BImA, Neubau Bundespolizeipräsidium Potsdam, Gebäudeautomation und MSR-Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: PDM-B-30020132-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
BImA, Neubau Bundespolizeipräsidium Potsdam, Gebäudeautomation und MSR-Anlagen
Gebäudeautomation und MSR-Anlage
BImA, Neubau Bundespolizeipräsidium 14473 Potsdam
Gebäudeautomationsanlagen zur Steuerung und Regelung der Heizung-, Lüftungs- und Klimaanlagen
bestehend aus:
· 47 DDC-basierten kompletten Automationsstationen mit ca. 2.000 DP,
· KNX-Integration der Einzelraumregelungen,
· M-BUS-Integration für Wärmemengen-, Strom, Wasser- und Gaszähler, ca. 200 Feldgeräten,
· Verlegesystemen,
· Verkabelung der MSR-Anlagen,
· Komplexe TÜV-zertifizierte Ringbus basierende Entrauchungssteuerung,
· Zentrale Leittechnik (GA-MBE) mit Server, Clients, Monitoren, Druckern
Durch den Auftraggeber, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, sind als Planungsvorgabe des
Gebäudeautomationssystems die Produkte des Herstellers " SAIA Burgess " festgelegt worden.
Dies umfasst die Feld -, Automations - und Managementebene. Aufgrund von Anlagenhomogenität im Bestand und aus Kompatibilitätsgründen zu vorhanden Systemen sollen auf Basis dieser Festlegung die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Produkte von SAIA Burgees angeboten werden.
Nebenangebote oder Fabrikate anderer Hersteller sind nicht zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe AURICON Technische Dienste GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDYM39
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden. Die Vergabestelle
weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das
Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]