Beratung, Umsetzung und Systembetreuung für Ceyoniq nscale Referenznummer der Bekanntmachung: Verg/ILB 06/2021/
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung, Umsetzung und Systembetreuung für Ceyoniq nscale
Beratung, Umsetzung und Systembetreuung für Ceyoniq nscale inkl. Kofax Customizing in der ILB
- Projekte, Beratung und Weiterentwicklung
- Support (Service Desk, Vertretung des Systemadministrators, sonstiger Bedarf lt. Leistungsbeschreibung)
Investitionsbank des Landes Brandenburg Babelsberger Straße 21 14443 Potsdam
Der AG nutzt die Anwendung Ceyoniq nscale im Förder- und Kreditgeschäft zur Führung elektronischer Akten, d. h. als zentrales Ablage- und Recherchesystem (eAkte) sowie zur elektronischen Ablage gescannter Originalbelege und Legitimationspapiere. Als Scan-Software ist Kofax Capture und Kofax KTM im Einsatz. Weiterhin wird nscale auch im Umfeld der internen Verwaltung eingesetzt (Verwaltungsakten). Dieser von der eAkte getrennte Bereich umfasst u. a. die Ablage von Dokumenten zu internen Projekten, Verträgen und Freigaben. Sowohl im Förder- und Kreditgeschäft als auch in der internen Verwaltung erfolgt eine hausweite Nutzung des Systems. Als Unterstützung, Ergänzung und Vertretung der internen Ressourcen soll der AN für einen Zeitraum von 60 Monaten helfen, den Anwendungs- und Systembetrieb für die Anwendungen nscale und Kofax mit qualifizierten und anwendungserfahrenen MitarbeiterInnen abzusichern. Insbesondere wird auch die Unterstützung und Beratung in Projekten sowie projektnahen Situationen benötigt und sollen passende Lösungen erarbeitet und anschließend umgesetzt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Halle (Saale)
NUTS-Code: DEE02 Halle (Saale), Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD1RAFY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist
von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.