Neubau Grundschule Friedrichsthal - Los 07 Stark- und Schwachstromanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: VOB-0462/2020-65
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule Friedrichsthal - Los 07 Stark- und Schwachstromanlagen
Die Stadt Oranienburg beabsichtigt im Ortsteil Friedrichsthal
den Neubau einer Grundschule.
Im Schulgebäude sind Unterrichtsräume, ein Hort, Schulküche und
eine Aula vorgesehen.
Das Bauwerk besteht aus drei Geschossen und ist nicht unterkellert.
Neubau Grundschule Friedrichsthal Friedrichsthaler Chaussee 65 16515 Oranienburg
Komplette Erstellung der Stark- und Schwachstromanlage
für den Schulneubau Grundschule Friedrichsthal.
Zum Leistungsumfang gehören u.a.:
- Zähler- und Elektroverteiler
- Kabel und Leitungen
- Kabelverlegesysteme
- komplette Elektroinstallation
- Allgemeinbeleuchtung
- Sicherheitsbeleuchtung
- Blitzschutz und Erdung
- Erforderliche Brandschutzmaßnahme für Elektrogewerk
- Erforderliche Bohr- und Stemmarbeiten für Elektrogewerk
- Elektrische Anschlüsse für haustechnische Gewerke
- Behinderten-Notrufanlage
- Elektroakustische Anlagen
- Sprechanlage
- Hausalarmanlage
- Einbruchmeldeanlage
- Übertragungsnetze (Datennetz ohne aktive Komponenten)
Die Leistungen verstehen sich komplett mit liefern, montieren und
betriebsfertig in Betrieb nehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Grundschule Friedrichsthal - Stark- und Schwachstromanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fredersdorf-Vogelsdorf
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15370
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1RAFS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.