Seehafen Teichland - Sportboothafen - Örtliche Bauüberwachung der Ausführung des Hafenbeckens Referenznummer der Bekanntmachung: TEI/0008/04/2021EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: AGS12071386
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peitz
NUTS-Code: DE40 Brandenburg
Postleitzahl: 03185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.peitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Seehafen Teichland - Sportboothafen - Örtliche Bauüberwachung der Ausführung des Hafenbeckens
Für die Gemeinde Teichland soll im Bebauungsplangebiet "Seehafen Teichland" ein Sportboothafen errichtet werden. Das durch den Tagebau Cottbus-Nord entstandene Tagebaurestloch wird in den kommenden Jahren im Süd-Osten des Landes Brandenburg zum größten künstlichen See in Deutschland. Der zukünftige Cottbuser Ostsee befindet sich im Landkreis Spree-Neiße und grenzt an die kreisfreie Stadt Cottbus. Der Hafen der Gemeinde Teichland wird am nördlichen Randschlauch des Tagebaurestloches im Bereich des Ortsteils Neuendorf entstehen.
Seehafen Teichland - Sportboothafen 03185
Dieser Auftrag umfasst
1. Leistungen der örtliche Bauüberwachung nach Anlagen 12 und 13 HOAI
2. Prüfen von Nachträgen
3. Bauwerksprüfung nach DIN 1076 - erste Hauptprüfung vor Abnahme des Bauwerkes
Die zu überwachende Bauleistung umfasst die Herstellung des Hafenbeckens mit Uferwand, Böschungen, Slipanlage, Kranaufstellfläche, Hafenöffnungen zum See, vorgelagerter Insel und Zuwegungen.
Weitere Komponenten des Hafens (z. B. Bootsanleger, Schwimmstege, Hafenpromenade) werden später gebaut und sind nicht Bestandteil dieses Auftrages.
Die Hafenkubatur gliedert sich in die Bereiche Hafenbecken und Hafeneinfahrt. Das Hafenbecken bietet Platz für Steganlagen für 100 Bootsliegeplätze. Im Hafenbecken sind zwei Öffnungen zum See vorgesehen. Die westliche Öffnung ist 25 m breit und fungiert als Hafeneinfahrt und -ausfahrt. Die östliche Öffnung hat eine Breite von 15 m und dient nur dem Zweck der Wasserzirkulation. Zwischen dem zu bauenden Hafenbecken und dem Cottbuser Ostsee verläuft im Bestand parallel zum Ufer eine unterirdische Dichtwand. Diese ist im Bereich der Öffnungen bis auf das Niveau der Hafensohle zurück zu bauen. Die südliche Begrenzung des Hafenbeckens stellt eine Mole in Form einer vorgelagerten Insel dar. Für die Herstellung der Insel ist das anstehende Gelände in diesem Bereich zu belassen und lediglich die seeseitige Böschung anzupassen.
Die nördliche Begrenzung des Hafenbeckens wird mittels einer 150 m langen Uferwand als rückverankerte Spundwand mit Kopfbalken hergestellt, die später dem Anbringen der Schwimmsteganlage für Boote dienen soll. Die Zugänglichkeit des Hafenbeckens für die Boote wird mittels Slipanlage und Kranaufstellfläche sichergestellt. Diese sind westlich direkt neben der Uferwand angeordnet. Die Slipanlage wird mit einer 1:5 geneigten Pflasterdecke und seitlicher Begrenzung durch eine Spundwand hergestellt. Die Kranaufstellfläche ist als 10 m mal 10 m große Asphaltfläche neben der Slipanlage direkt an der Uferwand vorgesehen. Die restliche Begrenzung des Hafenbeckens wird durch 1:2 geneigte Uferböschungen hergestellt. Die Böschungen und auch die Hafensohle werden durch Wasserbausteinschüttungen vor Ausspülungen geschützt. Im Bereich von der äußeren Uferkante bis zur Baufeldgrenze muss der Höhensprung (durchschnittlich +2,50m) auf das Bestandsniveau des Geländes ausgeglichen werden. In diesem Bereich ist um das Hafenbecken herum eine 5 m breite Berme vorgesehen. Nach der Berme ist das Gelände auf den Bestand mit einer Neigung von 1:2 zu verziehen. Ausgenommen davon ist der Bereich der Uferwand. Hier ist entlang der Uferwand ein Unterhaltungsweg in Schotterbauweise herzustellen. Neben dem Schotterweg ist das Gelände mit einer Neigung von ca. 1:6 auf das Gelände zu führen.
Zur Herstellung des Hafenbeckens sind zwischen dem bestehenden Geländeniveau (ca. 67,00 mNHN) und der geplanten Hafensohle (59,80 mNHN) ca. 210.000 m³ Erdmassen auszuheben. Der Erdaushub ist dann direkt in den Randschlauch des Tagebaurestloches mittels mobilem Teleskopförderband und Hydromonitor zu verbringen. Das dafür benötigte Wasser soll direkt aus dem Randschlauch gefördert werden. Im Bereich der Hafenöffnungen sind zwei Aufstandsflächen für Baumaschinen zum Verbringen der Massen direkt im Baubereich vorgesehen.
Die Zuwegung zum Hafengelände ist über eine herzustellende Anbindungsstraße an die Landesstraße L473 vorgesehen. Der erste Teil der Zuwegung (von der L 473 abgehend) ist dabei in Asphaltbauweise auszuführen. Die restlichen Zuwegungen werden in Schotterbauweise hergestellt.
Es ist vorgesehen, das gesamte Hafenbecken im trockenen Zustand herzustellen, bevor im Zuge der Flutung des entstehenden Sees der Seewasser- und der Grundwasserstand das Niveau der Hafensohle erreicht haben werden.
Hauptmengen:
- Erdmassen (aufnehmen und verbringen: ca. 210.000 m³
- Wasserbausteine (Sohl- und Böschungssicherung): ca. 22.500 m³
- Schotter (Baustraßen): ca. 6.000 m³
- Länge der Asphaltbaustraße: ca. 450 m
- Länge Kaimauer inkl. Kopfbalken: ca. 150 m, Rammtiefe Spundwandbohlen bis 13 m
Das Vorhaben wird mit Landesmitteln des Landes Brandenburg gefördert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist einzureichen:
Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (AUSSCHLUSSKRITERIUM)
Mit dem Angebot sind einzureichen:
1. Eigenerklärung über
- den jährlichen Gesamtumsatz und
- den tätigkeitsbezogenen Jahresumsatz im Bereich Örtliche Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
der letzten 3 Geschäftsjahre.
2. Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird, Nachweis dieser Berufshaftpflichtversicherung vor Vertragsabschluss.(AUSSCHLUSSKRITERIUM).
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zu 1. Durchschnittlicher tätigkeitsbezogener Jahresumsatz im Bereich örtliche Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen der letzten 3 Geschäftsjahre in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro.
zu 2. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen):
Personenschäden mind. 3 Mio. EUR,
sonstige Schäden mind. 2 Mio. EUR.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
1. Auflistung geeigneter Unternehmensreferenzen wesentlicher Dienstleistungen der letzten 3 Jahre mit Angabe des Wertes, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers;
2. Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens.
3. Angabe der technischen Fachkräfte die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen sowie Studien- und Ausbildungsnachweise dieser Personen.
4. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte im Bereich Örtliche Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen der letzten Jahren ersichtlich ist.
5. Angabe, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
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zu 3. Die für die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung eingesetzten Personen müssen über eine abgeschlossene Berufsausbildung (Dipl.-Ing. / Dipl.-Ing. (FH) oder gleichwertig) und eine angemessene Baustellenpraxis von mindesten 3 Jahren verfügen.
Die Sachkunde der für Bauwerksprüfung eingesetzten Personen ist durch ein VFIB-Zertifikat oder gleichwertig zu belegen.
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (AUSSCHLUSSKRITERIUM).
2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (AUSSCHLUSSKRITERIUM).
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB (AUSSCHLUSSKRITERIUM)
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabemarktplatz Brandenburg
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, Bieterinformationen erhalten und ein elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich.
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Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahmefrist/Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für sie auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters/Bewerbers.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR7RF3Q
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 4 GWB).