Übernahme der Schulsozialarbeit für zwei Grundschulen in 16727 Velten Referenznummer der Bekanntmachung: V 19_21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Velten
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16727
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.velten.de
Ort: Schönefeld
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abst-brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme der Schulsozialarbeit für zwei Grundschulen in 16727 Velten
Für die Sozialarbeit an den beiden Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Velten sollen zwei Stellen der Sozialarbeit mit jeweils 40 h pro Woche an einen Träger der freien Jugendhilfe vergeben werden.
Stadt Velten Rathausstr. 10 16727 Velten Löwenzahngrundschule und Linden-Grundschule in Velten, Löwenzahngrundschule Hermann-Aurel-Zieger-Straße 20 16727 Velten, Linden-Grundschule Viktoriastraße 10 16727 Velten
Die Sozialarbeit an den Grundschulen soll einen hohen Stellenwert in der Stadt Velten einnehmen.
Zur Leistungserbringung der Sozialarbeit an Schule soll deren Übernahme durch einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe für die Grundschulstandorte in der Trägerschaft der Stadt Velten aus-geschrieben werden.
Dafür sollen zum schnellstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen der Sozialarbeit - an der Löwenzahngrundschule und der Linden -Grundschule Velten mit jeweils 40 h pro Woche an einen Träger der freien Jugendhilfe vergeben werden.
Erwartet werden ausgebildete und geeignete sozialpädagogische Fachkräfte m/w/s. Das Anforderungsprofil für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter umfasst Basis- und Orientierungswissen sowie Handlungs- und Reflexionsfähigkeit. Diese sind Voraussetzung zur Analyse von Arbeitsabläufen, Konflikten, Prozessen und zur erfolgreichen Gestaltung des Arbeitsalltags in der Schule.
Die Sozialarbeit soll auf der Grundlage des Eckpunktepapiers zur Sozialarbeit an den Grundschulen der Stadt Velten realisiert werden - vgl. dazu das in den Vergabeunterlagen enthaltene "Eckpunktepapier zur Sozialarbeit an den Grundschulen der Stadt Velten". Es erklärt standortübergreifend die Grundsätze, Leistungen und Rahmenbedingungen der Sozialarbeit an Grundschulen und bietet allen beteiligten Akteuren eine Arbeitsgrundlage.
Gegenstand des Vertrages ist die Förderung der Jugend, der Entwicklung junger Menschen sowie Maßnahmen zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen junger Menschen. Die Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen informieren, beraten und unterstützen Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern und Lehrkräfte direkt vor Ort in der jeweiligen Schule.
Die Leistung soll mittels Festpreis nach § 58 Abs. 2 S.3 VgV erbracht werden, da es sich um ein gefördertes Projekt handelt.
Die Vertragslaufzeit soll zwei Jahre betragen, mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr, also maximal vier Jahre.
Die Vertragslaufzeit soll zwei Jahre betragen, mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr, also maximal vier Jahre.
Das Eckpunktepapier wird durch einen Zuwendungsvertrag zwischen der Stadt Velten und dem Träger der Sozialarbeit an Grundschulen unterlegt (Anlage 6). Den Festpreis finden Sie in der Anlage 7.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung durch Kopie Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragung bei Tätigkeit im Rahmen einer Gesellschaft bzw. Erklärung der Ausübung der selbständigen Tätigkeit für Freiberufler (Anmeldung beim Finanzamt), für gewerblich Tätige: Gewerbeanmeldung.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1) - auch vom Nachunternehmer.
Angaben zum Unternehmen und Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in der dem Vergabeverfahren entsprechenden Leistungsart (selbst erstelltes Formular) oder vergleichbarer Nachweis.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1) - auch vom Nachunternehmer.
Zwei Referenzen für wesentlich erbrachte Leistungen für Sozialarbeit an Grundschulen gemäß der Anlage 1 Referenzen.
Eigenerklärung zum Schutzauftrag für die eingesetzten Mitarbeiter gem. der Anlage 2 Eigenerklärung-Umsetzung-Schutzauftrag.
Nachweis als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1) - auch vom Nachunternehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Verfahrenskommunikation
Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt.
Fragen der Bieter sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten.
(2) Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabemarktplatz zum Download bereit (http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/) - ein Versand findet nicht statt.
(3) Registrierung
Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kosten-frei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mailadresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss - abgerufen bzw. überwacht werden.
(4) Spam
Um auszuschließen, dass die Nachrichten des Vergabemarktplatzes in den Spam-Ordner geraten und Bieter verfahrensmaßgebliche Hinweise nicht erhalten, sollte der VMP-Absender [gelöscht] im eigenen Interesse auf die Liste der sicheren E-Mail-Adressen gesetzt werden.
(5) Einreichung der Angebote
Für die Einreichung der elektronischen Angebote über den Vergabemarktplatz Brandenburg ist zwingend das Bietertool zu verwenden und sicherzustellen, dass nur gängige Dateiformate verwendet werden.
ACHTUNG: Eine Einreichung der Angebote über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes oder per E-Mail ist nicht gestattet und führt zwingend zum Ausschluss.
(6) Testlauf
Bieter sollten im eigenen Interesse rechtzeitig vor Fristablauf einen Test-Upload über das Bietertool durchführen und sich bei technischen Fragen oder Problemen mit dem Support des Betreibers des VMP - der Firma Cosinex - Telefon 0234-298796-0 oder [gelöscht] in Verbindung setzen.
Sollte der Upload im unmittelbaren Vorfeld des Fristablaufes technisch scheitern, ist zwingend Kontakt mit der Auftragsberatungsstelle Brandenburg - Telefon 030-3744607-11 - herzustellen, bevor weitere Schritte unternommen werden.
(7) Form
Einfache elektronische Form reicht für die Einreichung der Angebote aus, eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich.
(8) Änderungen/Ergänzungen
Bitte beachten Sie, dass Änderungen /Ergänzungen an den Vergabeunterlagen unzulässig sind und zum zwingenden Verfahrensausschluss führen.
(9) Vertraulichkeit der Unterlagen
Bieter haben die Vertraulichkeit der Unterlagen zu wahren. Die Ausschreibungsunterlagen dürfen durch den Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden.
Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der vorherigen schriftlichen Freigabe durch den Auftraggeber.
Dies betrifft nicht die Weitergabe an Unternehmen, die als Nachunternehmer und im Rahmen einer Bietergemeinschaft eingesetzt werden sollen, soweit diese die Unterlagen für die Angebotserstellung benötigen. Soweit der Bieter die Unterlagen an Nachunternehmer/Bietergemeinschaftsmitglied zur Angebotserstellung weitergibt, verpflichtet er sich, diesen in gleichem Maße zur Vertraulichkeit zu verpflichten, in welchem er gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet ist.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5JRL4M
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.