Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 20 für die Stadt Perleberg
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Perleberg
NUTS-Code: DE40F Prignitz
Postleitzahl: 19348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-perleberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 20 für die Stadt Perleberg
Lieferung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF 20 für die Stadt Perleberg
Lieferung eines Fahrgestells für ein HLF 20 für die Stadt Perleberg
19348 Perleberg
Lieferung eines Fahrgestells für ein HLF 20 für die Stadt Perleberg
Die Lieferung des Fahrgestells erfolgt an den Aufbauhersteller (Los 2). Nach Auftragserteilung hat mit dem Aufbauhersteller eine Abstimmung zu erfolgen. Lieferung spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung.
Lieferung eines Löschfahrzeugaufbaus für ein HLF 20 für die Stadt Perleberg
19348 Perleberg
Lieferung eines Löschfahrzeugaufbaus für ein HLF 20 für die Stadt Perleberg
Die Lieferung hat spätestens 18 Monate nach Auftragserteilung zu erfolgen.
Lieferung einer feuerwehrtechnischen Beladung für ein HLF 20 für die Stadt Perleberg
19348 Perleberg
Lieferung einer feuerwehrtechnischen Beladung für ein HLF 20 für die Stadt Perleberg
Anlieferung der Beladung frei Aufbauhersteller (Los 2) in einer Sendung mit zutreffender Beschriftung.
Lieferung einer Wärmebildkamera für ein HLF 20 für die Stadt Perleberg
19348 Perleberg
Lieferung einer Wärmebildkamera für ein HLF 20 für die Stadt Perleberg
Anlieferung der Wärmebildkamera frei Aufbauhersteller (Los 2) in einer Sendung mit zutreffender Beschriftung.
Lieferung eines Rettungsgerätes für ein HLF 20 für die Stadt Perleberg
19348 Perleberg
Lieferung eines Rettungsgerätes für ein HLF 20 für die Stadt Perleberg
Anlieferung des Rettungsgerätes frei Aufbauhersteller (Los 2) in einer Sendung mit zutreffender Beschriftung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über den Eintrag in das Handelsregister (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Angabe zur Befugnis der Leistungserbringung nach den Rechtsvorschriften des Niederlassungsstaates.
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresgesamtumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten 3 Geschäftsjahre (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“).
— Mindestens 3 Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Aufträge aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Wertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie Benennung des öffentlichen oder privaten Empfängers (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“).
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, diemehr als 3 Jahre zurückliegen,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“).
Folgende Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer")
- Erklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz
- Erklärung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz im Fall der Übertragung auf Nachunternehmer
- Erklärung zu Vertragsbedingungen Lohngleit- und Preisanpassungsklausel
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Folgende Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“);
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“;
- Eigenerklärung zu gewerblichen Schutzrechten (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“);
- Erklärung der Bietergemeinschaft, sofern einschlägig (gemäß Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“);
- weitere Unterlagen gemäß Ziffer 11 bis 13 der Bewerbungsbedingungen, sofern einschlägig.
Um in diesem Vergabeverfahren Bieterfragen stellen, deren Beantwortungen erhalten und ein Angebot abgeben zu können, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattform SubreportElvis unter https://www.subreport-elvis.de erforderlich. Für die Registrierung wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt.
Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen ggf. auch den anderen Interessenten noch rechtzeitig bekannt gegeben werden können, müssen Rückfragen spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Auskünfte werden ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem Subreport Elvis gegenüber allen Bietern erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach§ 134Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).