Belieferung elektrischer Energie ab 2022 für die Liegenschaften der Stadt Fürstenwalde/Spree nebst weiteren Teilnehmern Referenznummer der Bekanntmachung: 108920-2021

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenwald/Spree
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15517
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fuerstenwalde-spree.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2443270/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufungen
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34260
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.first-energy.net
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Belieferung elektrischer Energie ab 2022 für die Liegenschaften der Stadt Fürstenwalde/Spree nebst weiteren Teilnehmern

Referenznummer der Bekanntmachung: 108920-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09000000 Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Ausschreibung umfasst insgesamt ca. 705 Lieferstellen mit einem Gesamtjahresverbrauch von ca. 6 GWh/a (Stand 2020), die in einem Los mit 4 Preisgruppen ausgeschrieben werden. Weitere Teilnehmer sind Amt Odervorland – Bahnhofstraße 3-4 – 15518 Briesen (Mark); Amt Scharmützelsee – Forsthausstraße 4 – 15526 Bad Sarrow; Stadt Storkow – Rudolf-Breitscheid-Str. 74 – 15859 Storkow (Mark)

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Hauptort der Ausführung:

Fürstenwald/Spree, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Ausschreibung umfasst insgesamt ca. 705 Lieferstellen mit einem Gesamtjahresverbrauch von ca. 6 GWh/a (Stand 2020), die in einem Los mit 4 Preisgruppen ausgeschrieben werden. Weitere Teilnehmer sind Amt Odervorland – Bahnhofstraße 3-4 – 15518 Briesen (Mark); Amt Scharmützelsee – Forsthausstraße 4 – 15526 Bad Sarrow; Stadt Storkow – Rudolf-Breitscheid-Str. 74 – 15859 Storkow (Mark)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Vertrag kann maximal zweimal um 12 weitere Monate verlängert werden.

Verlängerungsoption 1: 01.01.2024 bis 31.12.2024

Verlängerungsoption 2: 01.01.2025 bis 31.12.2025

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

A) Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:

— § 129 des Strafgesetzbuchs StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

— § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der

Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,

— § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

— § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, — § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

— § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),

— § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

— den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete),

— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer

Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

— den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels).

B) Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner

Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).

C) Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass:

— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

— das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein

Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmender beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, — weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

D) Erklärung zu den Ausschlussgründen Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer gesondert als Bestandteil des

Angebots ausgefüllt einzureichen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters und

- Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2019, 2018).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters:

a) mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden;

b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss, bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.

Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a. und b. angepasst werden wird.

Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeitaufrechterhalten werden.

Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.

Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.

Der Nachweis über die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer gesondert auszufüllen und als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.

Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020, 2019, 2018).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Lieferaufträge (Energielieferung) in Form einer Liste der in dem Zeitraum (seit dem 1.1.2018) erbrachten wesentlichen Lieferleistungen. In der Liste sind folgende Angaben zu machen:

— Projektbezeichnung,

— Name des Referenznehmers,

— Erbringungszeitpunkt,

— öffentlicher oder privater Empfänger und

— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Jeder Bieter muss mindestens 3 geeignete Referenzen einreichen.

Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, die in dem Zeitraum seit dem 1.1.2018 bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote mindestens 12 Monate Leistungserbringung aufweisen und deren Auftragsgegenstand die Versorgung mit Erdgas, elektrischer Energie war bzw. ist.

Bei Bietergemeinschaften und eignungsverleihenden Unterauftragnehmern muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft und/oder welchem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsverleihender Unterauftragnehmer die Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die maßgeblichen Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB (Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer);

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/09/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 08/10/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 15/09/2021
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter sind nicht zugelassen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: — der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, — mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/08/2021

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