Durchführung eines Nutzerverhaltensbedingten Energiesparprogramms Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-KIS-101-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung eines Nutzerverhaltensbedingten Energiesparprogramms
Der Kommunale Immobilien Service Potsdam schreibt die Verstetigung und Durchführung eines verhaltensbedingten Energiesparprogrammes für 46 Schulen aus. Dabei handelt es sich um Grundschulen, Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Oberstufenzentren, Förderschulen und Wohnheime.
Ziel ist es, ein bisher erreichtes Energiesparniveau (Baseline) zu erhalten und zu unterschreiten.
An aktiven Schulen ist zu beobachten, dass sich energieeffiziente Verhaltensweisen auch auf die privaten Haushalte auswirken. Somit können auch indirekte Einspareffekte im Sinne der Nachhaltigkeit durch sparsameren Ressourcenverbrauch und Emissionsvermeidung betrachtet werden. Übergeordnetes Ziel ist es, die Maßnahmen des Energiesparprogramms langfristig in den Schulen zu etablieren.
Das Verhalten der Nutzer*innen soll präventiv durch ein pädagogisches Prämienmodell, ein sogenanntes Aktivitätsprämiensystem beeinflusst werden. Die Grundlage des Prämienmodells soll ein für alle Beteiligten einfaches, nachvollziehbares und transparentes Abrechnungssystem darstellen.
In diesem Aktivitätsprämiensystem soll auf die Bilanzierung der Energieeinsparung fast gänzlich verzichtet werden. Somit spielt nicht die absolute Höhe der Einsparung, sondern die Projektaktivität der Schulen eine entscheidende Rolle bei der Prämienermittlung. Dennoch soll auf ein Energiecontrolling bei den Schulgebäuden nicht verzichtet werden, da das Controlling allein schon zu Einsparungen führen kann. Der Verwaltungs- und Rechenaufwand und die damit zusammen-hängenden Kosten sind minimal zu halten.
Landeshauptstadt Potsdam 14469 Potsdam
Der Kommunale Immobilien Service Potsdam schreibt die Verstetigung und Durchführung eines verhaltensbedingten Energiesparprogrammes für 46 Schulen aus. Dabei handelt es sich um Grundschulen, Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Oberstufenzentren, Förderschulen und Wohnheime.
Ziel ist es, ein bisher erreichtes Energiesparniveau (Baseline) zu erhalten und zu unterschreiten.
An aktiven Schulen ist zu beobachten, dass sich energieeffiziente Verhaltensweisen auch auf die privaten Haushalte auswirken. Somit können auch indirekte Einspareffekte im Sinne der Nachhaltigkeit durch sparsameren Ressourcenverbrauch und Emissionsvermeidung betrachtet werden. Übergeordnetes Ziel ist es, die Maßnahmen des Energiesparprogramms langfristig in den Schulen zu etablieren.
Das Verhalten der Nutzer*innen soll präventiv durch ein pädagogisches Prämienmodell, ein sogenanntes Aktivitätsprämiensystem beeinflusst werden. Die Grundlage des Prämienmodells soll ein für alle Beteiligten einfaches, nachvollziehbares und transparentes Abrechnungssystem darstellen.
In diesem Aktivitätsprämiensystem soll auf die Bilanzierung der Energieeinsparung fast gänzlich verzichtet werden. Somit spielt nicht die absolute Höhe der Einsparung, sondern die Projektaktivität der Schulen eine entscheidende Rolle bei der Prämienermittlung. Dennoch soll auf ein Energiecontrolling bei den Schulgebäuden nicht verzichtet werden, da das Controlling allein schon zu Einsparungen führen kann. Der Verwaltungs- und Rechenaufwand und die damit zusammen-hängenden Kosten sind minimal zu halten.
optionale Verlängerung um zweimal ein Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung eines Nutzerverhaltensbedingten Energiesparprogramms
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10405
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ufu.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerber-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bewerber/Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages oder Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRAD2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit