Garten- und Landschaftsbauarbeiten VE602 – B1206G Neubau Laborgebäude A71 – GeoBioLab
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gfz-potsdam.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.gfz-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Garten- und Landschaftsbauarbeiten VE602 – B1206G Neubau Laborgebäude A71 – GeoBioLab
Garten- und Landschaftsbauarbeiten VE602 – B1206G Neubau Laborgebäude A71 – GeoBioLab
Potsdam
Garten- und Landschaftsbauarbeiten VE602 - Leistungsumfang:
Das Helmholtz-Zentrum Potsdam, Deutsches GeoForschnungsZentrum plant den Neubau eines GeoBioLab auf dem Gelände des Telegraphenbergs in Potsdam. Die Außenanlagen erhalten neue Straßen-/ Wegeflächen aus versickerungsfähigem Betonpflaster. Es sind 18 Fahrradstellplätze geplant, die wie die 4+20 PKW-Stellplätze aus Betonpflaster mit Rasenfuge bestehen. Das Regenwasser wird über eine Rigole mit Zisterne zur Versickerung gebracht. Es sind weiterhin um das Gebäude Betonwinkelstützen zur Geländeabfangung, Rasenflächen und Gehölzflächen geplant. Die Traufkante erhält einen Kiesstreifen.
Hier ein Auszug der zu bearbeitenden Flächen:
Bearbeitungsfläche 4.910 m²
Bodenaushub 300 m³
Bodenabfuhr 200 m³
Vorh. Boden verteilen 864 m³
Rigolenkörper 137 Stück
Wegeflächen 80 m²
Straßen/Stellplatzflächen 1.560 m²
Einfassungen 883 m
Winkelstützwände 92,5 m
Einfriedung 156 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Garten- und Landschaftsbauarbeiten VE602 - B1206G Neubau Laborgebäude A71 – GeoBioLab
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coswig
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 06868
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder derKonzessionhatund eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaupteteVerletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Potsdam
Lieferung und Einbau von Türstoppern im Außenbereich (NTV 008)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coswig
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 06868
Land: Deutschland
Lieferung und Einbau von Türstoppern im Außenbereich (NTV 008)
Bei den Leistungen handelt es sich um erforderliche zusätzliche Leistungen, zum Schutz der Fassade des Neubaus.