Betreibung einer Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung un Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Angermünde / Gemeinschaftsunterkunft Angermünde Referenznummer der Bekanntmachung: 502-EU-1-21-8-VgV

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prenzlau
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uckermark.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YH1RAMR/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YH1RAMR
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Betreibung einer Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung un Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Angermünde / Gemeinschaftsunterkunft Angermünde

Referenznummer der Bekanntmachung: 502-EU-1-21-8-VgV
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85311000 Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Landkreis Uckermark ist gemäß den §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sowie für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zuständig. Als zuständige Sozialbehörde hat er die ihm zugewiesenen Personen eine Unterkunft als Sachleistung zur Verfügung zu stellen. Hierfür stellt der Auftragnehmer dem Landkreis Uckermark einen Wohnverbund zur Verfügung.

Gemeinschaftsunterkünfte dienen der Aufnahme und vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Landkreis Uckermark. Auch der dauerhafte Verbleib in einen Wohnverbund muss möglich sein.

Die Gemeinschaftsunterkünfte bieten die Möglichkeit der Inanspruchnahme regelmäßiger sozialer Betreuung. Der Aufenthalt in den Gemeinschaftsunterkünften dient der Erstorientierung sowie persönlichen Stabilisierung und unterstützt die Eingliederung am neuen Wohnort. Die Gemeinschaftsunterkunft ist gleichzeitig Clearingeinrichtung zur Vorberei-tung der Asylbewerber auf eine dezentrale Unterbringungsform.

Zudem können erste Integrationsschritte im Rahmen der sozialen Betreuung initiiert, begleitet und ergebnisorientiert nachgehalten werden. Daneben bietet der Wohnverbund eine zentralisierte Anlaufstelle für Ehrenamts- bzw. Willkommensinitiativen im Rahmen ihrer gemeinwohlorientierten und integrationsspezifischen Bestrebungen.

Bei der Betreibung von Gemeinschaftsunterkünften sind Sicherheitsaspekte ebenso zu berücksichtigen wie religiöse, ethnische und kulturelle Prägung der betroffenen Ausländer bzw. Asylsuchenden. Die Unterbringung soll so erfolgen, dass Konflikte möglichst vermieden werden. Ferner sollen die Asylsuchenden ihre religiöse, ethnische und kulturelle Identität wahren können.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
98341000 Unterbringung
85311000 Dienstleistungen im Sozialwesen in Verbindung mit Heimen
79713000 Bewachungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Hauptort der Ausführung:

16278 Angermünde

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Bieter stellt eine Gemeinschaftsunterkunft in 16278 Angermünde zur Verfügung. Für die vorläufige Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Betreuung stellt der Leistungserbringer eine Aufnahmekapazität von 72 Plätzen bereit.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2021
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Bei einer erfolgreichen Durchführung des Betriebes der Gemeinschaftsunterkunft ist eine automatische Verlängerung um jährlich weitere 12 Monate vorgesehen, welche spätestens am 31.12.2025 endet.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

siehe Vergabeunterlagen

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

siehe Vergabeunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 06/10/2021
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 03/12/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 06/10/2021
Ortszeit: 11:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP9YH1RAMR

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1.

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen

desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von

zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens

biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe

gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,

3.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens

biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.

mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen,vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer

2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/08/2021

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