Neubau Grundschule Friedrichsthal - Los 09 Sanitär/ Wärmeversorgungsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: VOB-0463/2020-65
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule Friedrichsthal - Los 09 Sanitär/ Wärmeversorgungsanlagen
Die Stadt Oranienburg beabsichtigt im Ortsteil Friedrichsthal den Neubau einer Grundschule.
Im Schulgebäude sind Unterrichtsräume, ein Hort, Schulküche und eine Aula vorgesehen.
Das Bauwerk besteht aus drei Geschossen und ist nicht unterkellert.
Neubau Grundschule Friedrichsthal Friedrichsthaler Chaussee 65 16515 Oranienburg
Die Wärmeversorgung des Gebäude und der Lüftungsanlagen wird über ein Gasbrennwertkessel (142 kW) realisiert. Zur Verteilung der Wärme sind ca. 2315 m Rohr und 142 Radiatoren zu installieren, sowie 10 Lüftungsanlangen in den Klassenräumen und eine zentrale Lüftungsanlage auf dem Dach anzuschließen.
In jeder Etage befindet sich ein Sanitärtrakt. Die Trinkwasserinstalltion für das Gebäude und der Ausgabeküche umfasst ca. 470 m Rohr. Für die sanitären Bereiche und Klassenräume sind 28 WC, 9 Urinale und 33 Waschstische geplant.
Für das Abwassersystem sind ca. 395 m Rohr und ein Fettabscheider geplant.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Grundschule Friedrichsthal - Sanitär/ Wärmeversorgungsanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Falkensee
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14612
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1RF7U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.