Elektronische Zutrittskontrolle Referenznummer der Bekanntmachung: RCGC Regionales Cottbusser Gründungszentrum am Campus 15.06.2021)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gwc-cottbus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektronische Zutrittskontrolle
Für das neu entstehende Bürogebäude ist eine automatische Zutrittskontrollanlage auf Basis von berührungslosen Ausweis-Schlüsselanhängern vorgesehen. Mit dem Ausweis sollen entsprechende Personen Zutritt in Raumzonen erhalten, die nicht für jedermann zugänglich sein dürfen. Jeder Zutritt soll protokolliert werden.
Darüber hinaus soll der Zusatnd der Türen überwacht und Alarme von z.B. Türen, unberechtigten Zutritten, Verbindungsunterbrechung zu den Lesern, erfasst und als Eskalation über E.-Mail, SMS zu verschiedenen Empfängergruppen versandt werden. Das System muss einen hohen Grad an Sicherheit gegen Sabotage und Fälschung bieten. (siehe Leistungsverzeichnis)
Regionales und Cottbuser Gründungszentrum am Campus Siemens-Halske-Ring 2 03046 Cottbus
Mindestanforderung:
- Freigabesignal für die Türöffnung
- Überwachung der Türöffnungszeit
- Erkennung eines Türaufbruchs (oder Schlüsselöffnung)
- Alarmmeldung bei Sabotage am Leser (IME)
- Download-Funktion über LAN zum Parametieren der Zutrittskontrollzentrale Richtlinien , Zutrittskontrolle/ Zeiterfassung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektronische Zutrittskontrolle
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieter haben Mängel unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen, spätestens aber nach 10 Kalendertagen. Mängel an den Ausschreibungsunterlagen können nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist angezeigt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y90RA02
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Bieter haben Mängel unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen, spätestens aber nach 10 Kalendertagen. Mängel an den Ausschreibungsunterlagen können nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist angezeigt werden.
entsprechend der Regelungen des § 160 GWB