Netzertüchtigung des Digitalen Alarmierungsnetzes Referenznummer der Bekanntmachung: I-Vst-32/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberswalde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.barnim.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Netzertüchtigung des Digitalen Alarmierungsnetzes
Netzertüchtigung des Digitalen Alarmierungsnetzes/Beschaffung
Landkreis Barnim IRLS NordOst Eberswalder Straße 41a 16227 Eberswalde
Netzertüchtigung des Digitalen Alarmierungsnetzes/Beschaffung
72 Stück Swissphone ITC 2800 (DAU)
10 Stück Swissphone ITC 2800 (DAU MultiMaster)
20 Stück Swissphone ITC 2800 Wandgehäuse
72 Stück Swissphone LTE-Module für Swissphone DAU ITC 2800
2 Stück Swissphone DAG III - Server inkl. Software
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Durch Vorlage eines Präqualifikationszertifikates oder durch Vordruck Eigenerklärung.
Durch Vorlage eines Präqualifikationszertifikates oder durch Vordruck Eigenerklärung.
Durch Vorlage eines Präqualifikationszertifikates oder durch Vordruck Eigenerklärung.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme von Bietern ist nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in ein zertifiziertes Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV, sofern die Nachweise dort auch enthalten sind.
Elektronische Angebote können über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg in einer der zugelassenen Arten (Textform, qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur) übermittelt werden. Für die Angebotserstellung steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z.B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss des so übermittelten Angebotes im Vergabeverfahren. Sofern mehrere Angebote (z.B. ein Haupt- und ein Nebenangebot) elektronisch übermittelt werden sollen, sind diese im Bietertool entsprechend jeweils separat über den Versanddialog abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY7YD9N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfverfahren nach Paragraf 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht mehr abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass die Rügefrist des Paragrafen 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB gilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eberswalde
Postleitzahl: 16225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]