— YOUgend – go for future- Geschäftsstelle Templin – Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Landkreises Uckermark Referenznummer der Bekanntmachung: 521-EU-1-21-12-VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prenzlau
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uckermark.de
Abschnitt II: Gegenstand
— YOUgend – go for future- Geschäftsstelle Templin – Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Landkreises Uckermark
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme nach § 16 Abs. 1 S. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 5 SGB III im Landkreis Uckermark.
Diese Maßnahme dient der nachhaltigen Eingliederung junger Menschen mit unterschiedlich stark ausgeprägten Vermittlungshemmnissen in den Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt und vereint eine Kombination aus Elementen der
— Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
— Feststellung, Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
— Vermittlung in eine versicherungspflichtige (nachhaltige) Beschäftigung oder in eine Ausbildung,
— Stabilisierung der Beschäftigungsaufnahme.
17268 Templin
Die Maßnahme ist am Ort Templin durchzuführen.
Für den Geschäftsstellenbereich Templin sind insgesamt 12 Teilnehmerplätze während des gesamten Durchführungszeitraums uneingeschränkt vorzuhalten.
Bei einer erfolgreichen Durchführung der Maßnahme ist eine automatische Verlängerung um weitere 12 Monate vorgesehen, welche spätestens am 31.1.2026 endet. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht, wenn der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (jeweils zum 31.03.) oder der Auftragnehmer spätestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit (jeweils zum 31.12.) erklärt, von der Möglichkeit der
Vertragsverlängerung keinen Gebrauch zu machen.
Der Auftraggeber kann bei Bedarf die Gesamtteilnehmerzahl um bis zu 3 Teilnehmerplätze erhöhen (optionale Teilnehmerplätze).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— fachbereichsbezogener Nachweis als zugelassener Träger, z. B. Nachweis Trägerzulassung nach § 176 SGB III i. V. m. § 443 Abs. 3 Satz 3 SGB III (auf Verlangen der Vergabestelle),
— Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB,
— Eigenerklärung zu Angaben zur Einholung des Gewerbezentralregister-Auszugs.
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Es sind keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH1RLQ7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.