Grünpflege, Laub und Papierkorbentleerung (5 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-453-141-21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grünpflege, Laub und Papierkorbentleerung (5 Lose)
Die Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Grünflächen und Straßengrün sowie der Erhalt des Wertes und des funktionsfähigen Zustandes öffentlicher Grünflächen und Spielplätze soll durch fachgerechte Grünpflegeleistungen gewährleistet werden.
Darüber hinaus hat die Laubsammlung und -entsorgung sowie die Aufnahme von Verunreinigungen im Straßenbegleitgrün in den öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen zu erfolgen.
Die Durchführung der Papierkorbentleerung und die Befüllung der Hundekotbeutelspender ist ebenfalls Bestandteil der Leistung.
Die bereits vorhandenen Papierkörbe befinden sich im Eigentum der Stadt Potsdam bzw. dem Städtischen Entsorgungsunternehmen (Step Potsdam GmbH) und befinden sich im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam (LHP).
Die Gebietslose erstrecken sich über folgende Wohngebiete:
Los 1: Drewitz-Kirchsteigfeld
Los 2: Waldstadt I, Industriegebiet
Los 3: Waldstadt II
Los 4: Babelsberg Nord, Klein Glienicke
Los 5: Babelsberg Süd, L40
Drewitz-Kirchsteigfeld
Landeshauptstadt Potsdam 14469 Potsdam Die Leistungserbringung erfolgt in den nach Losen aufgeteilten Wohngebieten. Der AG empfiehlt vor Angebotsabgabe die Besichtigung der Flächen.
siehe kurze Beschreibung
Mit der Leistung ist am 01.02.2022 zu beginnen. Der Vertrag verlängert sich nach dem 31.01.2023 automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis zum 31.08. des laufenden Kalenderjahres von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Eine Verlängerung über den 31.01.2026 hinaus wird ausgeschlossen.
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen:
Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf je ein Los beschränkt. Auswertung und Bezuschlagung erfolgen in der nummerischen Reihenfolge der Lose.
Hinsichtlich der Zuschlagsbeschränkung wird wie folgt verfahren:
Es werden Angebote von Bietern, die bereits den Zuschlag auf zwei Lose erhalten haben, bei der Vergabe der folgenden Lose grundsätzlich nicht berücksichtigt. Die Loslimitierung gilt auch für verbundene Unternehmen, die für die ausgeschriebene Leistung auf dieselben Grünpflegekapazitäten wie die in den anderen Mengenlosen bezuschlagten Bieter zurückgreifen. Gleiches gilt für die Angebote bei denen der bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentlichen Leistungen erbringen würde.
Waldstadt I, Industriegebiet
Landeshauptstadt Potsdam 14469 Potsdam Die Leistungserbringung erfolgt in den nach Losen aufgeteilten Wohngebieten. Der AG empfiehlt vor Angebotsabgabe die Besichtigung der Flächen.
siehe kurze Beschreibung
Mit der Leistung ist am 01.02.2022 zu beginnen. Der Vertrag verlängert sich nach dem 31.01.2023 automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis zum 31.08. des laufenden Kalenderjahres von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Eine Verlängerung über den 31.01.2026 hinaus wird ausgeschlossen.
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen:
Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf je ein Los beschränkt. Auswertung und Bezuschlagung erfolgen in der nummerischen Reihenfolge der Lose.
Hinsichtlich der Zuschlagsbeschränkung wird wie folgt verfahren:
Es werden Angebote von Bietern, die bereits den Zuschlag auf zwei Lose erhalten haben, bei der Vergabe der folgenden Lose grundsätzlich nicht berücksichtigt. Die Loslimitierung gilt auch für verbundene Unternehmen, die für die ausgeschriebene Leistung auf dieselben Grünpflegekapazitäten wie die in den anderen Mengenlosen bezuschlagten Bieter zurückgreifen. Gleiches gilt für die Angebote bei denen der bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentlichen Leistungen erbringen würde.
Waldstadt II
Landeshauptstadt Potsdam 14469 Potsdam Die Leistungserbringung erfolgt in den nach Losen aufgeteilten Wohngebieten. Der AG empfiehlt vor Angebotsabgabe die Besichtigung der Flächen.
siehe kurze Beschreibung
Mit der Leistung ist am 01.02.2022 zu beginnen. Der Vertrag verlängert sich nach dem 31.01.2023 automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis zum 31.08. des laufenden Kalenderjahres von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Eine Verlängerung über den 31.01.2026 hinaus wird ausgeschlossen.
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen:
Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf je ein Los beschränkt. Auswertung und Bezuschlagung erfolgen in der nummerischen Reihenfolge der Lose.
Hinsichtlich der Zuschlagsbeschränkung wird wie folgt verfahren:
Es werden Angebote von Bietern, die bereits den Zuschlag auf zwei Lose erhalten haben, bei der Vergabe der folgenden Lose grundsätzlich nicht berücksichtigt. Die Loslimitierung gilt auch für verbundene Unternehmen, die für die ausgeschriebene Leistung auf dieselben Grünpflegekapazitäten wie die in den anderen Mengenlosen bezuschlagten Bieter zurückgreifen. Gleiches gilt für die Angebote bei denen der bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentlichen Leistungen erbringen würde.
Babelsberg Nord, Klein Glienicke
Landeshauptstadt Potsdam 14469 Potsdam Die Leistungserbringung erfolgt in den nach Losen aufgeteilten Wohngebieten. Der AG empfiehlt vor Angebotsabgabe die Besichtigung der Flächen.
siehe kurze Beschreibung
Mit der Leistung ist am 01.02.2022 zu beginnen. Der Vertrag verlängert sich nach dem 31.01.2023 automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis zum 31.08. des laufenden Kalenderjahres von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Eine Verlängerung über den 31.01.2026 hinaus wird ausgeschlossen.
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen:
Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf je ein Los beschränkt. Auswertung und Bezuschlagung erfolgen in der nummerischen Reihenfolge der Lose.
Hinsichtlich der Zuschlagsbeschränkung wird wie folgt verfahren:
Es werden Angebote von Bietern, die bereits den Zuschlag auf zwei Lose erhalten haben, bei der Vergabe der folgenden Lose grundsätzlich nicht berücksichtigt. Die Loslimitierung gilt auch für verbundene Unternehmen, die für die ausgeschriebene Leistung auf dieselben Grünpflegekapazitäten wie die in den anderen Mengenlosen bezuschlagten Bieter zurückgreifen. Gleiches gilt für die Angebote bei denen der bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentlichen Leistungen erbringen würde.
Babelsberg Süd, L40
Landeshauptstadt Potsdam 14469 Potsdam Die Leistungserbringung erfolgt in den nach Losen aufgeteilten Wohngebieten. Der AG empfiehlt vor Angebotsabgabe die Besichtigung der Flächen.
siehe kurze Beschreibung
Mit der Leistung ist am 01.02.2022 zu beginnen. Der Vertrag verlängert sich nach dem 31.01.2023 automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis zum 31.08. des laufenden Kalenderjahres von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Eine Verlängerung über den 31.01.2026 hinaus wird ausgeschlossen.
Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen:
Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auf je ein Los beschränkt. Auswertung und Bezuschlagung erfolgen in der nummerischen Reihenfolge der Lose.
Hinsichtlich der Zuschlagsbeschränkung wird wie folgt verfahren:
Es werden Angebote von Bietern, die bereits den Zuschlag auf zwei Lose erhalten haben, bei der Vergabe der folgenden Lose grundsätzlich nicht berücksichtigt. Die Loslimitierung gilt auch für verbundene Unternehmen, die für die ausgeschriebene Leistung auf dieselben Grünpflegekapazitäten wie die in den anderen Mengenlosen bezuschlagten Bieter zurückgreifen. Gleiches gilt für die Angebote bei denen der bereits berücksichtigte Bieter als Nachunternehmer die wesentlichen Leistungen erbringen würde.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie nach Maßgabe von § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz vor der Zuschlagserteilung für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a GewO anfordern wird.
(1) Erklärung zur Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen für alle Lose:
[Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden,
[Betrag gelöscht] EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden.
(1) ggf. Angabe von Teilen das Auftrags, die das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formblatt EU 4.3); freiwillige Angabe: wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist (Formblatt EU 4.3 und EU 4.4)
(2) Referenzen Unternehmen (Formblatt 4.6)
(3) Technische Ausrüstung (Formblatt 4.8)
(4) Zertifikat nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)
(5) Benennung des für den Auftrag vorgesehenen Personals (Gefordert wird ein Abschlusszeugnis mind. als Gärtner im Fachgebiet Gartenbau, GALA-Bau, Landespflege oder ähnliches - bitte in Kopie beifügen - sowie einen kurzen Lebenslauf)
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB,
- für Bieter und Bietergemeinschaften
- ggf. für Nachunternehmer
(2) ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegegeben wurden (Formular 4.2 EU)
(3) es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU);
- ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registirierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen- unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
(5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen;
2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden;
3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nicht berücksichtigt;
4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
(6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten.
(7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRF76
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.