinder, 64 Kinder, sollen im OG in zwei Gruppen á 15 Kinder und zwei Gruppen á 17 Kinder untergebracht werden. Die BGF beträgt nach der Planung insgesamt 1.493 m². Die Außenspielfläche hat eine Größe von 1.462m², was den gesetzlichen Vorgaben nach dem Bbg Kita-Gesetz von mind. 10 m² pro Kind entspricht.
Insgesamt werden folgende Lose (jeweils mit separater Bekanntmachung) vergeben:
- Gebäudeplanung (Los 01)
- Tragwerksplanung (Los 02)
- TGA (Los 03)
- Freianlagen (Los 04)
Diese Bekanntmachung bezieht sich nur auf Los 02.
Gottlieb-Daimler-Straße 14656 Brieselang
Das Gebäude soll zweigeschossig in Massivbauweise errichtet werden. Die bisherige Planung sieht eine BGF von 746,5 m² im EG sowie im OG vor. Die Altersgruppen U3 sollen im EG in vier Gruppen á 10 Kinder (insgesamt 40 Kinder) betreut werden. Die Ü3 Kinder, 64 Kinder, sollen im OG in zwei Gruppen á 15 Kinder und zwei Gruppen á 17 Kinder untergebracht werden. Die BGF beträgt nach der Planung insgesamt 1.493 m². Die Außenspielfläche hat eine Größe von 1.462m², was den gesetzlichen Vorgaben nach dem Bbg Kita-Gesetz von mind. 10 m² pro Kind entspricht. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Planunterlagen in Anlage (s.o.).
Die notwendigen acht Stellplätze sollen nach dem derzeitigen Stand der Planung auf einem Nachbargrundstück oder im Straßenraum realisiert werden.
Aufgrund der Bodenverhältnisse, die sich im Einzelnen aus dem Baugrundgutachten der baulab-Prüfstelle Brandenburg vom 07.09.2018 (Anlage 2) ergeben, liegt der Grundwasserstand im Ex-
tremfall bei 50 - 60 cm unter Geländeoberfläche. Hierdurch gestaltet sich die Versickerung des kompletten Regenwassers auf dem Grundstück voraussichtlich schwierig. Zudem besagt das Gutachten, dass auf dem Grundstück Z2-Boden vorliegt und daher ein partieller Bodenaustausch notwendig sein wird. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Gutachten vom 07.09.2018.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen für Neubau einer Kita
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6QRAJP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.