Planungsleistung über die Baumaßnahmen zur Umsetzung des Räumungskonzeptes mit LED-Beleuchtung und Klimatisierung in der Sporthalle "Neue Zeit" in Schwedt/Oder Referenznummer der Bekanntmachung: P 16/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwedt.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung über die Baumaßnahmen zur Umsetzung des Räumungskonzeptes mit LED-Beleuchtung und Klimatisierung in der Sporthalle "Neue Zeit" in Schwedt/Oder
Planungsleistungen in der Sporthalle "Neue Zeit"
Ferdinand-von-Schill-Str. 17a, 16303 Schwedt/Oder
Die Stadtverwaltung beabsichtigt, folgende Bauleistungen erbringen zu lassen:
- Erstellung und Prüfung Brandschutzkonzept unter Berücksichtigung des Räumungskonzeptes
- Umsetzung Räumungskonzept Elektro (Errichtung Sprachalarmierungsanlage, Umrüstung der Hausalarmanlage zur Brandmeldeanlage)
- Umstellung auf LED-Beleuchtung der gesamten Halle
- Umsetzung Räumungskonzept Lüftung (zeitweise Deaktivierung Kanalrauchmelder)
- coronakonforme Umrüstung der Lüftungsanlage mit Klimatisierung
- Umsetzung Räumungskonzept Hängepunkte
- erforderliche bauliche Nebenarbeiten
Dazu sind Planungsleistungen verschiedener Gewerke erforderlich. Die Planungsleistungen der Gewerke sind unbedingt miteinander zu koordinieren und aufeinander abzustimmen.
Vor Beginn der Planungsarbeiten ist durch Sie ein Brandschutzkonzept unter Berücksichtigung des Räumungskonzeptes zu erstellen und prüfen zu lassen. Erst nach Vorliegen des geprüften Brandschutzkonzeptes kann die Entwurfsplanung beginnen.
Sporthalle "Neue Zeit" Ferdinand-von-Schill-Straße 17a 16303 Schwedt/Oder
Für die Umsetzung des Räumungskonzeptes Elektro:
- Installation einer Sprachalarmierungsanlage nach DIN 14675, DIN VDE 0833, EN-54 mit einer zentralen Entertainmentanlage (nach Aussage der Fa. Veranstaltungsservice Soft&Sound haben die vorhandenen Lautsprecher nicht den erforderlichen Schalldruck, um bei einer Veranstaltung die Musikanlage des Veranstalters zu übertönen und müssen demzufolge ausgetauscht werden. Die neuen Lautsprecher müssen neu positioniert und neue Leitungen verlegt werden.) Die Sporthalle wird in die Sicherheitsstufe II eingestuft.
- Die Sprachalarmierungsanlage muss mit einer eigenen USV-Versorgung ausgestattet sein.
- Ansteuerung der Sprachalarmierungsanlage durch die Brandmeldeanlage und manuelle Auslösung
- Umbau der Hausalarmanlage zur Brandmeldeanlage als Vollschutz (Ausrüstung aller Räume mit einem Rauchmelder/ Sockelsirene, Aufschaltung der Brandmeldeanlage bei der Leitstelle Nord-Ost in Eberswalde, Umrüstung der vorhandenen blauen Druckknopfmelder in rote Druckknopfmelder)
Für die LED-Umstellung:
- Umrüstung aller Leuchten (Wand-, Decken-, Rettungszeichen- und Notlichtleuchten) in allen Räumen (Sporthalle, Umkleideräume, Lehrerzimmer, Vereinszimmer, Materiallager, HA-Raum, Lüftungsraum, WCs, Duschen, Gymnastikraum) auf LED-Technik
- Umrüstung der Außenleuchten an der Halle (vandalensicher) auf LED-Technik
- Umrüstung der Parkplatzbeleuchtung auf LED-Technik (Austausch der Lampenköpfe, Maste bleiben erhalten)
- In der Sporthalle sind ballwurfsichere Einbauleuchten einzusetzen.
- Um den Einschaltstrom der LED-Leuchten zu begrenzen, sind in der Verteilung Einschaltstrombegrenzer zu installieren.
- Für die Berechnung der Beleuchtungsstärke ist die DIN EN 12464-1 zu beachten. Es ist die Beleuchtungsklasse I anzusetzen. In der Sporthalle werden folgende Sportarten betrieben: allgemeiner Schulsport, Fußball, Volleyball, Ergometerrudern. Es finden auch internationale Wettkämpfe (z.B. Volleyballländerspiele) statt. In der Mitte der Sporthalle befindet sich eine Boxringbeleuchtung, die ebenfalls auf LED umgestellt werden soll.
- Die Schaltungsarten der Leuchten (manuell mit Schalter im zentralen Technikraum) werden nicht verändert.
- Erstellung Leuchtenliste (Gegenüberstellung vorhandene und neue Leuchten mit Leistungsdaten)
- Amortisationsrechnung der Umstellung
Für die Umsetzung des Räumungskonzeptes Lüftung:
- Zeitweise manuelle Deaktivierung der Kanalrauchmelder bei Veranstaltungen mit Einsatz von Nebelmaschinen (Beim Einsatz von Nebelmaschinen während Tanzveranstaltungen löst der Kanalrauchmelder in den Lüftungskanälen aus, die Lüftung geht in Störung. Wegen der Anwesenheit von bis zu 1.000 Menschen steigt die Raumtemperatur extrem an. Dazu sollen die Kanalrauchmelder in den Lüftungsrohren manuell zeitweise deaktivierbar sein und sich nach einer voreingestellten Zeit, z.B. 5 Stunden, selbstständig wieder aktivieren. Der Einsatz einer Brandwache für diesen "Ausnahmefall" ist im Räumungskonzept geregelt.)
- Die zuvor beschriebene zeitweise manuelle Deaktivierung der Kanalrauchmelder soll als bewusste und qualifizierte Schalthandlung nur mittels Schlüsselschalter zu betätigen sein.
Für die Lüftungsanlage:
- Installation coronakonforme Lüftungsanlage mit Klimatisierung (hier Klimatisierung/ Luftkühlung nur für den Hallenbereich, keine Klimatisierung für die Umkleideräume und Gymnastikraum). Es sind für die drei Hauptnutzungseinheiten wie bisher (Halle, Nebenräume und Gymnastikraum) Lüftungsgeräte vorzusehen. Diese sind mit 100% Frischluft und entsprechenden Anlagen zur Wärmerückgewinnung zu betreiben. Während das Lüftungsgerät für den Hallenbereich mit Klimatisierung/ Luftkühlung versehen werden soll, sind die beiden anderen Anlagen ohne diese Funktion auszustatten. Die Luftverteilung über ein Kanalsystem muss komplett neu angeordnet werden, da die Abluft der einzelnen Anlagen zur Lüftungszentrale für die Wärmerückgewinnung zurückgeführt werden muss (derzeit Dachventilatoren für den Fortluftanteil und teilweise Umluftführung über die Fugen der Hallendecke zur Lüftungszentrale). Dazu ist es notwendig die Hallenunterhangdecke, sowie die Unterhangdecken in den Flurbereichen in denen die Hauptluftkanäle verlaufen, zu öffnen und nach Montage und Dämmungsarbeiten (Wärme- / Kälteschutz) wieder instandzusetzen. Bei Übergängen in andere Brandabschnitte (z.B. Foyer oder Geschossdecken) sind entsprechend Brandschutzklappen vorzusehen.
- Da die Halle, sowie die Nebenräume im Untergeschoss nicht über statische Heizflächen verfügen, ist die Beheizung über den Lüftungsbetrieb auch außerhalb von Nutzungszeiten zu gewährleisten.
- Isolierung der Lüftungsrohre und -kanäle (nur in der Zentrale und im Hallenbereich, nicht für die Umkleideräume und Gymnastikraum).
Für die erforderlichen Bauleistungen:
- Betrachtung aller baulichen sowie gegebenenfalls statischen Erfordernisse, um die TGA-Leistungen umsetzen zu können
- Für die Isolierung der Lüftungsrohre sind umfangreiche Demontage- und Montagearbeiten der Decken erforderlich. Ggf. sind zusätzliche Kernbohrungen für die Neuverlegung von Lüftungsrohren notwendig. Auch hier sind die statischen Erfordernisse zu berücksichtigen und die Einbeziehung eines Tragwerkplaners zu berücksichtigen. Des Weiteren müssen die Belange des Brandschutzes berücksichtigt werden (z.B. Brandschotte, Brandschutzverkofferungen).
- Für die großflächige Demontage und Montage der Deckenverkleidung ist eine Rüstung in der Halle erforderlich.
Für die Umsetzung des Räumungskonzeptes Hängepunkte:
- Statische Ertüchtigung der vorhandenen Hängeösen an den Tribünen- und Giebelseiten (Verstärkung mit Blechplatten und Vollmaterialhülsen, statischer Nachweis Tragkraft mit Tragkraftmarkierungen)
- Austausch der vorhandenen Hängeösen oberhalb der Geräteraumtore mit Eignung für eine erhöhte Lastaufnahme (Verstärkung mit Blechplatten mit Vollmaterialhülsen, statischer Nachweis Tragkraft mit Tragkraftmarkierungen)
- Statischer Nachweis der Tragfähigkeit der 3 Stk Rohrbüge
Eignungskriterien:
Für die Bewertung und Auswahl der eingereichten Teilnahmeanträge finden nachfolgende Eignungskriterien Anwendung:
Kurzdarstellung des Unternehmens Gewichtung 35%
das Unternehmen wurde umfassend vorgestellt, es konnte sich ein umfangreiches Bild vom Leistungsumfang des Unternehmens gemacht werden, es kann auf Grund der Darstellung davon ausgegangen werden, dass das Unternehmen den Auftrag ordnungsgemäß erfüllen könnte 4 Punkte
das Unternehmen wurde knapp vorgestellt, der Leistungsumfang kann nicht vollständig nachvollzogen werden, es bestehen Zweifel, dass das Unternehmen den Auftrag ordnungsgemäß erfüllen kann 2 Punkte
eine Unternehmensdarstellung erfolgte nicht 0 Punkte
Geeignete vergleichbare Referenzen Gewichtung 45 %
Es werden hierfür Referenzobjekte zugelassen, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der Auftraggeber auch einschlägige abgeschlossene Planungsleistungen aus den vergangenen 10 Jahre berücksichtigen.
Für die Vergleichbarkeit der Referenzobjekte ist es in der Regel unerheblich, ob der Bewerber bereits Objekte derselben Nutzungsart geplant oder realisiert hat
mehr als 4 Referenzen für vergleichbare Objekte mit den Leistungsphasen 1-8 4 Punkte,
4 Referenzen für vergleichbare Objekte mit den Leistungsphasen 1-8 3 Punkte,
3 Referenzen für vergleichbare Objekte mit den Leistungsphasen 1-8 2 Punkte,
2 Referenzen für vergleichbare Objekte mit den Leistungsphasen 1-8 1 Punkt,
weniger als 2 Referenzen mit den Leistungsphasen 1-8 0 Punkte
Studien- und Ausbildungsnachweise der Führungskräfte des Unternehmens, (berücksichtigt werden auch die Nachweise der Nachunternehmer) Gewichtung 20 %
4 oder mehr Architekten oder Ingenieure oder gleichwertig 4 Punkte
3 Architekten oder Ingenieure oder gleichwertig 3 Punkte
2 Architekten oder Ingenieure oder gleichwertig 2 Punkte
1 Architekt bzw. Ingenieur oder gleichwertig 1 Punkt
Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern aufgrund von Punktegleichstand, entscheidet das Los darüber, welcher von den punktgleichen Teilnehmern zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung,
Nachweis der Berufsqualifikation des Berufs des Architekten oder Ingenieurs oder gleichwertig, zugelassen wird auch, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht be-rechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden - Ausschlusskriterium -
Darstellung des Unternehmens mit folgenden Darstellungsschwerpunkten Gewichtung 35%
das Unternehmen wurde umfassend vorgestellt, es konnte sich ein umfangreiches Bild vom Leistungsumfang des Unternehmens gemacht werden, es kann auf Grund der Darstellung davon ausgegangen werden, dass das Unternehmen den Auftrag ordnungsgemäß erfüllen könnte 4 Punkte
das Unternehmen wurde knapp vorgestellt, der Leistungsumfang kann nicht vollständig nachvollzogen werden, es bestehen Zweifel, dass das Unternehmen den Auftrag ordnungsgemäß erfüllen kann 2 Punkte
eine Unternehmensdarstellung erfolgte nicht 0 Punkte
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe:
[Betrag gelöscht] EURO für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EURO für Sachschäden
- Ausschlusskriterium -
Referenzen Gewichtung 45 %
Es werden hierfür Referenzobjekte zugelassen, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der Auftraggeber auch einschlägige abgeschlossene Planungsleistungen aus den vergangenen 10 Jahre berücksichtigen.
Für die Vergleichbarkeit der Referenzobjekte ist es in der Regel unerheblich, ob der Bewerber bereits Objekte derselben Nutzungsart geplant oder realisiert hat
mehr als 4 Referenzen für vergleichbare Objekte mit den Leistungsphasen 1-8 4 Punkte,
4 Referenzen für vergleichbare Objekte mit den Leistungsphasen 1-8 3 Punkte,
3 Referenzen für vergleichbare Objekte mit den Leistungsphasen 1-8 2 Punkte,
2 Referenzen für vergleichbare Objekte mit den Leistungsphasen 1-8 1 Punkt,
weniger als 2 Referenzen mit den Leistungsphasen 1-8 0 Punkte
Studien- und Ausbildungsnachweise der Führungskräfte des Unternehmens, (berücksichtigt werden auch die Nachweise der Nachunternehmer) Gewichtung 20%
4 oder mehr Architekten oder Ingenieure oder gleichwertig 4 Punkte
3 Architekten oder Ingenieure oder gleichwertig 3 Punkte
2 Architekten oder Ingenieure oder gleichwertig 2 Punkte
1 Architekt bzw. Ingenieur oder gleichwertig 1 Punkt
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerber mit ausländischen Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes
einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise
jeweils für sich selbst vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche
Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise (insbes. gem. § 66 BbgBO)
vorzulegen. Der Empfang von elektronischen Rechnungen wird für alle Auftraggebenden angeboten. Aufgrund
dessen kann die Rechnungslegung elektronisch erfolgen. Das Brandenburgische Vergabegesetz findet in der zur Zeit gültigen Fassung Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD8RA56
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwe.brandenburg.de
Gemäß §160 GWB:(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2)
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag
ist unzulässig, soweit1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,2. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schwedt.eu