Seehafen Teichland - Sportboothafen - Hafenbecken Referenznummer der Bekanntmachung: TEI/0008/02/2021EU
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: AGS12071386
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peitz
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.peitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Seehafen Teichland - Sportboothafen - Hafenbecken
Für die Gemeinde Teichland soll im Bebauungsplangebiet "Seehafen Teichland" ein Sportboothafen errichtet werden. Das durch den Tagebau Cottbus-Nord entstandene Tagebaurestloch wird in den kommenden Jahren im Süd-Osten des Landes Brandenburg zum größten künstlichen See in Deutschland. Der zukünftige Cottbuser Ostsee befindet sich im Landkreis Spree-Neiße und grenzt an die kreisfreie Stadt Cottbus. Der Hafen der Gemeinde Teichland wird am nördlichen Randschlauch des Tagebaurestloches im Bereich des Ortsteils Neuendorf entstehen.
Seehafen Teichland - Sportboothafen 03185 Gemeinde Teichland OT Neuendorf
Dieser Auftrag umfasst die Herstellung des Hafenbeckens mit Uferwand, Böschungen, Slipanlage, Kranaufstellfläche, Hafenöffnungen zum See, vorgelagerter Insel und Zuwegungen.
Weitere Komponenten des Hafens (z. B. Bootsanleger, Schwimmstege, Hafenpromenade) sind nicht Bestandteil dieses Auftrages.
Die Hafenkubatur gliedert sich in die Bereiche Hafenbecken und Hafeneinfahrt. Das Hafenbecken bietet Platz für Steganlagen für 100 Bootsliegeplätze. Im Hafenbecken sind zwei Öffnungen zum See vorgesehen. Die westliche Öffnung ist 25 m breit und fungiert als Hafeneinfahrt und -ausfahrt. Die östliche Öffnung hat eine Breite von 15 m und dient nur dem Zweck der Wasserzirkulation. Zwischen dem zu bauenden Hafenbecken und dem Cottbuser Ostsee verläuft im Bestand parallel zum Ufer eine unterirdische Dichtwand. Diese ist im Bereich der Öffnungen bis auf das Niveau der Hafensohle zurück zu bauen. Die südliche Begrenzung des Hafenbeckens stellt eine Mole in Form einer vorgelagerten Insel dar. Für die Herstellung der Insel ist das anstehende Gelände in diesem Bereich zu belassen und lediglich die seeseitige Böschung anzupassen.
Die nördliche Begrenzung des Hafenbeckens wird mittels einer 150 m langen Uferwand als rückverankerte Spundwand mit Kopfbalken hergestellt, die später dem Anbringen der Schwimmsteganlage für Boote dienen soll. Die Zugänglichkeit des Hafenbeckens für die Boote wird mittels Slipanlage und Kranaufstellfläche sichergestellt. Diese sind westlich direkt neben der Uferwand angeordnet. Die Slipanlage wird mit einer 1:5 geneigten Pflasterdecke und seitlicher Begrenzung durch eine Spundwand hergestellt. Die Kranaufstellfläche ist als 10 m mal 10 m große Asphaltfläche neben der Slipanlage direkt an der Uferwand vorgesehen. Die restliche Begrenzung des Hafenbeckens wird durch 1:2 geneigte Uferböschungen hergestellt. Die Böschungen und auch die Hafensohle werden durch Wasserbausteinschüttungen vor Ausspülungen geschützt. Im Bereich von der äußeren Uferkante bis zur Baufeldgrenze muss der Höhensprung (durchschnittlich +2,50m) auf das Bestandsniveau des Geländes ausgeglichen werden. In diesem Bereich ist um das Hafenbecken herum eine 5 m breite Berme vorgesehen. Nach der Berme ist das Gelände auf den Bestand mit einer Neigung von 1:2 zu verziehen. Ausgenommen davon ist der Bereich der Uferwand. Hier ist entlang der Uferwand ein Unterhaltungsweg in Schotterbauweise herzustellen. Neben dem Schotterweg ist das Gelände mit einer Neigung von ca. 1:6 auf das Gelände zu führen.
Zur Herstellung des Hafenbeckens sind zwischen dem bestehenden Geländeniveau (ca. 67,00 mNHN) und der geplanten Hafensohle (59,80 mNHN) ca. 210.000 m³ Erdmassen auszuheben. Der Erdaushub ist dann direkt in den Randschlauch des Tagebaurestloches mittels mobilem Teleskopförderband und Hydromonitor zu verbringen. Das dafür benötigte Wasser soll direkt aus dem Randschlauch gefördert werden. Im Bereich der Hafenöffnungen sind zwei Aufstandsflächen für Baumaschinen zum Verbringen der Massen direkt im Baubereich vorgesehen.
Die Zuwegung zum Hafengelände ist über eine herzustellende Anbindungsstraße an die Landesstraße L473 vorgesehen. Der erste Teil der Zuwegung (von der L 473 abgehend) ist dabei in Asphaltbauweise auszuführen. Die restlichen Zuwegungen werden in Schotterbauweise hergestellt.
Es ist vorgesehen, das gesamte Hafenbecken im trockenen Zustand herzustellen, bevor im Zuge der Flutung des entstehenden Sees der Seewasser- und der Grundwasserstand das Niveau der Hafensohle erreicht haben werden.
Hauptmengen:
- Erdmassen (aufnehmen und verbringen: ca. 210.000 m³
- Wasserbausteine (Sohl- und Böschungssicherung): ca. 22.500 m³
- Schotter (Baustraßen): ca. 6.000 m³
- Länge der Asphaltbaustraße: ca. 450 m
- Länge Kaimauer inkl. Kopfbalken: ca. 150 m, Rammtiefe Spundwandbohlen bis 13 m
Das Vorhaben wird mit Landesmitteln des Landes Brandenburg gefördert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und gegeben hierzu die PQNummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft,andere Unternehmen).
|
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und gegeben hierzu die PQNummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, andere Unternehmen).
|
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 eine Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, so weit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen ab (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
|
Nimmt der Bieter/Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" (Formblatt 236) abzugeben.
gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft, Nachauftragnehmer insgesamt:
durchschnittlicher jährlicher Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren: mindestens 12,0 Mio. EUR/Jahr
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und gegeben hierzu die PQNummer an und geben zusätzlich mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) aus den letzten 5 Jahren unter Verwendung des Formblatts 444 (nur die Seiten 1 und 2) jeweils mit Angaben zum Leitungsgegenstand, Leistungsanteil, zur Zahl der eigenen eingesetzten Arbeitnehmer, zu etwaigen besonderen technischen oder gerätespezifischen Anforderungen/Besonderheiten der Ausführung, zum Auftragswert ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft,)
|
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen ab:
- Eigenerklärung zu 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) aus den letzten 5 Jahren unter Verwendung des Formblatts 444 (nur die Seiten 1 und 2) jeweils mit Angaben zum Leitungsgegenstand, Leistungsanteil, zur Zahl der eigenen eingesetzten Arbeitnehmer, zu etwaigen besonderen technischen oder gerätespezifischen Anforderungen/Besonderheiten der Ausführung, zum
Auftragswert (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft,).
- Eigenerklärung im Formblatt 124, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft,) Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen):
|
Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt 233).
Das Unternehmen muss nachweisen, dass sie in den letzten 7 Jahren vergleichbare Leistungen in vergleichbarem Umfang erbracht hat. Daür sind die folgenden Referenznachweise zu erbringen:
- 1 Referenzobjekt zum Spundwandeinbau mit Rückverankerung mit einer zusammenhängenden Spundwandlänge von mehr als 100 m und einer Bohlenlänge von mehr als 7 m,
- 1 Referenzobjekt zum Asphaltstraßenbau mit einer Fläche von mehr als 1000 m²,
- 1 Referenzobjekt mit Erdbau in einer Bergbaufolgelandschaft mit mehr als 80.000 m³ Erdmassen
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabemarktplatz Brandenburg
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt 124 zusätzlich Eigenerklärungen zu
- Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer
- Ausschlussgründen
- Insolvenzverfahren und Liquidation
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
abgeben
|
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner:
Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist - soweit unter III.1.1-1.3, VI.3 nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist - die Abgabe der aufgeführten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 6b Abs.2 Nr. 1 VOB/A-EU), insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungen unrichtig sein könnten.
|
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
|
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Eigenerklärungen zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie Formblatt 444, S.1 u. 2 bezogen auf den Leistungsanteil) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben. Die Vorlage von Eigenerklärungen zur Eignung für einen Nachunternehmer/anderes Unternehmen ist nicht erforderlich, wenn dessen Anteil an der Leistung [Betrag gelöscht] EUR netto nicht übersteigt und der Anteil vom Bieter im Formblatt 236 betragsmäßig ausgewiesen wird.
|
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
|
Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR7RFYT
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 4 GWB).