Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: Messdienstleistungen in Wohnanlagen 01.06.2021

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gwc-cottbus.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: 100 % Tochter der Stadt
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH

Referenznummer der Bekanntmachung: Messdienstleistungen in Wohnanlagen 01.06.2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65500000 Zählerablesung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen ihrer Wohnanlagen aus. Diese Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung sowie einschlägiger technischer Normen und Richtlinien.

Die Ausschreibung erfolgt in Form von zwei Losen, die insgesamt 84 Liegenschaften mit 3.172 ME enthalten. Alle Liegenschaften sind bereits mit Funktechnologie ausgestattet und sollen komplett mit fernauslesbarer Funktechnologie ausgerüstet werden, um den Anforderungen aus der neuen Energieeffizienzrichtlinie zu entsprechen.

Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler grundsätzlich 10 -Jahresverträge angestrebt. Bei Kalt- und Warmwasserzählern sowie Wärmemengenzähler ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen. Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise aus der Ausschreibung. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR / höchstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR das berücksichtigt wurde
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Cottbus Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen ihrer Wohnanlagen aus. Die Ausschreibung erfolgt in Form von zwei Losen, die insgesamt 84 Liegenschaften mit 3.172 ME enthalten. Alle Liegenschaften sind bereits mit Funktechnologie ausgestattet und sollen komplett mit fernauslesbarer Funktechnologie ausgerüstet werden, um den Anforderungen aus der neuen Energieeffizienzrichtlinie zu entsprechen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen ihrer Wohnanlagen aus. Diese Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung sowie einschlägiger technischer Normen und Richtlinien.

Die Ausschreibung erfolgt in Form von zwei Losen, die insgesamt 84 Liegenschaften mit 3.172 ME enthalten. Alle Liegenschaften sind bereits mit Funktechnologie ausgestattet und sollen komplett mit fernauslesbarer Funktechnologie ausgerüstet werden, um den Anforderungen aus der neuen Energieeffizienzrichtlinie zu entsprechen.

Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler grundsätzlich 10 -Jahresverträge angestrebt. Bei Kalt- und Warmwasserzählern sowie Wärmemengenzähler ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen. Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise aus der Ausschreibung. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.

Der Abrechnungszeitraum für die Abrechnung von Heizung/Warmwasser und/oder Kaltwasser umfasst jeweils die Periode vom 01.10. - 30.09. eines Jahres. In diesem Zusammenhang ist vom künftigen Auftragnehmer folgender zeitlicher Ablauf zwingend sicher zu stellen:

Oktober - Bereitstellung der M/L Sätze für die vorhergehende

Abrechnungsperiode durch den AG

ab Oktober AN stellt die Mietrechnungen, nach Absprache mit dem AG, im laufenden Abrechnungszeitraum und die Dienstleistungsrechnungen nach Erhalt der M/L-Sätze ergo im November des abgelaufenen Abrechnungszeitraumes bereit

März - AG stellt Brennstoff- und Kostendaten für die vorhergehende

Abrechnungsperiode bereit

April/Mai - AN übergibt liegenschaftsbezogen Sammelabrechnungen sowie D

und W - Sätze für die vorhergehende Abrechnungsperiode

Mai/Juni - nach Freigabe durch den AG stellt AN per Datenträger oder Online die

Einzelabrechnung der Mieter im PDF Format mit Steuerdatei zur

Verfügung.

Anfang Juni - Abrechnungsschluss

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

I. Anforderungen des Auftraggebers (AG) an den künftigen Auftragnehmer (AN)

1. Der AG erwartet ein kundenfreundliches Auftreten des AN gegenüber seinen Mietern. Die Abrechnung der Heiz-, Warmwasser und Kaltwasserkosten durch den AN erfolgt in hoher Qualität und entspricht den Anforderungen aus den gängigen Rechtsvorschriften, insbesondere der Heizkostenverordnung.

2. Der AN hat über die gesamte Gerätelaufzeit die Gewährleistung sicherzustellen, es sei denn, die Geräte wurden nachweislich durch Dritte beschädigt.

3. Der AN muss werktags zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar sein und im Fall von Störungen und auf besondere Anforderung des AG innerhalb von 24h vor Ort sein. Zum Zwecke der technischen Begleitung und für die Abrechnungserstellung stellt der AN mindestens einen festen Ansprechpartner zur Verfügung. Dieser ist auf direkten telefonischen Weg erreichbar. Kontakte über zwischengeschaltete Callcenter sind unerwünscht.

4. Für Ablese-, Verarbeitungs-, oder Abrechnungsfehler haftet der AN, insoweit ihn hierbei ein Verschulden trifft.

5. Der AN stellt dem AG auf besondere Anforderungen Zeitreihen und E- Sätze kostenfrei zur Verfügung.

6. Die Bestimmungen aus den Vorgaben des Mindestlohngesetzes bzw. dem Brandenburger Vergabegesetzes zum Mindestlohn sind einzuhalten.

7. Es gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen des AG.

II. Besondere Anforderungen an die Geräteanmietung und Dienstleistung

1. Der AG mietet die Geräte zur verbrauchsabhängigen Erfassung von Wärme und Wasser an.

2. Der Einbau, der Eichaustausch innerhalb der Vertragslaufzeit, die Gewährleistung über die gesamte Vertragslaufzeit sowie der Ausbau der Geräte bei Vertragsende sind Bestandteil der Gerätemiete.

3. Bestandteil der Dienstleistung/Abrechnungsservice ist die Ablesung der Geräte zum Ende des Abrechnungszeitraumes, der Austausch bzw. die Erstellung oder Einstellung von A - Sätzen, der M/L Sätze, B/K Sätze und D - Sätze im Abrechnungssystem des AN. Darüber hinaus erstellt der AN im Rahmen der Dienstleistung die Einzelabrechnungen (PDF) der Mieter. Dazu gehören soweit erforderlich auch Nutzergruppenvorverteilungen.

4. Die Übergabe von Zuarbeiten zu Mieteranfragen auf Anforderung des AG sowie der Anzeigeservice nach § 32 Mess EG sind Bestandteil der Dienstleistung.

4. Gerätewechsel und Eichaustausch

Der Gerätewechsel ist organisatorisch so zu planen, dass er weitestgehend Ende Oktober 2021 abgeschlossen werden kann. Die Mieter sind 14 Tage vor dem geplanten Gerätewechsel oder Eichaustausch per Hausaushang und Posteinwurf zu informieren. Das gilt auch für den zweiten oder jedem weiteren Termin. Der Anspruch auf Kostenerstattung ab dem dritten Termin setzt voraus, dass der AN rechtssicher den ersten und zweiten Termin nachweisen kann. Dieser Nachweis ist mit der Rechnungslegung zu erbringen.

Auf den Mieterinformationen sind die Adresse und Telefonnummer des Messdienstunternehmens und/oder des Nachauftragnehmers zu dokumentieren. Der Gerätewechsel oder Eichaustausch ist zu allgemein üblichen Zeiten auszuführen. Durch die Rechtsprechung gelten Zeiten zwischen 10.00 und 13.00 sowie 15:00 bis 18:00 als anerkannt. Der AN hat sicherzustellen, dass er für den Mieter zu den allgemein üblichen Geschäftszeiten zum Zweck der Abstimmung telefonisch erreichbar ist. Das gilt auch für Nachzüglertermine. Durch den AN sind mit dem bisher eingesetzten Messdienstunternehmen alle Modalitäten bezüglich der Ablesung und Rückführung der Altgeräte abzusprechen.

Der AG weist ausdrücklich darauf hin, dass Absperreinrichtungen in den Wohnungen nicht immer funktionstüchtig sind. In diesem Fall sind ausschließlich die Strangabsperrventile zu nutzen. Bei Funktionsstörungen der Strangabsperreinrichtungen ist der AG umgehend zu informieren. Die bisherigen Gerätebezeichnungen und Abmessungen werden soweit bekannt, im Leistungsverzeichnis benannt. Es wird empfohlen, bereits vor Terminsetzung die Objekte zu begehen und diesbezüglich zu prüfen.

Der AG erachtet es als sinnvoll, wenn beim Gerätewechsel oder Eichaustausch festsitzende Absperreinrichtungen in den Wohnungen gangbar gemacht oder ausgetauscht werden. Es handelt sich dabei um Zusatzleistungen, die separat entsprechend Angebot des AN und Vereinbarung auf Nachweis vergütet werden. Ein entsprechendes Angebot für diese Zusatzleistung ist den Ausschreibungsunterlagen beizufügen.

Reste- oder Nachzüglermeldungen sind dem AG monatlich per E-Mail und in Listenform zu übergeben. Weitere zumeist automatisch erstellte Meldungen in Papierform sind unerwünscht.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 085-220148
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Los 1

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/06/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 7
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR / höchstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:

Los 2

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/06/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 7
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Niedrigstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR / höchstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bieter haben Mängel unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen, spätestens aber nach 10 Kalendertagen. Mängel an den Ausschreibungsunterlagen können nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist angezeigt werden.

Bekanntmachungs-ID: CXP9Y90RADV

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

entsprechend der Regelungen in § 160 GWB

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/08/2021

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