Winterdienstleistungen für 2021-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: Bhf-2021-02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wandlitz
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16348
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wandlitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienstleistungen für 2021-2025
Winterdienstleistungen auf Straßen und Gehwegen innerhalb der Gemeinde Wandlitz.
Winterdienstleistungen für Straßen
innerhalb der Gemeinde Wandlitz 16348 Wandlitz
Winterdienstleistungen für 153 Straßen mit einer Gesamtlänge von ca. 89 km in den Ortsteilen Wandlitz, Basdorf, Schönerlinde und Schönwalde. Es sind zu zwei Drittel befestigte und ein Drittel unbefestigte Straßen.
Winterdienstleistungen für Straßen und Gehwege
innerhalb der Gemeinde Wandlitz 16348 Wandlitz
Winterdienstleistungen für 30 Straßen und 9 Gehwege in den Ortsteilen Prenden und Zerpenschleuse mit einer Gesamtlänge von ca. 29 km (21 km Straße, 8 km Gehwege). Es sind zu zwei Drittel befestigte und ein Drittel unbefestigte Straßen. Die Gehwege sind befestigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung werden folgende Unterlagen gefordert:
1. Formblatt "Erklärung zu Ausschlussgründen"
2. Nachweis zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes
Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung zu Ausschlussgründen von jedem Mitglied zu erbringen.
Bieter können ihre Befähigung zur Berufsausübung auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und aktuell sind.
Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/ des Auftraggebers sind zur Bestätigung der aufgeführten Erklärungen und Angaben die entsprechenden Nachweise innerhalb der vorgegebenen Frist einzureichen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden folgende Unterlagen gefordert:
1. Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Diese Angaben sind in dem Formblatt "Erklärung zur Eignung" zu tätigen.
2. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Nimmt der Bieter für den Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Eignungsleihe), so muss der Bieter nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, in dem er z.B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt. Der Bieter und das Unternehmen müssen gemeinsam für die Auftragsausführung haften und eine entsprechende Haftungserklärung abgeben. Die Verpflichtungserklärung, der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und die Haftungserklärung sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Ist eine Eignungsleihe beabsichtigt, hat der Bieter mit dem Angebot eine Eigenerklärung abzugeben, in der hervorgeht, welche Eignungsanforderungen durch welches Unternehmen erfüllt werden sollen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Leistungsfähigkeit insgesamt zu erbringen, d.h. jedes Mitglied weist die Eignung für die Leistung nach, die es übernehmen soll.
Bieter können ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und aktuell sind.
Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/ des Auftraggebers sind zur Bestätigung der aufgeführten Erklärungen und Angaben die entsprechenden Nachweise innerhalb der vorgegebenen Frist einzureichen.
Zu 2.
Personen- und Sachversicherung mindestens 3 Mio. EUR
Bei Nichtvorliegen ist eine Eigenerklärung beizufügen, in der sich der Bieter im Auftragsfalle verpflichtet, die Betriebshaftpflichtversicherung entsprechend zu erhöhen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden folgende Unterlagen gefordert:
1. Angabe von Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen, die in den letzten drei Jahren erbracht worden sind. Die Angaben sind in dem Formblatt "Erklärung zur Eignung" zu tätigen.
2. Eigenerklärung, aus der ersichtlich ist, welche technische Ausrüstung/Geräte für die Ausführung des Auftrags verfügbar sind
3. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe), wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem z.B. eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorlegt.
Die Verpflichtungserklärung und der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Der Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (Unterbeauftragung).
Ist eine Eignungsleihe beabsichtigt, hat der Bieter mit dem Angebot eine Eigenerklärung abzugeben, in der hervorgeht, welche Eignungsanforderungen durch welches Unternehmen erfüllt werden sollen. Geplante Unterbeauftragungen sind im Formblatt "Erklärung zu Unteraufträgen" einzutragen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Leistungsfähigkeit insgesamt zu erbringen, d.h. jedes Mitglied weist die Eignung für die Leistung nach, die es übernehmen soll.
Bieter können ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationssystem (amtliches Verzeichnis oder Zertifizierungssystem) nachweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Eintragung in ein Präqualifikationssystem nicht immer ausreichend ist. Der Bieter hat zu prüfen, ob die hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und aktuell sind.
Der Auftraggeber akzeptiert auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg der Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/ des Auftraggebers sind zur Bestätigung der aufgeführten Erklärungen und Angaben die entsprechenden Nachweise innerhalb der vorgegebenen Frist einzureichen.
Zu 1. Mindestens eine Referenz mit folgenden Angaben:
- Name des Auftraggebers,
- ggf. Abteilung,
- Telefonnummer oder E-Mail-Adresse,
- Art der ausgeführten Leistung,
- Ausführungszeitraum,
- Auftragssumme
Zu 2.
Nur für Los 1:
- Mindestens 1 großes Räum-/Streufahrzeug und mindestens 2 kleine Räum-/Streufahrzeuge aufgrund teilweiser beengter Fahrbahnen
Nur für Los 2:
- Mindestens 1 großes Räum-/Streufahrzeug und mindestens 1 kleines Räum-/Streufahrzeug aufgrund teilweiser beengter Fahrbahnen und zum Einsatz auf Geh-/Radwegen
Besondere Bedingungen für die Auftragsausführung ergeben sich aus den Ergänzenden Vertragsbedingungen (EVB) zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischem Vergabegesetz (BbgVergG), insbesondere in Bezug auf die Zahlung eines Mindestentgelts an die bei der Erbringung der Leistung eingesetzen Beschäftigten. Diese EVB gelten, sofern keine anderen Mindestentgelt-Regelungen (z.B. nach Arbeitnehmer-Entsendegesetzes) vorliegen, in der ein Mindestentgelt definiert wird, welches das Mindestentgelt nach § 6 Abs. 2 BbgVergG erreicht oder übersteigt. Das Mindestentgelt liegt bei [Betrag gelöscht] EUR brutto pro Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschläge.
Abschnitt IV: Verfahren
Hauptamt, SG Zentrale Dienste, Raum 1.2.18
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen sind möglichst bis zum 15.09.2021 über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zu stellen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDMRF23
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist gemäß § 160 Absatz 6 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abst-brandenburg.de/