Zentrale Ausländerbehörde Eisenhüttenstadt (ZABH EH), Unterhalts- und Fensterkomplettreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: FFO-E-31167
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zentrale Ausländerbehörde Eisenhüttenstadt (ZABH EH), Unterhalts- und Fensterkomplettreinigung
Unterhalts- und Fensterkomplettreinigung.
Zentrale Ausländerbehörde (ZABH EH)
Poststraße 72
15890 Eisenhüttenstadt
Unterhalts- und Fensterkomplettreinigung, teil. Desinfektion, in 4 Gebäuden der ZABH EH (Verwaltung, Erstaufnahme und Sporthalle) mit Gesamt ca. 6 100 m2 einfache Fläche.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe WISAG Gebäudereinigung Berlin GmbH & Co. KG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10247
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDYMX8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des „§ 160 GWB“ beachtet werden. Die Vergabestelle
Weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]