BV Neubau Große Oderstraße 25-28 VP 01 Referenznummer der Bekanntmachung: B-2021-GRO 25-28-001
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt (Oder)
NUTS-Code: DE403 Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 15232
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wowi-ffo.de
Abschnitt II: Gegenstand
BV Neubau Große Oderstraße 25-28 VP 01
Die Wohnungswirtschaft Frankfurt (Oder) GmbH beabsichtigt, die bereits abgebrochene Nachkriegsbebauung Große Oderstraße 25-28 durch einen Neubau für Wohnen und Gewerbe, bestehend aus 5 Einzelhäusern, zu ersetzen.
Im mittleren Haus (Haus 3) wird die Büronutzung im EG durch den sog. Bischofsgang unterbrochen, der die im westlichen Teil angrenzende Große Oderstraße mit dem im östlichen Teil angrenzenden Hinterhof verbindet.
Rohbauarbeiten
Große Oderstraße 25-28 Große Oderstraße 25-28 15230 Frankfurt (Oder)
Das Grundstück liegt im Innenstadtbereich von Frankfurt Oder, gegenüber der hist. St. Marienkirche. Auf dem Grundstück befinden sich entlang der Großen Oderstraße historische Kellermauern der im Zweiten Weltkrieg zerstörten Bürgerhäuser, die als Bodendenkmal geschützt sind. Das historische Mauerwerk ist mit einem Vlies zu schützen und der nicht unterkellerte Bereich zu verfüllen. Im Bereich der Großen Oderstraße, die während der Bauzeit weiterhin als Einbahnstraße auszuweisen ist, ist auf Höhe der St. Marienkirche ein Halteverbot für sämtliche LKW, als Schutz des historisch besonders wertvollen Tryptichons, einzurichten. Die Länge der Halteverbotsfläche ist mit den örtlichen Behörden abzustimmen. Das Grundstück für den Neubau grenzt nördlich an die bestehende Bebauung (Treppenhaus) des "Bolfrashaus" an. Unmittelbar außerhalb der Baugrube verlaufen im Osten und Süden Versorgungsleitungen der Stadtwerke FFO, sowie Leitungen der örtlichen Telekommunikationsanbieter. Die Sicherung der Baugrube ist im Bereich der nördlichen Seite als aufgelöste Pfahlwand mit einer Ausfachung aus Holz erfolgt, die Bereiche auf der Ost- und Südseite sind mit einer Trägerbohlwand mit Holzausfachung gesichert, welche auf der Westseite an das hist. Mauerwerk anschließt. Auf der Westseite dienen großteils die hist. Wände als Baugrubensicherung. Im nördlichen Bereich und im südöstlichen Bereich des Verbaus stehen verringerte Arbeitsräume zur Verfügung, Kosten für erschwerte Ausführungsbedingungen sind hier in den EP einzukalkulieren. Nach Fertigstellung der letzten Untergeschossdecke in Höhe Oberkante Gelände sind die Arbeiten zur Baugrubenverfüllung auszuführen. Der Rückbau des Baugrubenverbaus erfolgt durch Fremdgewerke. Je nach aktueller Höhenlage des Grundwasserstandes zum Zeitpunkt der Erdarbeiten könnte das Gründungsplanum im "grundwasserbeeinflussten Tiefenbereich" liegen. Sofern eine Wasserhaltung notwendig ist kann diese nur als geschlossene Haltungen mittels Flachbrunnen (Vakuumentwässerung und/oder Gravitationsverfahren) ausgeführt werden. Der Neubau ist mit vier Obergeschossen, einem Erdgeschoss und einem Untergeschoss (Ausführung in WU) geplant. In Bereichen, in denen sich historisches Mauerwerk befindet und im Anschlussbereich zum "Bolfrashaus", ist keine Unterkellerung vorgesehen. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt vom öffentlichen Straßenverkehr über die Bischofstraße im Norden, dann abknickend über die Faberstraße, die im weiteren Verlauf zur Privatstraße im Eigentum des Bauherrn wird. Das Gebäude ist als Massivbau aus tragenden einschaligen Mauerwerksaußenwänden und innenliegenden Stahlbetonstützen, tragenden Mauerwerkswänden und Stahlbetonwänden geplant. Das 5-geschossige Gebäude besitzt die Außenmaße von ca. b x l x h = 17,0 x 88,0 x 21,0 m. In jedem der 5 Häuser ist ein Treppenhauskern vorgesehen. Im 3. und 4. OG ist die Dachkonstruktion als Wandscheiben in Stb.-Bauweise auszuführen. Zwischen den Gebäuden sind Stb.-Trennwände angeordnet. Gleichzeitig müssen diese Trennwände die Anforderungen einer Brandwand erfüllen. Sohle und Außenwände des Untergeschoss werden in WU-Beton (weiße Wanne) ausgebildet. Besonderheit des Tragwerks: Im 3. Und 4. OG sind sowohl innenliegende Freisitze sowie außenliegende Balkone zu erstellen. Hierfür sind in der Dachkonstruktion Gauben vorgesehen. Die Geschosshöhen im 4.OG sind in drei Stufen variierend. Haus 1,2 und 4 haben eine lichte Höhe von ca. 3,0 m, Haus 3 weist eine lichte Höhe von ca. 3,9 m auf. Die lichte Höhe von Haus 5 ist mit ca. 5,6 m am höchsten. Im westlichen Teil der Baugrube grenzt eine aus dem Mittelalter stammende Mauerwerkswand an. Die Gebäudeaußenwand verspringt in diesem Bereich. Die auskragende Deckenplatte des Untergeschosses wird zwischen den mittelalterlichen Mauerwerkswänden gegründet. Der restliche Teil der Mauerwerkswände wird überschüttet. Geschoss- und Dachdecke: Geschossdecken werden in einer Stärke von 24,0 cm ausgeführt. Auf den ebenfalls 24,0 cm starken Dachdecken ist eine max. Wasseranstauung von 10 cm bis zu den Notüberläufen berücksichtigt. Loggien/ Balkone: Die Decke wird im Bereich der Loggien und Balkone über wärmegedämmte Anschlüsse, mit Anschlussbewehrung für frei auskragende Stahlbetonbalkone (WU), abgetrennt. Fassade: Die Gebäudeaußenwände werden als einschaliges Mauerwerk ausgeführt. Dabei kommen wärmedämmende Hochlochziegel mit Dicken von d = 42,5 cm, d= 36,5 und d=30 cm zum Einsatz. Die Fassade in Haus 3 wird mit Verblendern verkleidet. An den übrigen Häusern wird ein Außenputz (als Edelputz in variierenden Oberflächenstrukturen) auf das einschalige Mauerwerk aufgebracht. Die Flächen für die Baustelleinrichtung sind der beigefügten Zeichnung Baustelleneinrichtungsflächen zu entnehmen. Die vorgesehene Fläche liegt auf der anderen Straßenseite der in diesem Teil privaten Faberstraße. Da die Feuerwehrzufahrt zum Gebäude der benachbarten KiTa und der nördlichen Bebauung (Bolfrashaus und angrenzende) über den privaten Bereich der Faberstraße verläuft, ist zu gewährleisten, dass diese zu allen Zeiten für die Feuerwehr freigehalten wird und befahrbar ist. Feuerwehrzugänge, Rettungswege und funktionsnotwendige Verkehrswege für das Baugrundstück und alle angrenzenden Gebäude müssen jederzeit frei zugänglich sein. Es ist darauf zu achten, vorhandene Befestigungen nicht zu beschädigen. Schutzmaterialien wie Abdeckungen und Überfahrt sind einzukalkulieren, ebenso die Beseitigung nach Fertigstellung der Leistungen. Die genutzten Flächen sind in Abstimmung mit dem Fachplaner Außenanlagen nach Beendigung der Leistungen wieder in ihren ursprünglichen Zustand herzurichten. Auf dem Baugelände herrschen beengte Platzverhältnisse. Die Wendemöglichkeit von großen Fahrzeugen ist durch enge Kurven begrenzt. Die Baustellenzufahrt ist ebenfalls sehr beengt. Die Anlieferung und der Transport von Baustoffen, Maschinen und Geräte können nur mit maximal 3-achsigen LKWs erfolgen. Es ist vorgesehen, die Befahrung durch LKW als "Ring" auszubilden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis seiner Zuverlässigkeit gem. § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung ist ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, bzw. ein vergleichbares förmliches Dokument in amtlicher deutscher Übersetzung für Bieter aus Mitgliedstaaten der EU mit dem Angebot vorzulegen.
Weiterhin vorzulegen ist ein Nachweis der Eintragung in das Berufsregister am Sitz des Unternehmens bzw. vergleichbares, förmliches Dokument in amtlicher, deutscher Übersetzung für Bieter aus Mitgliederstaaten der EU.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sonstige Informationen für Bieter / Bewerber
Die Ausgabe der Unterlagen erfolgt ausschließlich elektronisch als Bereitstellung bzw. Benachrichtigung / Einladung auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg ab dem 16.08.2021. Eine Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform wird nicht angeboten.
Wertungskriterien: Wirtschaftlichkeit im Sinne von
§ 16 d EU Absatz 1 Nr. 4 VOB/A.
Auskünfte erteilt: siehe Punkt a)
Bekanntmachungs-ID: CXP9YL2RLQ8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.