Vergebene Aufträge - Schülerspezialbeförderung - 2 Lose: Adventsschule Oberhavel, Jean-Clermont-Schule; Comenius Grundschule Referenznummer der Bekanntmachung: OV029.21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberhavel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergebene Aufträge - Schülerspezialbeförderung - 2 Lose: Adventsschule Oberhavel, Jean-Clermont-Schule; Comenius Grundschule
Im Schuljahr 2021/2022 ist die Beförderung von derzeit 6 Schülerinnen und Schülern (Gesamtzahl aller 2 Lose) aus dem Landkreis Oberhavel zu verschiedenen Schulen (Los 1: Adventsschule Oberhavel, Jean-Clermont-Schule in Oranienburg), Los 2: Comenius Grundschule in Oranienburg) hin und zurück notwendig, da diese Schülerinnen und Schüler aufgrund einer dauernden Behinderung im Sinne der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises nicht in der Lage sind den Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen.
Adventsschule Oberhavel und Jean-Clermont-Schule in Oranienburg
Beförderung von derzeit 2 Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen zur Adventsschule Oberhavel und zur Jean-Clermont-Schule in Oranienburg und zurück.
Genauere Informationen zur Wohnanschrift und Besonderheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere der Schülerliste zu Los 1.
Comenius Grundschule in Oranienburg
Beförderung von derzeit 4 Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen zur Comenius Grundschule in Oranienburg und zurück.
Genauere Informationen zur Wohnanschrift und Besonderheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere der Schülerliste zu Los 2.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Adventsschule Oberhavel, Jean-Clermont-Schule in Oranienburg
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Comenius Grundschule in Oranienburg
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerberfragen:
Fragen oder Hinweise sind spätestens zum 13.07.2021 über den Vergabemarktplatz Brandenburg mitzuteilen.
Form der Angebotsabgabe:
Die Angebotsabgabe hat elektronisch in Textform über den Vergabemarktplatz Brandenburg zu erfolgen. Schriftliche Angebote sind nicht zugelassen!
Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters sind ausgeschlossen. Werden dem Angebot solche beigelegt oder im Angebot auf solche verwiesen, dann führt dies zum Angebotsausschluss.
Für die Leistungserbringung ist bei allen Losen die deutsche Sprache anzuwenden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5RF2U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung
des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
(...)
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern
ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle
gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung
der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines
Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten
bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in im Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach §
165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu
machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung
seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle weist schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene
Partei kostenpflichtig ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland