Kauf eines AFM Referenznummer der Bekanntmachung: MPG-KGF-2021-04
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam-Golm
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpikg.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.mpg.de/einkauf/beschafferprofil
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf eines AFM
Kauf eines Atomic Force Microscope (AFM/Rasterkraftmikroskop)
Max-Planck-Institut für Kolloid- und Grenzflächenforschung
Am Mühlenberg 1
14476 Potsdam-Golm
Deutschland
Kauf eines Atomic Force Microscope - AFM (Rasterkraftmikroskop)
Das Max-Planck Institut für Kolloid- und Grenzflächenforschung ein neues Atomic-Force Microscope kaufen. Das Institut ist eine multidisziplinäres wissenschaftliches Umfeld mit den Abteilungen Biomolekulare Systeme, Kolloidchemie und Biomaterialien. In diesem Kontext werden an ein neues Gerät eine Vielzahl von Anforderungen gestellt, um diverse Proben mit sehr unterschiedlichen Eigenschaften hinsichtlich ihrer Oberflächenstruktur, ihrer Zusammensetzung sowie bezüglich mechanischer und elektrischer Eigenschaften bestimmen zu können. Die Proben reichen von Polymerfilmen, über Zuckermolekülen bis hin zu robusten Biomaterialien, aber auch sehr sensitiven biologischen Proben werden untersucht. Messungen sollen an der Luft und in Flüssigkeit durchgeführt werden.
Das Gerät wird in einem sehr dynamischem Umfeld mit ständig wechselnden Anwendern eingesetzt. Deshalb ist es besonders wichtig, dass ein neues Gerät möglichst einfach und komfortabel zu bedienen ist. Insbesondere Mitarbeitern mit wenig AFM-technischem Vorkenntnissen soll ermöglicht werden relativ schnell und einfach qualitativ hochwertige Daten in Standardanwendungen zu generieren. Gleichzeitig muss fortgeschrittenen Anwendern bis hin zu Experten die Möglichkeit gegeben werden, einen Zugriff auf alle möglichen Funktionen, Einstellungen und Parametern zu gewährleisten, um präzise Fine-Tuning, Optimierung und Anpassungen in allen Modi vornehmen zu können. Gleichzeitig muss ein neues AFM auch in Zukunft für mögliche neu aufkommende Anwendungen in einem sehr flexiblen wissenschaftlichen Umfeld aufrüstbar sein.
Als Option bitten wir einen Servicevertrag mit anzubieten, dieser fließt jedoch nicht in die Wertung mit ein.
Das Gerät muss noch dieses Jahr (vorzugsweise bis 15.12.2021) geliefert werden können und teilabgerechnet werden.
Die Installation ist für Januar 2022 vorgesehen mit finaler Begleichung des Endsumme.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, in dem es ansässig ist (Handelsregisterauszug, nicht älter als sechs Monate - eine Kopie ist ausreichend) bzw. vergleichbar.
Eigenerklärung oder Nachweis, dass der Bewerber im Besitz einer gültigen Betriebs- oder Umwelthaftpflichtversicherung für Personen und Sachschäden von mind. 5 Mio. Euro und für Vermögensschäden von mind. 1 Mio. Euro ist
Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit sind drei Referenzprojekte - möglichst gleichwertig zu der hier ausgeschriebenen Leistung, mit Angabe der Ansprechpartner bei diesem Referenzunternehmen, des Auftragswertes und der Auftragsdauer - einzureichen.
Weitere einzureichende Unterlagen
- Erklärungen zur Bewerber-/Bietergemeinschaft
- Angaben über Teilleistungen anderer Unternehmen (Eignungsleihe oder Subunternehmereinsatz an Dritte)
- ggf. Verpflichtungserklärung - Verfügbarkeit von Fähigkeiten (Mitteln/Kapazitäten) anderer Unternehmen
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 124 GWB
- Erklärung nach SchwarzArbG, AentG und MiLoG
- Angebotsschreiben
- ausgefülltes Preisblatt
- detailliertes Angebot des Bieters
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Der Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber den Auftraggebern (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.