Modernisierung Wehrgruppe Leibsch in der Spree, km 160+000 (neu) Referenznummer der Bekanntmachung: 232003-11
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bersteland OT Freiwalde
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15910
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://wbv-freiwalde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung Wehrgruppe Leibsch in der Spree, km 160+000 (neu)
Die Wehrgruppe Leibsch befindet sich in der Spree bei km 160+000. Die Wehrgruppe dient zur Stabilisierung und effektiven Bewirtschaftung des Wasserdargebots sowie zur Regulierung der Wasserstände bei Niedrig- und Hochwasserabflüssen der Spree und dem Dahme-Umflutkanal. Die Wehrgruppe hat weiterhin einen direkten Einfluss auf die stabile Trink- und Brauchwasserversorgung der Stadt Berlin.
Die vorhandene Wehrgruppe wurde 1991 als Ersatzneubau mit Wehranlagen, Schleusen und Fischaufstiegsanlagen in Stahlbetonbauweise in einem Durchstich errichtet und ist zurzeit eingeschränkt betriebsbereit. Der gesamte Stahlwasser- und Maschinenbau einschließlich der Steuerung müssen saniert und erneuert werden.
Wehrgruppe Leibsch 15910 Unterspreewald OT Leibsch
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI (2021) der Leistungsbilder:
- Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI),
- Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI),
- Leistungsbild Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI),
- Leistungsbild Landschaftspflegerischer Begleitplan (§ 26 HOAI),
sowie dafür notwendige Besondere Leistungen.
Die Besonderen Leistungen umfassen:
1. Alternativenuntersuchungen,
2. Besondere Leistungen der LPH 2, 4, 7 und 9,
3. Geotechnische Leistungen,
4. Vermessungsleistungen,
5. Naturschutzfachliche Planungen,
6. Örtliche Bauüberwachung, Ökologische Baubegleitung, SiGeKo.
Des Weiteren ist an den wasserwirtschaftlichen Anlagen eine Einfache Bauwerksprüfung ergänzend zu den Ingenieurleistungen als Besondere Leistung gemäß VVB-BB 2019 vor Endabnahme der Bauleistung durchzuführen.
Die Beauftragung der Planung erfolgt stufenweise/optional (Optionsvertrag).
Die Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend bestimmt werden. Obige Angabe ist ein unverbindlicher Richtwert, der sich je nach Projekterfordernis verändern kann und aus dem keinerlei Ansprüche abzuleiten sind.
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 5 % Gewichtung
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 95 % Gewichtung
Die Eignungskriterien sowie die Erläuterung ist in den Beschaffungsunterlagen (siehe Anlage "Eignungskriterien
Teilnahmewettbewerb") enthalten.
Vorbehaltlich der Sicherung von Fördermitteln erfolgt eine stufenweise Beauftragung ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung (siehe Aufgabenstellung, Ziff. 11.1).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I Maßgebende Mindeststandards, die vom Bewerber zu erfüllen sind:
Die Auswahl erfolgt anhand der in den Teilnahmeunterlagen aufgeführten Mindestanforderungen und der
nachfolgend wertungsrelevanten Eignungskriterien:
- Erklärungen gemäß §§ 123, 124 GWB sind mit dem Formular 4.1 EU abzugeben, soweit keine EEE (Einheitliche Europäische Eigenerklärung) mit dem Teilnahmeantrag abgegeben wird.
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- und Handelsregister (Befähigung zur Berufsausübung).
Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister am Sitz bzw. Wohnsitz des Bewerbers. Die Bewerber,
die im Handelsregister eingetragen sind, geben an unter welcher Nummer und bei welchem Amtsgericht ihre Eintragung geführt wird. Bewerber, die nicht zur Eintragung verpflichtet sind, spezifizieren ihren Status. Die Bewerber bestätigen, dass der jeweils angegebene Eintragungsstand ihrem aktuellen Status entspricht.
1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
2) Mindestjahresumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
zu 1) Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,5 Mio. EUR gegeben ist.
zu 2) Der Bewerber muss mindestens folgende Umsätze aufweisen: Mindestjahresumsatz: [Betrag gelöscht] Euro (brutto).
3) Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
4) Ausführung von Stahlwasserbauten in den letzten drei Jahren.
5) Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
6) Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
7) Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
8) Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen.
zu 3)
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
- einen Bauingenieur, Ingenieur für Wasserbau/ -wirtschaft (mit Berufserfahrung Bauleitung / Örtliche Bauüberwachung) oder Fachperson mit vergleichbarer Qualifikation,
- einen Ingenieur für Maschinenbau mit Spezialisierung Stahlwasserbau oder Fachperson mit vergleichbarer Qualifikation (z.B. zertifizierter Tragwerksplaner),
- einen Ingenieur für Elektro- und Informationstechnik oder Fachperson mit vergleichbarer Qualifikation,
- einen Ingenieur für Biologie/Landschaftsökologe oder Fachperson mit vergleichbarer Qualifikation,
- einen zertifizierten SiGeKo-Koordinator, Weiterbildung Bauüberwa-chung, Weiterbildung Ökologische Baubegleitung.
zu 4)
Ausführung von Stahlwasserbauten in den letzten drei Jahren.
Der Bewerber muss mindestens ein Bauwerk (bestehend aus Wehr und Schleuse) erbracht haben.
Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines ausreichenden
Wettbewerbs vor, auch ältere Referenzen, die mehr als drei Jahre zurückliegen, zu berücksichtigen.
zu 5)
Der Bewerber muss mindestens über eine Führungskraft und acht Ingenieure / technische Mitarbeiter verfügen (ohne Geschäftsführer, ohne Projektleiter, ohne Azubi).
zu 6)
Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen: Geeignete Computertechnik für notwendige Software
beispielsweise AutoCAD 3D, Statik-Software für die Tragwerksplanung, Software für die Darstellung von Bauwerken in 2D.
zu 7)
Der Bewerber muss nachweisfähige Qualitätsmanagementmaßnahmen im Unternehmen führen, z.B. verbindliche Qualitätsmanagement-richtlinien, und durch entsprechende Nachweise belegen.
zu 8)
Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für
die übernommenen Leistungen genügen.
Bauvorlagenberechtigter Ingenieur (Land Brandenburg).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die zentrale Rechnungseingangsplattform ist zu erreichen über:
2) Die Leitweg-ID des WBV "Nördlicher Spreewald" lautet:
12-158217304520512-61
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y0HRASP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/start/ueber-uns/abteilung-1-zentrale-angelegenheiten/vob-vol-beschwerdestelle/
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung. Es gelten insbesondere die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de/