Vergebene Auträge_Winterdienstleistungen für Schulgebäude - 8 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: OV013.21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberhavel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergebene Auträge_Winterdienstleistungen für Schulgebäude - 8 Lose
Winterdienstleistungen:
Schneeräumung, Glatteisbeseitigung, Beseitigung der Rückstände von Streumitteln und Schmutzablagerungen nach Eintritt von Tauwetter
Der Landkreis Oberhavel beabsichtigte je Los einen Vertrag über die Erbringung von Winterdienstleistungen an Schulen mit jeweils einem Auftragnehmer abzuschließen.
Vertragslaufzeit vom 01.11.2021 bis 31.10.2022 mit der Option auf dreimalige Verlängerung.
Die Erbringung der geschuldeten Leistung erfolgt in der Regel vom 01.11. des Jahres bis 31.03. des Folgejahres.
Hennigsdorf
16761 Hennigsdorf
Schneeräumung, Glatteisbeseitigung, Beseitigung der Rückstände von Streumitteln und Schmutzablagerungen nach Eintritt von Tauwetter
Birkenwerder und Hohen Neuendorf
Schneeräumung, Glatteisbeseitigung, Beseitigung der Rückstände von Streumitteln und Schmutzablagerungen nach Eintritt von Tauwetter
Velten
16727 Velten
Schneeräumung, Glatteisbeseitigung, Beseitigung der Rückstände von Streumitteln und Schmutzablagerungen nach Eintritt von Tauwetter
Mühlenbeck
Kirschweg 2 16567 Mühlenbeck
Schneeräumung, Glatteisbeseitigung, Beseitigung der Rückstände von Streumitteln und Schmutzablagerungen nach Eintritt von Tauwetter
Zehdenick
16792 Zehdenick
Schneeräumung, Glatteisbeseitigung, Beseitigung der Rückstände von Streumitteln und Schmutzablagerungen nach Eintritt von Tauwetter
Oranienburg I
16515 Oranienburg
Schneeräumung, Glatteisbeseitigung, Beseitigung der Rückstände von Streumitteln und Schmutzablagerungen nach Eintritt von Tauwetter
Oranienburg II
16515 Oranienburg
Schneeräumung, Glatteisbeseitigung, Beseitigung der Rückstände von Streumitteln und Schmutzablagerungen nach Eintritt von Tauwetter
Gransee
Oranienburger Str. 30a 16775 Gransee
Schneeräumung, Glatteisbeseitigung, Beseitigung der Rückstände von Streumitteln und Schmutzablagerungen nach Eintritt von Tauwetter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Hennigsdorf
Ort: Laer
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Birkenwerder, Hohen Neuendorf
Ort: Bergfelde
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 - Velten
Ort: Laer
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 4 - Mühlenbeck
Ort: Kröv
NUTS-Code: DEB22 Bernkastel-Wittlich
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 5 - Zehdenick
Ort: Zehdenick
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 6 - Oranienburg I
Ort: Bergfelde
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 7 - Oranienburg II
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 8 - Gransee
Ort: Zehdenick
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Loslimitierung
Die Losvergabe war auf 2 Lose beschränkt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5RFG3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.02.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(...)
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(...)
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde.
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 3 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikats-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland