Lieferung Elektrischer Energie aus Erneuerbaren Energien (Ökostrom) - Gemeinde Seddiner See Referenznummer der Bekanntmachung: 500006123
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seddiner See
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14554
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12305
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.egus-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Elektrischer Energie aus Erneuerbaren Energien (Ökostrom) - Gemeinde Seddiner See
Ausgeschrieben wird die Belieferung von 94 SLP-Abnahmestellen (Zählpunkte), davon 17 Abnahmestellen der Straßenbeleuchtung für den Zeitraum vom 1.1.2022 (00:00 Uhr) bis 31.12.2023 (00:00 Uhr) mit Elektrischer Energie aus Erneuerbaren Energien (Ökostrom). Der Jahresverbrauch 2020 belief sich auf 544.590 kWh.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausgeschrieben wird die Belieferung von 94 SLP-Abnahmestellen (Zählpunkte), davon 17 Abnahmestellen der Straßenbeleuchtung für den Zeitraum vom 1.1.2022 (00:00 Uhr) bis 31.12.2023 (00:00 Uhr) mit Elektrischer Energie aus Erneuerbaren Energien (Ökostrom). Der Jahresverbrauch 2020 belief sich auf 544.590 kWh.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis gilt durch Vorlage der Anzeige gem. § 5 EnWG oder den Eintrag in die BNetzA-Liste Lieferanten von Haushaltskunden oder Genehmigung nach § 3 EnWG 1998
und
die Erklärung zu Mindestumsatz (10 Mio. EUR p.a.) und Benennung von 5 Referenzkunden der öffentlichen Hand (Anlage 1 zum Angebotsschreiben) als erbracht.
Der Nachweis gilt durch Vorlage der Anzeige gem. § 5 EnWG oder den Eintrag in die BNetzA-Liste Lieferanten von Haushaltskunden oder Genehmigung nach § 3 EnWG 1998
und
die Erklärung zu Mindestumsatz (10 Mio. EUR p.a.) und Benennung von 5 Referenzkunden der öffentlichen Hand (Anlage 1 zum Angebotsschreiben) als erbracht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.