Containerumschlaggerät/Schienengebundener Portalkran mit Ausleger und 45 t Traglast
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Baruth
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 15837
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.classen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Containerumschlaggerät/Schienengebundener Portalkran mit Ausleger und 45 t Traglast
Schienengebundener Portalkram mit Ausleger und 45 Tonnen Traglast zum Umschlag von Containern
Baruth/Mark
Schienengebundener Portalkranmit Ausleger und 45 Tonnen Traglast
Der Vertrag umfasst u.a. Training für Wartungspersonal 6 Monate nach der vorläufigen Kranabnahme (s. Punkt 13.2 der Beschaffungsunterlagen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis/Erklärungen über die Eintragungen in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Handelsregister eines Standorts/wohnsitzes oder gleichwertig.
Der Bewerber hat über seine Mitgliedschaft der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Bewerber ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
Lieferantenselbstauskunft, dass der Bewerber sich weder in Insolvenz noch in Liquidation befindet.
Alle geforderten Nachweise/ Erklärungen sind zwingend vorzulegen.
Referenzen über bereits ausgeführte und vergleichbare Produkte / Projekte (Schienengebundener Portalkran mit Ausleger von 20-50 Tonnen) in den letzten 5 Jahren.
Leferantenselbstauskunft, über Art, Umfang und Anteil von Unterauftragnehmern und über die Qualitätssicherung für das Gesamtprodukt.
Auswahlbeispiel für Lehrmaterial für Wartungspersonal in deutscher Sprache (s. Punkt 13 der Beschaffungsunterlagen)
Mindestens 3 Referenzen über bereits ausgeführte und vergleichbare Produkte / Projekte
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hierausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Hinweis des Auftraggebers: Angebotemüssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.